Hawkster schrieb:Ich finde es immer wieder interessant zu sehen wie feinmaschig unsere Gesetze sind, oder mir nur erscheinen. Und da ist es, vor allem im Strafrecht, oft sehr schwierig festzustellen was wie zu werten ist. Dann fällt mir folgendes ein: Gut das ich kein Richter bin und gut das es Menschen gibt die diesen Beruf ausüben.
Die Gesetze versuchen den Spagat zwischen "allgemein gültig" und "möglichst die jeweilige Situation beachten" zu erfüllen. Bzw. vor allem letzteres findet durch die Auslegung der Gesetze statt.
Hawkster schrieb:Aber wie groß sind die Chancen das nachzuweisen, wenn der Suizid "erfolgreich" war?
Da liesse sich mMn nur über Freunde, Familie usw ein auf hörensagen basierende Erkenntnis finden lassen. Wie weit die dann tatsächlich in ein Urteil fliessen kann finde ich auch wieder schwierig zu bestimmen.
Der nachweis subjektiver Elemente (also was der Täter beabsichtigt hat), ist immer schwierig. Und wenn es Situationen gibt, in denen die Beweislage schwierig ist (z.B. weil die Zeugen tot sind), trägt das auch nicht zu einer einfachen Aufklärung bei.
Aber in der Regel haben solche Dinge eine Vorgeschichte, nur selten dürfte das eine spontane Tat sein, die sonst niemand mitbekommt.
Da gibt es ggf. Chatprotokolle. Oder das spätere Opfer hat mit jemandem geredet oder ein Tagebuch geführt. Je nach Situation sind das stärkere oder schwächere Indizien, die eine Verurteilung erlauben oder auch nicht.
Laut einer Reportage, zu besagtem Mann, ist die Anstiftung zum Selbstmord nicht strafbar.
Genau. Das behaupte ich aber auch nicht.
Der Unterschied ist, ob wirklich eine "echte" Selbsttötung vor liegt, bei der der Suizident "freiwillig und entscheidungsfähig" starb oder nicht.
Tussinelda schrieb:ich sprach nur von der Planung
ich hatte es so verstanden, dass Du die Planung eines Verbrechens - also bevor es überhaupt in ein Versuchsstadium kommt - generell für straflos hältst.