Der Artikel selbst ist auch nicht fehlerfrei.
http://gfx.sueddeutsche.de/apps/5810cd7a910a46f716ca8b38/CURRENT/www/ (Archiv-Version vom 05.11.2016)Fahrdienstleiter dürfen ihre privaten Smartphones bei der Arbeit nutzen, wenn es für ihre Tätigkeit erforderlich ist. Spiele sind ausdrücklich verboten.
Das stimmt nicht.
408.0111
Mitarbeiter im Bahnbetrieb dürfen Ton-, Funk-, Fernseh- oder Datenverarbeitungsgeräte
nur betreiben, wenn dies für das Verrichten der ihnen übertragenen Tätigkeiten
erforderlich ist.
https://fahrweg.dbnetze.com/file/fahrweg-de/2397828/Mn8uCZOd-dlOVegK03gpmve3XnQ/8344074/data/rw_408.01-06.pdf (Archiv-Version vom 04.03.2016) Spiele sind somit nicht "ausdrücklich verboten", sondern werden bereits durch Verbot des Betreibens von Datenverarbeitungsgeräten impliziert. Die Richtlinie kennt das Wort "Smartphone" nicht.
Mit einem roten Knopf stellt er die Signale um, in Kolbermoor sieht der Führer von Yanniks Zug ein grünes Licht.
Das Einstellen einer Zugfahrstraße geschieht bei dieser Bauform durch das Betätigen einer Start- und einer Zieltaste. Einen roten Knopf gibt es dafür nicht, soweit ich informiert bin.
Weil Michael P. aber den Ablauf geändert hat, bekommt der Zugführer keine Freigabe zur Ausfahrt
Dem Zugführer obliegt nicht das Beachten der Signale. Dafür ist der Triebfahrzeugführer - oder auch Lokführer genannt - zuständig. Dem Zugführer hat ganz andere Aufgaben. Jedenfalls fährt er keinen Zug, auch wenn das der Name vermuten lässt. Das lernen die Medien aber nicht mehr.
In modernen, elektronischen Stellwerken wäre P. deutlicher auf seine erste Freigabe hingewiesen worden: durch einen dicken, leuchtenden Pfeil. Im Bad Aiblinger Stellwerk aber fehlt eine solche Anzeige. Ein Sicherheitsrisiko, das der Deutschen Bahn seit Langem bekannt ist, wie eine mit der Unfalluntersuchung vertraute Person sagt
Davon hab ich bisher noch nicht gehört. Was für ein Pfeil? Was für ein Sicherheitsrisiko? Das System funktioniert. Die Strecke wird durch die Gleisfreimeldung als besetzt angezeigt. Zusätzlich hat man entweder auf sinem seperaten Monitor oder im Stelltisch selbst die Anzeige für die Zugnummer, mit der man überprüfen kann, in welchem Abschnitt sich ein Zug gerade befindet. Dass ein einzelner Mensch die Vorschriften aufgrund seines fahrlässigen Handelns umgeht, kann auch dann nicht vermieden werden, wenn der Stelltisch wie ein Weihnachtsbaum funkeln und blinken würde. Zusätzlich muss man noch sagen, dass dies einfach kein elektronisches Stellwerk ist.
Was würden die Leute denn dazu sagen, dass es Strecken gibt, auf der es noch viele mechanische Stellwerke und sogut wie garkeine elektronische Unterstützung gibt? Diese Technik ist Jahrzehnte alt und funktioniert immernoch perfekt. Die Fehlerquelle ist und bleibt in den meisten Fällen der Mensch.
Der Artikel ist irgendwo zwischen Wahrheit und Unwahrheit.