@SergeyFärlich SergeyFärlich schrieb:Ich hätte gerne deine Meinung hierzu:
Du verlässt deinen Partner/deine Partnerin. Dieser bringt sich um. Hinterlässt einen Abschiedsbrief, in dem steht, dass DU der Grund für den Selbstmord bist.
Bist du schuldig? Falls ja, welches Verbrechen hast du begangen?
Natürlich, nicht. In diesem Fall wusste ich nicht, dass Sie sich umbringen wird.
Aber auch, wenn sie sagt "Wenn du mich verlässt, bringe ich mich um."
So ist das auch nicht meine Schuld.
Aber wenn Sie, nach dem ich sie verlassen habe sagt: "Ich bringe mich jetzt um, weil du mich verlassen hast" und ich ihr sage "Ja, mach doch! Los!", dann ist das nicht richtig. Ich verstärke Ihre Gefühle und Ihren Zustand.
Da kann man nur versuchen Ihr es auszureden. Z.B "Mach das nicht. Ich bin eh Scheiße" Oder "Wir können Freunde bleiben" etc. Das wär eine Hilfe. Einfach menschlich bleiben. Wenn das alles nicht hilft, kannst du auch nichts mehr machen.
@kleinundgrün kleinundgrün schrieb:Es ist juristisch (und auch tatsächlich) ein Unterschied, ob ich mich umbringe und jemand hilft mir, meinen Willen zu realisieren (straflos) oder ob jemand meinen Willen in unzulässiger Weise (indem er z.B. eine Krankheit aus nutzt) bestimmt (strafbar).
Ja, ich weiß. Aus menschlicher Sicht, finde ich aber "Hilfe zur Vereitelung von Suizid" Besser als "Beihilfe zum Suizid"
In diesem Fall, sollen wir also den Täter sogar zujubeln, weil er Ihr beiseite Stand?
Ich finde, dass nicht richtig. Sie war nicht alt, und hatte keine körperlichen Leiden, sodass eine Beihilfe gerechter wäre.
Der Punkt ist doch: Der Täter hat nicht aus Nächstenliebe gehandelt. Er hat seine Phantasie befriedigt.