Samsaraa schrieb:Natürlich, nicht. In diesem Fall wusste ich nicht, dass Sie sich umbringen wird.
Aber auch, wenn sie sagt "Wenn du mich verlässt, bringe ich mich um."
So ist das auch nicht meine Schuld.
Aber wenn Sie, nach dem ich sie verlassen habe sagt: "Ich bringe mich jetzt um, weil du mich verlassen hast" und ich ihr sage "Ja, mach doch! Los!", dann ist das nicht richtig. Ich verstärke Ihre Gefühle und Ihren Zustand.
Da kann man nur versuchen Ihr es auszureden. Z.B "Mach das nicht. Ich bin eh Scheiße" Oder "Wir können Freunde bleiben" etc. Das wär eine Hilfe. Einfach menschlich bleiben. Wenn das alles nicht hilft, kannst du auch nichts mehr machen.
Ich verstehe den Punkt, den du da ansprichst, mit verstehen meine ich hier: emotional nachvollziehen können.
Dein letzter Absatz ist nur praktisch so nicht lebbar, denn in einigen Fällen wird eine Selbstmordandrohung als Druckmittel eingesetzt - es ist einem Laien nicht zumutbar, zu unterscheiden, ob die Drohung ernst gemeint ist und wie er sich zu verhalten hat. Ein "Los, mach doch!" kann in einigen Fällen auch dazu führen, dass die drohende Person eben zeigt, dass sie es nicht ernst meinte, was die Situation für den emotional Erpressten entspannt. Manchmal ist dies der einzige Weg, aus dieser emotionalen Erpressung herauszukommen: Sich nicht manipulieren lassen. Will man nun - moralisch - erwarten, dass der andere in der Situation des Erpressten verharrt, weil der Drohende es ja ernst meine könnte? Dies sind alles Einzelfallentscheidungen, die man nicht von außen messen oder regulieren oder vorschreiben kann. Und letztendlich in der Praxis: Wenn sich ein Mensch das Leben nimmt, wer würde nachweisen können, ob jemand anderes ihn dazu genötigt/überredet/gedrängt hat? Wo setzt man an? Sind es bereits die Mitschüler von vor Jahren, die einem Menschen vermittelt haben, dass er nichts wert ist, dass ihn niemand braucht, dass er sterben soll, weil die Welt ohne ihn besser dran wäre? Die Kollegen, die ihn mobben, anschwärzen, ausgrenzen, ihm das Gefühl geben, nicht erwünscht zu sein? Wo zieht man die Grenze, bei verbaler Nötigung, oder gelten auch Taten? In unserem Fall hier könnte man so bspw. auch den Angehörigen einen Vorwurf machen: Wenn sie doch wussten, dass die Verstorbene labil ist, hätten sie nicht vorher einschreiten müssen? Sie einweisen lassen? Ihr helfen müssen? Ist das nicht auch unterlassene Hilfeleistung? Aber was, wenn die Person keine Hilfe will? Ist es dann Nötigung, die Person gegen ihren Willen einweisen zu lassen? Wer will darüber urteilen, wer will bezeugen, was einem Selbstmord vorangegangen ist?
Du siehst, wenn man den Gedanken weiterdenkt, ist rechtlich schwer umzusetzen, jemand anderen als den Suizidalen für einen Selbstmord zur Verantwortung zu ziehen. Dies nur als Denkanstoß.
Plus:
kleinundgrün schrieb:Wenn er erkannt hat - oder hätte erkennen müssen - dass sie psychisch instabil ist und dass sein Drängen erst ihren Entschluss weckte oder (signifikant) bestärkte, dann hat er sich damit strafbar gemacht.
- wobei dies in den meisten Fällen schwierig zu verfolgen sein dürfte.