Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?
27.04.2016 um 12:56@Venom
Nicht jeder Depressive ist nicht mehr zurechnungsfähig. Du wirfst hier zu viel durcheinander. Eine psychische Krankheit ist nicht immer psychotisch und somit kannst du auch nicht jedem Menschen, der psychisch erkrankt ist die Zurechnungsfähigkeit absprechen.
Und wieder wirfst du durcheinander
Denn im Prinzip haben wir doch schon lange festgestellt - und ja auch ich habe es mehrfach schon erwähnt - dass die von dir aufgeführten Dinge ohne Frage strafbar sind. Nicht jedoch die Beihilfe in der Form, in der ich sie oben beschrieben habe. Und da kannst du dich drum rum reden wie du willst.
Nicht jeder Depressive ist nicht mehr zurechnungsfähig. Du wirfst hier zu viel durcheinander. Eine psychische Krankheit ist nicht immer psychotisch und somit kannst du auch nicht jedem Menschen, der psychisch erkrankt ist die Zurechnungsfähigkeit absprechen.
Und wieder wirfst du durcheinander
Venom schrieb:Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.Du erinnerst dich? Unterschied zwischen aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid? Wenn du eine Person tötest, dann hat sie keinen Suizid mehr begangen, denn Suizid beinhaltet den Aspekt der Selbsttötung.
Venom schrieb:Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.Und auch das schrieb ich schon.
ahri schrieb:Es ist also ein Unterschied ob sich eine Person nun umbringt und jemand ihr hilft ihren Willen zu realisieren, sofern die Person dabei in vollem Bewusstsein über das ist, was sie gerade tut - was in dem Fall dann straflos wäre - oder ob jemand den Willen der Person beeinflusst oder die Person gar nötigt - was strafbar wäre.Ich weiß nicht wieso du ständig alle Dinge hier durcheinander wirfst, aber sinnig ist das nicht.
Denn im Prinzip haben wir doch schon lange festgestellt - und ja auch ich habe es mehrfach schon erwähnt - dass die von dir aufgeführten Dinge ohne Frage strafbar sind. Nicht jedoch die Beihilfe in der Form, in der ich sie oben beschrieben habe. Und da kannst du dich drum rum reden wie du willst.