Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?
11.03.2016 um 18:52Muss ich beruflich, ich bin Jurist!Pest schrieb:Gesetzestexte lesen können
Der Tod ist nicht das Übel mit dem hier gedroht wird, er müsste in dem Opfer quasi den Eindruck erwecken Einfluss auf etwas zu haben, was ihr erhebliches Leid zufügt. Bspw. könnte er behaupten ein Kind des Opfers in seiner Gewalt zun haben, welches er zu tötetn oder foltern droht, sollte die Chatpartnerin sich nicht das Leben nehmen.
So wie oben dargestellt liegt aber eine solche Drohung eben nicht vor!
Gesetzestexte lesen können hilft dir NICHTS, das kann jeder Viertklässler, AUSLEGEN und SUBSUMIEREN sind die relevanten Stichworte!!!