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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

294 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anstiftung Zum Selbstmord, In Den Tod Getrieben ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Doors ehemaliges Mitglied

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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

28.04.2016 um 15:32
Irgendwie verschafft mir die Frage nach der "Anstiftung zum Suizid" ein kleines Déjà-vu. Da war doch noch was...

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Stellt sich natürlich die Frage, ob das schon ein Verbrechen wäre.
Bislang habe ich suizidalen Menschen weder zu- noch abgeraten.


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Zerox ehemaliges Mitglied

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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

28.04.2016 um 18:14
@ahri
Zitat von ahriahri schrieb:Was ist dann mit den Menschen, die so schwer depressiv sind, dass sie rund um die Uhr nur noch an den Tod denken?
Das ist wieder etwas anderes, ich meinte ja explizit Menschen, die depressive Phasen haben, aber denen es ansonsten ganz gut geht.

Bei deinem restlichem Post gebe ich dir auch absolut Recht, aber solch schwer psychisch erkrankten Menschen meinte ich eben nicht Habe ich aber, meine ich auch geschrieben gehabt.
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Jemanden der depressive Phasen hat, muss nicht zwangsläufig so schwerkrank oder so schwer depressiv sein, dass er rund um die Uhr nur an den Tod denkt.



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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

28.04.2016 um 18:19
@Zerox

Okay, dann hatte ich das wohl einfach anders verstanden, mea culpa.


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Zerox ehemaliges Mitglied

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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

28.04.2016 um 18:19
@ahri
Kein Problem, passiert mir auch ganz oft :D


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

28.04.2016 um 23:30
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Physische Schmerzen bedeuten per se keine Einschränkung der freien Willensbildung.
Kommt auf die Schmerzen an. Schmerzen können wahnsinnig machen, sie können regelrecht "blöd" machen, und auch temporär verzweifelt. Sie können das Denken und die Wahrnehmung stark einschränken und zu irrationalem Handeln führen.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

29.04.2016 um 00:33
Hallo alle! Ein interessantes Thema. Bin zufällig betroffen in Sachen eines Freundes, der sich nach intensiver Einflussnahme einer Person, der er über Jahre fast schon ergeben war, eines Tages ohne Abschiedsbrief suizidierte. Die Person hat auch finanziell von seinem Tod profitiert und nach nicht mal einem Jahr nur noch verächtlich über den Verstorbenen geredet. Laut Staatsanwaltschaft gab und gibt es keine hinreichenden Gründe für eine strafrechtliche Ermittlung. Unter anderen auch unter Verweis auf -->

BGH • Urteil vom 5. Juli 1983 • Az. 1 StR 168/83 (Sirius-Fall)

Die Richter des Bundesgerichtshofs bestätigten das Urteil eines Landgerichts. Sie führten aus, dass die Abgrenzung "strafbarer Tötungstäterschaft von strafloser Selbsttötungsteilnahme" in Fällen, in denen jemand unter Einfluss oder unter Mitwirkung eines anderen Hand an sich lege und dabei weder einen der von § 20 Strafgesetzbuch genannten psychischen Zustände aufweise noch sich in einer Notstandslage gemäß § 35 Strafgesetzbuch befinde, sondern durch Täuschung zur Vornahme der Tötungshandlung bewogen werde, nicht abstrakt beantwortet werden könne. Die Abgrenzung hänge im Einzelfall von Art und Tragweite des Irrtums ab.


Die Einflussnahme der besagten Person auf meinen Kumpel mag in erheblichem Maße vorhanden gewesen sein, ob jedoch eine ausreichende Täuschung seiner Psyche bis zum Drängen in den Selbstmord vorlag, bleibt de facto nicht beweisbar.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

29.04.2016 um 15:08
Zitat von deja-vu.deja-vu. schrieb:Kommt auf die Schmerzen an.
Bzw. auf die Schmerztoleranz des Betroffenen.

Aber im Grunde ist das richtig, es kommt auf die Gesamtumstände an, weswegen ich "per se" schrieb, um auszudrücken, dass alleine das Vorhandensein von Schmerz keine Rückschlüsse auf die psychische Situation zu lässt.
Zitat von AnothertruthAnothertruth schrieb:Die Person hat auch finanziell von seinem Tod profitiert und nach nicht mal einem Jahr nur noch verächtlich über den Verstorbenen geredet.
Das kommt bei so manchen Erben vor. Ein schneller Tod des Erblassers ist für manche wichtiger als die Person selbst. Solange es aber bei (un)frommen Wünschen oder einer sozialadäquaten Einflussnahme bleibt, ist die Entscheidung zum Suizid eben eine freie Entscheidung.

Der BGH hat an dieser Stelle lediglich fest gestellt, dass für die Beurteilung der Zurechenbarkeit des "Drängens" der konkrete Einzelfall betrachtet werden muss. Also im Zweifel werden Sachverständige des psychischen Zustand des Opfers rekonstruieren und die Tathandlungen bewerten.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

30.04.2016 um 16:34
Ich finde man muss hier die emotionale Komponente mal außer Acht lassen und rein sachlich an die Sache rangehen. Und da ist es nun einmal so, dass die Person sie vielleicht provoziert hat, aber mehrere Kilometer entfernt und ohne körperliche Einwirkung agiert hat.

Dass der Typ ein behinderter Wichser ist steht aber außer Frage. (Sorry for the language)

Außerdem finde ich, dass da viele weitere Komponenten mit reingespielt haben könnten, die sie überhaupt von vornherein diese Selbstmordgedanken haben lies. Vielleicht hätte das ganze viel früher verhindert werden können. Aber wer weiß.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

30.04.2016 um 23:49
In meiner Umschulung beim Thema "Rechte und Gesetze" hab ich gesagt bekommen, das wenn ein labiler Patient auf der Fensterbank steht und man ihn schubst ist es Mord. Geht man aber in sein Zimmer öffnet ein Fenster, sagt zu ihm ein paar Worte, geht man aus dem Zimmer und dann stürzt er sich runter bekommst du nix.

Aber ob du das je mit der Situation im Leben fertig wirst is eine andere Frage


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

01.05.2016 um 00:11
@Dini1909 Natürlich ist es Mord wenn du jemanden von der Fensterbank schubst. Was denn sonst?

Und was heißt "sagt zu ihm ein paar Worte"? Kannst du das mal näher ausführen?

Ich mein, man könnte ja sagen, Herr/Frau Sowieso, ich muss hier mal lüften, deshalb mach ich jetzt ihr Fenster auf.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

01.05.2016 um 06:22
@Carietta
Unpassend komischer Beitrag zu einem ernsten Thema.
Verbale Nötigung zum Selbstmord oder sonst irgendetwas sollte unter Strafe stehen, das ist ein eindeutiger und unmenschlicher Fehler in der Rechtsgrundlage. Mehr sag ich dazu nicht mehr, könnt ihr ja zu denken was ihr wollt.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

01.05.2016 um 07:20
@Cognition

dann müsste der Suizid aber auch unter Strafe gestellt werden.
Wie @kleinundgrün schon schrieb.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

01.05.2016 um 07:42
@Hawkster

Finde nicht, dass sich beides zwingend bedingt, da liegt für mich ein logischer Irrtum.
Selbstmordversuch sollte weiterhin nicht unter Strafe gestellt werden, das Anstiften oder die Nötigung dazu aber. Das ist doch Paragraphenreiterei was ihr da in dieser Diskussion betreibt, nichts weiteres.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

01.05.2016 um 07:56
@Cognition

was ist daran Paragraphenreiterei oder ein logischer Irrtum?

Wenn ich jemanden zu etwas "anstifte" das nicht strafbar ist, wofür sollte ich bestraft werden?
Für die Anstiftung zu einer nicht strafbaren Handlung? Das widerspricht, wenigstens mMn, der Rechtstaatlichkeit.

Die moralische Seite ist eine völlig andere.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

01.05.2016 um 08:00
Man sollte es als Anstiftung zum Mord (an wen auch immer, auch sich selbst) deklarieren anstatt es sich bequem zu machen und zusagen "Selbstmord ist nicht strafbar, deswegen ist es Anstiftung auch nicht". Das sind doch zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Wofür gibt es Ausnahmen, wenn man hier keine setzt?

Ich bin kein Jurist, aber das ist einfach nur nicht nur unmoralisch sondern auch unmenschlich und dumm.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

01.05.2016 um 08:11
@Cognition

Es hat nichts mit "es sich bequem machen" tun. Der Suizid ist eine freiverantwrtliche Handlung des "Täters".
Wenn es aber erkennbare Hinweise gibt, die zB darauf schliessen lassen das der "Anstifter" sich zB. dadurch bereichern wollte, dann kann das schon wieder anders aussehen, wie zB im sogenannten Siriusfall (ich hoffe ich verhaspel mich da nun nicht @kleinundgrün ):

http://www.jurakopf.de/liste-ausbildungsrelevanter-urteile/strafrecht/bghst-32-38-sirius/

So wie ich unser Strafrecht verstehe (und das ist nicht viel) deckt es alles ab was abgedeckt werden muss/soll. Es muss nur angewendet werden.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

01.05.2016 um 08:19
@Hawkster

Und wenn jemand, jemanden aus dem eigenen Vergnügen in den Selbstmord treibt, das ist nicht abgedeckt und bezüglich "bereichern wollens" hier hat ein User geschrieben, dass genau das geschehen ist und der jenige trotzdem straffrei geblieben ist. Es deckt also offensichtlich nicht alles ab was es muss oder soll. Oder es wird nicht vernünftig umgesetzt.

Komm mir bitte nicht wieder mit Suizid und freiverantwortlich, dass Suizid keine Straftat ist und auch keine sein kann (Wie will man einen Toten bestrafen?) sollte jedem einleuchten, ihn aber dazu zu bringen sich selbst zu ermorden sollte sehr wohl unter Strafe stehen, scheint es aber nur in ganz seltenen Ausnahmefällen zu sein. Ob jetzt durch Auslegung oder Paragraph ist völlig egal. Soetwas darf nicht straffrei bleiben können.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

01.05.2016 um 15:16
Zitat von CognitionCognition schrieb:Es deckt also offensichtlich nicht alles ab was es muss oder soll. Oder es wird nicht vernünftig umgesetzt.
Wie gesagt, ich denke es ist alles abgedeckt, aber hier sind auch immer Entscheidungen im Einzelfall notwendig. Den Fall den du ansprichst müsste man vielleicht genauer kennen, um zu sehen warum so entscheiden wurde.
Zitat von CognitionCognition schrieb:Komm mir bitte nicht wieder mit Suizid und freiverantwortlich
Doch, natürlich "komme ich" weiterhin damit :) da ist ja erstmal nichts falsches dran. Weitere Umstände, die evtl. das "freiverantwortlich" beschränken oder auflösen, mal aussen vorgelassen. Denn auch das muss im Einzelnen betrachtet werden.
Zitat von CognitionCognition schrieb:dass Suizid keine Straftat ist und auch keine sein kann (Wie will man einen Toten bestrafen?) sollte jedem einleuchten
Na. da spinne ich doch mal ein wenig rum und denke mir:

Ich setze den Suizid "pro forma" unter Strafe, das gibt mir die Möglichkeit auch den Versuch unter Strafe zu stellen. Damit würde sich (mMn) auch eine Strafbarkeit des Anstiftens um Selbstmord ergeben können. Aber das ist eben nur ein wirrer Gedankengang meinerseits.
Und wie gesagt: Die Anstiftung ist nicht immer straffrei.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

01.05.2016 um 20:43
@kleinundgrün
Samsaraa schrieb:
Aber ich bin bei diesem Fall anderer Meinung, aus Gründen wie oben beschrieben.
Das kommt aber nur daher, dass Du zwei unterschiedliche Sachverhalte gleich setzt.

Es ist juristisch (und auch tatsächlich) ein Unterschied, ob ich mich umbringe und jemand hilft mir, meinen Willen zu realisieren (straflos) oder ob jemand meinen Willen in unzulässiger Weise (indem er z.B. eine Krankheit aus nutzt) bestimmt (strafbar).

Aber er hat doch ihre Krankheit (=Depression) ausgenutzt um ihren Willen negativ zu beeinflussen.
Finde ich jedenfalls. Auch wenn leider anscheinend juristisch nicht relevant.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

02.05.2016 um 02:15
Auch wenn leider anscheinend juristisch nicht relevant./ZITAT]

Vielleicht lässt es sich auch nur schwer nachweisen.



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