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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

294 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anstiftung Zum Selbstmord, In Den Tod Getrieben ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

02.05.2016 um 08:15
@Dawnclaude
Solche Leute sind Krank. Einfach nur Krank.
Sicher. Es muss bewiesen werden, dass genau so ein Gespräch der Auslöser zu einem Selbstmord ist. Aber wenn es offentlichtlich wäre, würde ich die Leute, die einen mit einer solchen Masche in den Selbstmord treiben, für immer in die geschlossene Psychatrie stecken.
Ich verstehe nicht was in den Köpfen von solchen Leuten ist. Ein Gehirn? Wohl eher eine Pflaume


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

02.05.2016 um 11:33
Zitat von CognitionCognition schrieb:Ich bin kein Jurist, aber das ist einfach nur nicht nur unmoralisch sondern auch unmenschlich und dumm.
Das ist es nicht. Du verstehst es nur nicht und baust auf Deinem Unverständnis eine Hypothese auf.

Mal ganz vereinfacht:
Die Gesellschaft entscheidet, ob eine Handlung strafbar sein soll oder nicht. Wenn sie es nicht ist, dann kann der Täter nicht bestraft werden, weil diese Tat dann eben kein Unrecht dar stellt.
Und wenn diese Tat kein Unrecht dar stellt, kann erst recht keiner bestraft werden, der bei dieser Tat nur hilft.

Du denkst, es gäbe da eine Strafbarkeitslücke. Nur ist das eben falsch. Entweder ich helfe jemandem, bei etwas Straflosem - dann ist die tat und die Hilfe eben straflos. Oder ich begehe eigenes Unrecht - z.B. indem ich jemanden in den Tod treibe - dann werde ich bestraft.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

03.05.2016 um 05:18
Wurde der Täter in diesem Fall nicht und damit ist auch diese Diskussion für mich beendet.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

03.05.2016 um 09:09
wurde der Fall schon gepostet?

http://www.welt.de/vermischtes/article147083996/Schuelerin-soll-Freund-in-Selbstmord-getrieben-haben.html
Schülerin soll Freund in Selbstmord getrieben haben Ein 18-Jähriger will sich umbringen und wird offenbar von seiner Freundin per SMS dazu ermuntert. Die US-Amerikanerin wird wegen Totschlags angeklagt – ihr Anwalt pocht auf freie Meinungsäußerung.
http://www.examiner.com/article/michelle-carter-texting-boyfriend-to-death-trial-postponed-to-may


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

03.05.2016 um 10:27
Zitat von CognitionCognition schrieb:Wurde der Täter in diesem Fall nicht
Die Frage ist, warum er es nicht wurde.
Wie in allen andren Fällen muss dem Täter eben die Tathandlung nachgewiesen werden. Es muss in diesem Fall eben nachgewiesen werden, dass seine "Ermunterung" ursächlich für den Tod des Opfers war.
Und daran scheitert es. Das hat rein gar nichts mit einer Strafbarkeitslücke zu tun.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

03.05.2016 um 10:35
@Tussinelda
Das mit "freier Meinungsäußerung" zu begründen ist eher albern.
Die Frage ist in diesem Fall genau die selbe: Ergibt sich aus der Gesamtsituation eine ausreichende "Macht" der Freundin über den Entscheidungsprozess des Opfers oder nicht. Aus den spärlichen Informationen der Artikel kann man das jedenfalls nicht ableiten.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

03.05.2016 um 10:54
wo ist das Problem

der tote ist aus allem raus, dem geht's gut jetzt

keiner heult hier rum
wenn täglich Soldaten in den "Selbstmord" getrieben werden

mord und totschlag everwhere

und was macht ihr wenn euch langweilig wird ?

da pickt ihr euch sone ne einzel-Story und geilt euch emotional dran auf

moralisierend den finger heben
und selber durch den eigenen Lifestyle elend ohne ende in der welt unterstützen


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

03.05.2016 um 15:06
@MickyM.
Soldaten werden in den Selbstmord getrieben? Du weisst aber schon, was mit Selbstmord gemeint ist, oder? Und wer hebt hier moralisierend den Finger? Oder geilt sich emotional auf? Bitte mal Beispiele, Danke.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

05.05.2016 um 03:54
@Tussinelda


Er meinte sich selbst, wird doch aus seinem Beitrag offensichtlich. Schließlich ist er hier der einzige der "mit moralisierenden Zeigefinger" hier durch die Gegend rennt. Ich z.B. arbeite zwar in der bitterbösen Modeindustrie aber als "Normalo - Model " wird man auch ausgebeutet. Ich setze übrigens auf teure Fair-trade Produkte ohne selbst viel Geld zu haben. Aber besser 1 Hemd mit Qualität und Fair-trade als 6 oder 7 Massenware Hemden. Da würde ich hier lieber mal ganz ruhig sein an seiner Stelle.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

07.05.2016 um 22:48
Ich weiß nicht, ob es war zur Sache tut, aber der Mann (isch seifert, oder auch heimu) aus dem ersten Beitrag in diesem Thread, hat es wohl wieder vorgehabt.

http://www.bild.de/news/inland/rtl/dieser-mann-wollte-mich-in-den-tod-treiben-45701164.bild.html

http://www.fr-online.de/rhein-main/giessen-zum-toeten-verabredet,1472796,34194266.html

Akutell sitzt er in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft äußert sich bisher nicht. Die Frage ist wohl auch hier, obwohl dieser Fall doch anders ist, ob es vielleicht doch strafbar ist!?

Wenn mein Beitrag überflüssig ist - einfach ignorieren.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

08.05.2016 um 10:16
@MissGeschick
jemanden töten ist ja etwas anderes als Selbstmord zu begehen, das wäre dann Tötung auf Verlangen (wobei ich das hier anzweifle, da ja offenbar der Mann jemanden suchte, den er töten kann und nicht jemand, der sterben wollte, jemanden suchte, der ihn umbringt, was möglicherweise noch einmal einen Unterschied darstellt) und das ist strafbar
https://dejure.org/gesetze/StGB/216.html


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

08.05.2016 um 18:46
@Tussinelda
Das ist ganz klar, ja.

Die Frage ist viel eher, ob er nun wegen beiden 'Taten' belangt werden kann. Bzw., ob die Staatsanwaltschaft ihm überhaupt irgendetwas vorwerfen kann!? Er ist zwar der Mann, der eine Frau zum Selbstmord antrieb und nun drauf und dran war eine weitere Frau zu töten, aber wirklich getan hat er ja nichts, oder?

Wenn ich das richtig sehe, kann er für das Antreiben zum Selbstmord nicht belangt werden, und im aktuellen Fall auch nur gering, weil er ja bis zu dem Zeitpunkt nichts getan hat.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

08.05.2016 um 19:20
@MissGeschick
hm, die reine Planung ist nicht strafbar, der Versuch eine Straftat zu begehen, sie also tatsächlich vorzubereiten und den Entschluss zu haben, sie durchzuführen aber schon......und da er sich mit ihr verabredete und einen Strick dabei gehabt haben soll und er sie ja erhängen wollte........also ich denke, da gibt es dann schon Anklagepunkte


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

08.05.2016 um 20:04
@Tussinelda
Danke für deine Erklärung.

Ich könnte mir auch nicht vorstellen, dass er ungestraft davon kommt. Für die erste Sache, quasi die Anstiftung, oder besser gesagt Überredung zum Selbstmord, dürfte er wohl keine Strafe bekommen.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

09.05.2016 um 13:26
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:hm, die reine Planung ist nicht strafbar
Wenn mindestens zwei gemeinsam "planen", aber schon -> § 30 Abs. 2 StGB
§ 30 StGB
Versuch der Beteiligung

(1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs. 3 gilt entsprechend.
(2)Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.
Zitat von MissGeschickMissGeschick schrieb:Für die erste Sache, quasi die Anstiftung, oder besser gesagt Überredung zum Selbstmord, dürfte er wohl keine Strafe bekommen.
Da kommt es eben darauf an, wie entscheidend dieses "Überreden" für den Tatentschluss des Opfers war und insbesondere darauf, ob dessen Willensbildung erkennbar fehlerhaft war. Jemanden zur Selbsttötung zu treiben ist durchaus strafbar.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

09.05.2016 um 20:22
@kleinundgrün

Ich finde es immer wieder interessant zu sehen wie feinmaschig unsere Gesetze sind, oder mir nur erscheinen. Und da ist es, vor allem im Strafrecht, oft sehr schwierig festzustellen was wie zu werten ist. Dann fällt mir folgendes ein: Gut das ich kein Richter bin und gut das es Menschen gibt die diesen Beruf ausüben.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Da kommt es eben darauf an, wie entscheidend dieses "Überreden" für den Tatentschluss des Opfers war und insbesondere darauf, ob dessen Willensbildung erkennbar fehlerhaft war. Jemanden zur Selbsttötung zu treiben ist durchaus strafbar.
Aber wie groß sind die Chancen das nachzuweisen, wenn der Suizid "erfolgreich" war?
Da liesse sich mMn nur über Freunde, Familie usw ein auf hörensagen basierende Erkenntnis finden lassen. Wie weit die dann tatsächlich in ein Urteil fliessen kann finde ich auch wieder schwierig zu bestimmen.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

10.05.2016 um 01:33
@kleinundgrün
Laut einer Reportage, zu besagtem Mann, ist die Anstiftung zum Selbstmord nicht strafbar.

http://www.tvnow.de/rtl/explosiv/explosiv-weekend-2016-folge-019/player


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

10.05.2016 um 08:59
@kleinundgrün
ich sprach nur von der Planung......und nur von dem Täter.......und davon, dass der Wille der Umsetzung gegeben sein muss, was ja bei diesem Täter wohl der Fall war und somit strafbar ist also sagte ich das, was Du sagtest, weiß also jetzt nicht, worauf Du hinaus wolltest, les noch mal meinen und @MissGeschick post davor ;)


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

10.05.2016 um 09:55
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Ich finde es immer wieder interessant zu sehen wie feinmaschig unsere Gesetze sind, oder mir nur erscheinen. Und da ist es, vor allem im Strafrecht, oft sehr schwierig festzustellen was wie zu werten ist. Dann fällt mir folgendes ein: Gut das ich kein Richter bin und gut das es Menschen gibt die diesen Beruf ausüben.
Die Gesetze versuchen den Spagat zwischen "allgemein gültig" und "möglichst die jeweilige Situation beachten" zu erfüllen. Bzw. vor allem letzteres findet durch die Auslegung der Gesetze statt.
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Aber wie groß sind die Chancen das nachzuweisen, wenn der Suizid "erfolgreich" war?
Da liesse sich mMn nur über Freunde, Familie usw ein auf hörensagen basierende Erkenntnis finden lassen. Wie weit die dann tatsächlich in ein Urteil fliessen kann finde ich auch wieder schwierig zu bestimmen.
Der nachweis subjektiver Elemente (also was der Täter beabsichtigt hat), ist immer schwierig. Und wenn es Situationen gibt, in denen die Beweislage schwierig ist (z.B. weil die Zeugen tot sind), trägt das auch nicht zu einer einfachen Aufklärung bei.

Aber in der Regel haben solche Dinge eine Vorgeschichte, nur selten dürfte das eine spontane Tat sein, die sonst niemand mitbekommt.
Da gibt es ggf. Chatprotokolle. Oder das spätere Opfer hat mit jemandem geredet oder ein Tagebuch geführt. Je nach Situation sind das stärkere oder schwächere Indizien, die eine Verurteilung erlauben oder auch nicht.
Laut einer Reportage, zu besagtem Mann, ist die Anstiftung zum Selbstmord nicht strafbar.
Genau. Das behaupte ich aber auch nicht.
Der Unterschied ist, ob wirklich eine "echte" Selbsttötung vor liegt, bei der der Suizident "freiwillig und entscheidungsfähig" starb oder nicht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich sprach nur von der Planung
ich hatte es so verstanden, dass Du die Planung eines Verbrechens - also bevor es überhaupt in ein Versuchsstadium kommt - generell für straflos hältst.


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Anstiftung zum Selbstmord rechtlich kein Verbrechen!?

10.05.2016 um 15:01
@kleinundgrün
ja, die Planung an sich ist nicht strafbar
https://dejure.org/gesetze/StGB/22.html
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
allerdings und das meinte ich
https://dejure.org/gesetze/StGB/23.html
(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).

(3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).
und dann noch
https://dejure.org/gesetze/StGB/24.html
(1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.

(2) Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. Jedoch genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabhängig von seinem früheren Tatbeitrag begangen wird.
was bedeutet, etwas zu planen, ist NICHT strafbar, es zu versuchen oder umsetzen zu wollen jedoch schon.


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