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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

294 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anstiftung Zum Selbstmord, In Den Tod Getrieben ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:29
Zitat von SamsaraaSamsaraa schrieb:Siehst du hier keine Manipulation?
Nicht hinsichtlich des Entschlusses, sich umzubringen. Die art und Weise ist doch nicht relevant, sondern nur die Frage, ob sie sterben möchte oder nicht.
Bei Beihilfe kommt keiner zum Schaden, alter.
Hey Alte, bei einer "echten" Selbsstötung kommt eben auch keiner zu Schaden, weil es eben das Recht desjenigen ist, sich zu töten. Wenn ich mir ein Ohrloch steche, "schadet" das auch - aber ich will es und darf es wollen.
Zitat von SamsaraaSamsaraa schrieb:Da ist mir das Motiv warum jemand Auto wäscht Scheißegal, auf gut Deutsch.
Dem Suizidenten ist das doch auch egal - hauptsache er bekommt was er möchte. Du willst ein sauberes Auto - er will sterben.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:38
@Samsaraa
Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei.

Du muss es ja nicht gut finden und Du kannst für Dich selbst andere Maßstäbe anlegen. Wenn jemand Dich bittet, ihm beim Sterben zu helfen, dann kannst Du das ablehnen.

Aber daraus darfst Du keine allgemeingültige Regelung ableiten, dass nach diesen Moralvorstellungen (die ich zu einem gewissen Grad teile) andere auch handeln müssen.

Der einzige Knackpunkt ist: Will sie sterben oder will sie es nicht. Wenn sie es will und jemand hilft ihr - gleich aus welchen Motiven heraus - ist es legitim.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:38
Was geht in einem Menschen vor, der sich so verhält? Das würde mich wirklich interessieren. Erregt es ihn live dabei zu sein? Versucht/tut er sowas öfters? Würde ich mal vermuten.

Das jemand der sterben will, sterben darf, das sehe ich auch so. Zum Leben zwingen ist irgendwie auch nicht das Wahre. Aber jemanden dabei aktiv zu unterstützen auf solch eine drängende Art und Weise, das find ich schon herbe. Und, nicht jeder der akut suizidial ist, will auch wirklich sterben. Einige sind danach froh, dass sie davon abgehalten wurden. Nicht alle, weiß ich, gibt auch solche die stinkig und wütend über die (in dem Fall nicht als positiv empfundene) Rettung sind. Weiß man halt alles im akuten Moment nicht.

Ich versuche mich in die Lage von "isch Seifert" hinein zu versetzen, kriege ich aber irgendwie nicht hin. Was wohl seine Intention ist...werden wir wohl nie erfahren.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:49
@kleinundgrün
Ja, hier geht es doch darum, ob seine Äußerungen auf Ihren Willen sich umzubringen maßgeblich Einfluss genommen haben. Ich finde, ja.

Es geht nicht darum, ob ich jemanden die Freiheit lasse sich umzubringen.

Wahrscheinlich ist die Wahrnehmung, wie sehr er sie beeinflusst hat, von Mensch zu Mensch unterschiedlich.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn sie es will und jemand hilft ihr - gleich aus welchen Motiven heraus - ist es legitim.
Ich sehe den ganzen Fall nicht als "Hilfe" an. Es ist keine Hilfe, sie hat ihn nicht nach Hilfe gebeten.
Und da spielt das Motiv eine Rolle. Ich helfe nur, wenn ich helfen will.
Hilfe geht aus Gefühle der Nächstenliebe hervor. Ich helfe einen sich umzubringen, wenn er leidet, er mir leidtut.

Ihm tut es nicht leid, dass sie leidet. Er vergnügt sich an ihrem leiden.

und das ist universell. Aus dem Motiv heraus, kann man sehr gut auswägen was falsch und was richtig ist.

strafrechtlich hat das keine Bedeutung, ich weiß. Menschlich, ja.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 13:56
Zitat von SamsaraaSamsaraa schrieb:Ja, hier geht es doch darum, ob seine Äußerungen auf Ihren Willen sich umzubringen maßgeblich Einfluss genommen haben.
Stimmt.
Zitat von SamsaraaSamsaraa schrieb: Ich finde, ja.
Das lässt sich nur aus dem Chatverlauf schwer sagen. Da ist es eher eine Frage, der Methode.
Er fand es aufregend, sie auf eine bestimmte Weise sterben zu lassen - sicherlich moralisch fragwürdig. Aber am Ergebnis hat er nicht unbedingt viel verändert. Ob sie jetzt an einer Vergiftung stirbt oder an etwas anderem, ist nicht unbedingt entscheidend.

Zusammenfassend kann man sagen, er ist ein Arsch. Aber eben keiner, der sich strafbar gemacht hat. Jemand, der sich über das Missgeschick eines anderen Freut, ist auch ein Arsch - aber solange er das Missgeschick selbst nicht beeinflusst, ist es nur eine moralische Frage, keine gesellschaftlich sanktionswürdige.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:11
Zitat von SamsaraaSamsaraa schrieb:Natürlich, nicht. In diesem Fall wusste ich nicht, dass Sie sich umbringen wird.

Aber auch, wenn sie sagt "Wenn du mich verlässt, bringe ich mich um."
So ist das auch nicht meine Schuld.

Aber wenn Sie, nach dem ich sie verlassen habe sagt: "Ich bringe mich jetzt um, weil du mich verlassen hast" und ich ihr sage "Ja, mach doch! Los!", dann ist das nicht richtig. Ich verstärke Ihre Gefühle und Ihren Zustand.

Da kann man nur versuchen Ihr es auszureden. Z.B "Mach das nicht. Ich bin eh Scheiße" Oder "Wir können Freunde bleiben" etc. Das wär eine Hilfe. Einfach menschlich bleiben. Wenn das alles nicht hilft, kannst du auch nichts mehr machen.
Ich verstehe den Punkt, den du da ansprichst, mit verstehen meine ich hier: emotional nachvollziehen können.

Dein letzter Absatz ist nur praktisch so nicht lebbar, denn in einigen Fällen wird eine Selbstmordandrohung als Druckmittel eingesetzt - es ist einem Laien nicht zumutbar, zu unterscheiden, ob die Drohung ernst gemeint ist und wie er sich zu verhalten hat. Ein "Los, mach doch!" kann in einigen Fällen auch dazu führen, dass die drohende Person eben zeigt, dass sie es nicht ernst meinte, was die Situation für den emotional Erpressten entspannt. Manchmal ist dies der einzige Weg, aus dieser emotionalen Erpressung herauszukommen: Sich nicht manipulieren lassen. Will man nun - moralisch - erwarten, dass der andere in der Situation des Erpressten verharrt, weil der Drohende es ja ernst meine könnte? Dies sind alles Einzelfallentscheidungen, die man nicht von außen messen oder regulieren oder vorschreiben kann. Und letztendlich in der Praxis: Wenn sich ein Mensch das Leben nimmt, wer würde nachweisen können, ob jemand anderes ihn dazu genötigt/überredet/gedrängt hat? Wo setzt man an? Sind es bereits die Mitschüler von vor Jahren, die einem Menschen vermittelt haben, dass er nichts wert ist, dass ihn niemand braucht, dass er sterben soll, weil die Welt ohne ihn besser dran wäre? Die Kollegen, die ihn mobben, anschwärzen, ausgrenzen, ihm das Gefühl geben, nicht erwünscht zu sein? Wo zieht man die Grenze, bei verbaler Nötigung, oder gelten auch Taten? In unserem Fall hier könnte man so bspw. auch den Angehörigen einen Vorwurf machen: Wenn sie doch wussten, dass die Verstorbene labil ist, hätten sie nicht vorher einschreiten müssen? Sie einweisen lassen? Ihr helfen müssen? Ist das nicht auch unterlassene Hilfeleistung? Aber was, wenn die Person keine Hilfe will? Ist es dann Nötigung, die Person gegen ihren Willen einweisen zu lassen? Wer will darüber urteilen, wer will bezeugen, was einem Selbstmord vorangegangen ist?

Du siehst, wenn man den Gedanken weiterdenkt, ist rechtlich schwer umzusetzen, jemand anderen als den Suizidalen für einen Selbstmord zur Verantwortung zu ziehen. Dies nur als Denkanstoß.

Plus:
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn er erkannt hat - oder hätte erkennen müssen - dass sie psychisch instabil ist und dass sein Drängen erst ihren Entschluss weckte oder (signifikant) bestärkte, dann hat er sich damit strafbar gemacht.
- wobei dies in den meisten Fällen schwierig zu verfolgen sein dürfte.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:25
@tic
Zitat von tictic schrieb:wie kann etwas straffrei sein wenn man bei nicht gelingen "bestraft wird und gezwungen wird gefälligst wieder zu funktionieren und dem System zu dienen/solange weg gesperrt wird bis man wieder dem System dienen kann
Du vermischt die Strafe von juristischer Seite mit einer gefühlten Strafe.
Und das ist irgendwie ganz schön sinnlos :D

Für manche Leute ist es auch eine ,,Strafe", ihre Schwiegermutter zu besuchen.

Aber kein Richter kommt auf die Idee, jemanden von juristischer Seite damit zu ,,bestrafen", weil das einfach nicht durch ein Gesetz hergegeben wird.
Es ist Unsinn, wenn du sagst, die Strafe bestünde darin, weiterleben zu müssen - diese Strafe hat niemand verhängt und kann auch niemand verhängen.


Anstiftung zu etwas, was nicht strafbar ist, kann auch nicht selbst strafbar sein, ist doch logisch.

Was strafbar sein kann, ist beispielsweise Nötigung oder Anstiftung zu einer Straftat.

Wenn ich sage:,,Geh in den Supermarkt und klau was, dann bist du cool", ist das eine Anstiftung zu einer Straftat und strafbar.


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Dawnclaude Diskussionsleiter
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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:28
Zitat von KcKc schrieb:Wenn ich sage:,,Geh in den Supermarkt und klau was, dann bist du cool", ist das eine Anstiftung zu einer Straftat und strafbar.
Okay und wie ist das in diesem Fall?
Zitat von DawnclaudeDawnclaude schrieb:Sie: Ich hänge nicht“

Er: „Wieso nicht?“

Er: „Kleiner Feigling du – lach – hol schon das Ding her – was machst du, überlegst du, was du tun sollst – halloha“.

Sie: „Was?“

Er: „Wie was, den Gürtel sollst du endlich holen.“

Sie: „Es ist sowieso alles egal“

Er: „Dann hol den jetzt endlich. Hol den Gürtel – was daran verstehst du nicht?“

Als Katharina zwei Stunden später von ihrem Freund gefunden wird, ist nichts mehr zu retten.
Da stiftet er sie ja jetzt eindeutig an es jetzt zu tun . SIe hätte es ja sonst vielleicht gar nicht gemacht.


Und in diesem Fall:

http://www.stern.de/panorama/stern-crime/istanbul--frauen-stacheln-mann-zu-selbstmord-an---weil-er-den-verkehr-aufhielt-6740028.html

müssen die Frauen evtl bis zu 5 Jahre in den Bau, weil sie nur einmal was sagen in sarkastischer Form.
Der Unterschied ist hier, die Polizei hat gerade mit ihm gesprochen es vielleicht nicht zu tun.
Wo ist nun der Unterschied?


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:30
@Dawnclaude

Selbstmord ist aber keine Straftat ... somit kann eine Anstiftung zu etwas, was keine Straftat ist, nicht strafbar sein.
Zumindest hier in Deutschland.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:32
@Dawnclaude

Man kann es moralisch verwerflich finden.
Und ich persönlich find es auch megaschockierend, wenn Menschen andere zum Selbstmord anstiften.

Aber wie gesagt, der springende Punkt ist: Selbstmord ist im heutigen Deutschland juristisch gesehen kein Verbrechen.
Stiftet man jemanden zum Selbstmord an, dann stiftet man ihn dazu an, etwas zu tun, was nicht strafbar ist, was kein Verbrechen darstellt.

Man kann jemanden nicht bestrafen für etwas, was nicht verboten ist.
Und man kann folgerichtig auch niemanden dafür bestrafen, wenn er jemanden zu etwas anstiftet, was nicht verboten ist.


Was oberflächlich und für Laien gleich aussieht, ist noch lange nicht tatsächlich gleich.


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Dawnclaude Diskussionsleiter
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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:35
@Kc
Okay liegt der Unterscihed also jetzt darin, dass das Straßmaß in der Türkei anders ausgelegt wird?
Siehe
http://www.stern.de/panorama/stern-crime/istanbul--frauen-stacheln-mann-zu-selbstmord-an---weil-er-den-verkehr-aufhielt-6740028.html
?
Weil wenn ich das jetzt vergleiche, der deutsche Fall ja nun eigentlich mehr nach "Täter" und Anstiftung aussieht.


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tic ehemaliges Mitglied

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11.03.2016 um 14:36
Zitat von KcKc schrieb:Für manche Leute ist es auch eine ,,Strafe", ihre Schwiegermutter zu besuchen.
dein Vergleich hingt jedoch auch gewaltig, mein vergleich bezieht sich auf Freiheitsberaubung und/oder den Zwang sich zu fügen. Nen Schwiegermutteraufenthalt, wenn man nicht will muss man nicht.
Zitat von KcKc schrieb:Es ist Unsinn, wenn du sagst, die Strafe bestünde darin, weiterleben zu müssen - diese Strafe hat niemand verhängt und kann auch niemand verhängen.
nein, die Strafe besteht darin weiter leben zu müssen weil suizid eben verhindert wird in so fern möglich und danach eben durch Maßregelungen die einem das Leben schmackhaft machen sollen was eben aus Freiheitsberaubung und/oder mit andere Maßnahmen durchgesetzt wird, gegen den Willen.
Zitat von KcKc schrieb:Anstiftung zu etwas, was nicht strafbar ist, kann auch nicht selbst strafbar sein, ist doch logisch.
ist klar, deswegen prangere ich dieses ja auch an.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:38
@tic
Also sollten Menschen mit suizidalen Gedanken nicht geholfen werden? Einfach gehen lassen? Na gute Nacht, Einstellung unter aller Sau...


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:38
@Dawnclaude

Natürlich gibt es teils massive Unterschiede in den Rechtssystemen und dem Rechtsverständnis verschiedener Länder. Es gibt ja auch keine weltweit einheitliche juristische Ausbildung.


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tic ehemaliges Mitglied

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11.03.2016 um 14:40
Also sollten Menschen mit suizidalen Gedanken nicht geholfen werden? Einfach gehen lassen? Na gute Nacht. :D
manche durchaus, bei anderen ist es nur ne Kurzschlussreaktion die vorbei geht.

wenn jemand 50 Jahre unglücklich ist und seit 30 Jahren an suizide denkt sollte er natürlich gehen dürfen, sein gutes Recht. Wer oder was sollte ihm helfen? helfen würde nur das Leid hinaus zögern.


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11.03.2016 um 14:41
@tic
Nein, das ist unter aller Sau, jeder Mensch verdient eine zweite Chance und die Möglichkeit, sich wieder zu fangen und zurück ins Leben zu finden.


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tic ehemaliges Mitglied

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11.03.2016 um 14:42
wenn das Leben nix bietet hilft auch die Hilfe nix.


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Dawnclaude Diskussionsleiter
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11.03.2016 um 14:43
Zitat von so.whatso.what schrieb:Was geht in einem Menschen vor, der sich so verhält? Das würde mich wirklich interessieren. Erregt es ihn live dabei zu sein? Versucht/tut er sowas öfters? Würde ich mal vermuten.
Ich würde sagen, das ist ähnlich wie bei Tätern, die ihre Opfer erwürgen oder vergewaltigen.
Hier geht es um Machtgefühle und sexuelle Erregung durch die eigene Kontrolle jemanden zum sterben zu bringen. Der Unterschied ist dass er das verbal macht und sich Opfer sucht, die labil sind. Natürlich ist er deshalb eigentlich ein Täter, aber dazu müsste man diese Art von Tat besser kategorisieren in deutschland, sonst leben solche Täter in einer Grauzone und haben im Prinzip freie Hand. Der wird sich bestimmt schon das nächste Opfer suchen. Womit er wahrscheinlich ein Serienkiller ist...


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

11.03.2016 um 14:44
@tic
Dann muss man den Leuten zeigen, was sie alles verpassen, was sich für Möglichkeiten bietet, Selbstmord ist das drastischste, was man machen kann, da gibt es kein zurück mehr. Solchen Leuten muss geholfen werden aber das sollte auch klar sein und ist hier etwas OT.


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11.03.2016 um 14:47
@Aniara
Zitat von AniaraAniara schrieb:Dann muss man den Leuten zeigen, was sie alles verpassen, was sich für Möglichkeiten bietet
Und was bringt dich zu der Erkenntnis, dass diese Menschen dazu nicht selbst in der Lage waren?


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