@Abahatschi Da aber A nicht weiß, dass B vielleicht ihm ein Stück entgegen gekommen ist, kommt jetzt Fahrdienstleiter C ins Spiel. Wenn ein Lokführer ein rotes Signal überfährt und eine Zwangsbremsung bekommt, dann muss er dem Fahrdienstleiter darüber informieren. Macht er das nicht, dann passiert etwas wie in Mannheim.
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Publikationen/EUB/DE/Untersuchungsberichte/2014/065_Mannheim_Hbf.pdf?__blob=publicationFile&v=3Der Fahrdienstleiter muss dann mittels Nothaltauftrag A informieren, dass da eine Gefahr besteht...
So weit die Theorie. Die Infrastruktur, dass eine Zwangsbremsung erfolgt, müsste seit 2012 auf allen relevanten Strecken in Deutschland eingebaut sein.
GPS ist zu ungenau, da man bei zweigleisigen Strecken nicht mit 100% Genauigkeit das Gleis auf dem man sich befindet feststellen kann. Außerdem benötigt man immer noch eine Rückfallebene, wenn das GPS-Signal mal gestört ist.
Deswegen wird ja auch bei ETCS Level 3 immer noch auf Balisen gesetzt, wo der Zug immer dem Fahrdienstleiter sagen kann, wo er sich gerade befindet.
Wie kann man so einen Unfall wie in Bad Aibling in Zukunft vermeiden? Schwierig - denn es sollte für Störungen immer eine Rückfallebene existieren. (Sonst steht irgendwann mal wieder ein Zug mehrere Stunden in der Pampa und die Fahrgäste dürfen nicht aussteigen...)
Dummerweise wurde genau diese Rückfallebene (Zug darf trotzt rotem Signal auf Befehl des Fahrdienstleiters weiterfahren) zur Ursache des obigen (aber auch anderer) Zugunglücke. (Wannsee und Schrozberg)
Deswegen wurden die Hürden für ein Ersatzsignal ja auch sehr hoch angesetzt - jedes gegebene Ersatzsignal wird gezählt (beim Stellpult wird ein Zählwerk eingesetzt) und dokumentiert (der Fahrdienstleiter muss die Nummer und den Grund vermerken).
Irgendwo hat die Sorgfaltspflicht des Fahrdienstleiters gelitten - er hat einen Zug losgeschickt, wollte dann den anderen Zug auf die gleiche Strecke schicken und hat die Fahrstraße für diesen Zug nicht stellen können. (Geht nicht, da ja ein Zug bereits in dem Abschnitt war!) Anstatt zu überprüfen, warum das nicht geht (Gleisfreimeldung!) geht er den Weg über das Ersatzsignal und schickt einen zweiten Zug in den Abschnitt. Das ist zumindest Fahrlässig. Da er auch noch das Handyverbot ignoriert hat, wird daraus für den Staatsanwalt ein "grob Fahrlässig".
Und ja - die gezeigte Reue wird echt sein. Schließlich hat er auch sein Leben (und das seiner Familie) nachhaltig zerstört. Inwieweit sich diese Reue im Urteil niederschlägt, kommt auf seinen Anwalt und auf den Richter an. Aber eins ist sicher - es wird garantiert Leute geben, die dieses Urteil als zu Mild ansehen und am liebsten die Todesstrafe fordern...