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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

658 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Männer, Recht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Dr.Thrax Diskussionsleiter
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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:03
@allmotlEY
Naja... so kompliziert ist es jedenfalls nicht. Die Krankenkasse bezahlt es zwar nicht, aber die Abtreibung ist immernoch bedeutend günstiger als die Summe die man insgesamt an Unterhalt bezahlen muss.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:04
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Nur ist das Geld ja für das Kind und nicht für die Frau, insofern ist auch das so nicht zu sehen.
Das finde ich aber eine sehr blauäugige Sichtweise der Dinge, es gibt genug Fälle in denen Kinder verlottert oder tot aufgefunden wurden weil die Mütter das Geld für ihr larifarileben verplempert haben als seinem eigentlichen Zweck zugute kommen lassen zu haben.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:06
Das finde ich aber eine sehr Blauäugige sichtweise der Dinge, es gibt genug Fälle in denen Kinder verlottert oder tot aufgefunden wurden weil die Mütter das Geld für ihr larifarileben verplempert haben als seinem eigentlichen Zweck zugut kommen lassen zu haben.
Was mit dem Geld passiert ist wieder ein anderes Thema. Aber wenn man darüber diskutiert ob man einen Mann davon entbinden kann, muss man nun mal diskutieren, für wen das Geld gedacht ist.


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Dr.Thrax Diskussionsleiter
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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:06
@allmotlEY
Die Absaugmethode ist mit etwa 70 Prozent (Stand 2011) die in Deutschland am häufigsten angewandte Methode des Schwangerschaftsabbruchs.[5] Sie kann von der 6. bis circa zur 14. Schwangerschaftswoche p. m. angewendet werden. Der Eingriff wird fast immer ambulant durchgeführt, er ist für erfahrene Ärzte einfach und in wenigen Minuten durchführbar.

Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch selbst betragen in den ersten drei Monaten etwa 360 Euro (medikamentöser Abbruch) bis 460 Euro (Vakuumaspiration).

Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung müssen selbst bezahlt werden. Frauen mit geringem eigenen Einkommen (2011 nicht mehr als 1001 Euro bzw. 990 Euro in den neuen Bundesländern) erhalten (unabhängig von ihrer Versicherung) die Behandlung kostenfrei, wenn sie dies vor dem Eingriff beantragen. Die Kosten für diese Abbrüche werden über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet und dann der Krankenkasse vom jeweiligen Bundesland erstattet.



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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:09
Ich verstehe das grundsätzliche Anliegen - Mann erfährt, dass sein ONS schwanger geworden ist, hätte gerne ein Kind und muss trotzdem miterleben, dass das Kind abgetrieben wird - sehe da aber folgende grundlegende Problematik: Es ist eine Sache ein Kind zu haben und die Mutter mittels Unterhalt finanziell zu unterstützen und eine andere, sich um das Kind zu kümmern, die eigene Karriere hintenan zu stellen, eventuell von Sozialleistungen und eben dem gezahlten Unterhalt abhängig zu werden.

Lösen ließe sich das wohl nur durch eine Regelung, die den Vater, der die Abtreibung nicht will, dazu verpflichtet, das Kind nach der Geburt auch bei sich aufzunehmen und großzuziehen. Gerne auch inklusive finanzieller Unterstützung durch die Mutter, die so ganz unschuldig an der Lage ja nun auch nicht ist. Das jedoch ist quasi unmöglich, das Risiko, dass die Mutter am Ende alleine mit dem Kind da sitzt, ist also nach wie vor gegeben. Vor allem in Zeiten, in denen sich manche Väter nach wie vor erfolgreich vor Unterhaltsszahlungen drücken können.

In dem Fall überwiegt also doch wieder das Selbstbestimmungsrecht der Mutter.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:13
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Aber wenn man darüber diskutiert ob man einen Mann davon entbinden kann, muss man nun mal diskutieren, für wen das Geld gedacht ist.
Das sehe ich daran auch problematisch.
Obwohl die Mutter ja wissen würde, dass wenn sie das Kind austrägt, kein Mann da sein wird, der mitfinanziert.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:16
@Sterntänzerin
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:In dem Fall überwiegt also doch wieder das Selbstbestimmungsrecht der Mutter.
Dem widerspreche ich
Ich habe es selbst miterlebt das meine langejährige Partnerin die Pille ohne mein wissen abgesetzt hat obwohl es abgemacht war das wir mit Kindern warten wollen.
Was wäre denn gewesen wenn ich darauf reingefallen wäre?

Sowas fällt für mich unter den Tatbestand der arglistigen täuschung.


Und ich möchte wetten das es mehr Männer gibt als man denkt die in diese Falle tappen.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:16
Zitat von nananaBatmannananaBatman schrieb:Das sehe ich daran auch problematisch.
Obwohl die Mutter ja wissen würde, dass wenn sie das Kind austrägt, kein Mann da sein wird, der mitfinanziert.
Wenn man gesetzlich dazu gezwungen ist Geld an/für das Kind zu zahlen, also dem Kind gegenüber verpflichtet ist, ist es eben eher schlecht möglich, dem Vater zu davon zu entbinden, wenn er sagt er will das Kind nicht und die Frau bekommt es trotzdem.

Wären nur Frau und Mann beteiligt, wäre das eigentlich die einzig richtige Lösung, wenn der Mann entscheidet ob er das Kind will und wenn nicht, dass er dann dafür nicht zahlen muss.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:17
Zitat von Dr.ThraxDr.Thrax schrieb:Naja... so kompliziert ist es jedenfalls nicht. Die Krankenkasse bezahlt es zwar nicht, aber die Abtreibung ist immernoch bedeutend günstiger als die Summe die man insgesamt an Unterhalt bezahlen muss.
Du bist sehr auf den finanziellen Aspekt fokussiert. Der seelische bleibt auf der Strecke. Du kannst scheinbar nicht nachvollziehen, was ein Schwangerschaftsabbruch für eine Frau bedeutet.


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Dr.Thrax Diskussionsleiter
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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:18
Zitat von allmotlEYallmotlEY schrieb:Du bist sehr auf den finanziellen Aspekt fokussiert. Der seelische bleibt auf der Strecke. Du kannst scheinbar nicht nachvollziehen, was ein Schwangerschaftsabbruch für eine Frau bedeutet.
Doch das kann ich. Deswegen sage ich auch nicht dass man eine Frau zwingen sollte abzutreiben. Allerdings sollte man einen Vater der die Abtreibung will dann von den Unterhaltsansprüchen hervorlassen.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:20
@allmotlEY
Zitat von allmotlEYallmotlEY schrieb:Du bist sehr auf den finanziellen Aspekt fokussiert. Der seelische bleibt auf der Strecke. Du kannst scheinbar nicht nachvollziehen, was ein Schwangerschaftsabbruch für eine Frau bedeutet.
Soweit kann es mit dem seelischen Aspekt ja nicht hersein wenn man bedenkt das es Frauen gibt die ihr ausgetragenes Kind lieber irgendwo in der Mülltüte entsorgen als es in eine Babyklappe zu legen wo es wenigstens eine Chance hat.
Also komm mir nicht mit solchen befindlichkeiten.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:21
@Heijopei

Natürlich gibt es Frauen, die einem Mann ein Kind unterschieben wollen. Die Mehrheit der ungewollten Kinder wird aber vermutlich aus ONS und/oder im Suff oder aufgrund von Unerfahrenheit entstanden sein.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:22


blue_ schrieb:
Du bist sehr auf den finanziellen Aspekt fokussiert. Der seelische bleibt auf der Strecke. Du kannst scheinbar nicht nachvollziehen, was ein Schwangerschaftsabbruch für eine Frau bedeutet.

Doch das kann ich. Deswegen sage ich auch nicht dass man eine Frau zwingen sollte abzutreiben. Allerdings sollte man einen Vater der die Abtreibung will dann von den Unterhaltsansprüchen hervorlassen.
Nein! Warum sollte man den Mann befreien? Wie soll das funktionieren?

Wenn die Schwangerschaft gegen beider Willen entstanden ist, sind beide verantwortlich. Es grenzt an Erpressung, wenn der Mann sagt: Wenn du nicht abtreibst, schau, wo du bleibst.

Wo bleibt da der Kompromiss?


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:23
@insideman
Aber du hast Recht. Der Unterhalt ist keine Zahlung, die an die Mutter geht sondern ist eigentlich ein Recht des Kindes. Das geht darauf zurück dass unser Staat der Meinung ist dass ein Kind das Recht auf eine "schöne" Kindheit hat. Und die einzige wirkliche Möglichkeit wie man das bürokratisch umsetzen kann erfolg eben über die Sicherstellung der finanzielle Fürsorgepflicht.

Fakt ist in meinen Augen allerdings: Ein Kind hat kein Recht auf eine schöne Kindheit.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:24
Schwieriges Thema...

Die Mutter bekommt das Kind also sollte sie auch entscheiden ob sie es möchte oder nicht.
Ist es aber eine ungewollte Schwangerschaft so sollten dem Vater mehr Rechte gegeben werden. Lehnt er das Kind ab und die Mutter möchte es trotzdem sollte er von seinen Pflichten wie Unterhalt freigestellt werden.

Zu einem Kind bedarf es nunmal zwei und wenn es ungewollt also ein "Versehen" ist sollte man dem Vater keine Pflichten aufbinden die er vorher schon nicht wollte.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:25
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Soweit kann es mit dem seelischen Aspekt ja nicht hersein wenn man bedenkt das es Frauen gibt die ihr ausgetragenes Kind lieber irgendwo in der Mülltüte entsorgen als es in eine Babyklappe zu legen wo es wenigstens eine Chance hat.
Also komm mir nicht mit solchen befindlichkeiten.
Muss man jetzt jede Extremsituation herbeiziehen, um menschliche Befindlichkeiten in den Dreck zu ziehen? Ich finde das schlimm.

Ich verabschiede mich für heute hier. Das geht mir zu nahe.


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Dr.Thrax Diskussionsleiter
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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:26
Zitat von allmotlEYallmotlEY schrieb:Nein! Warum sollte man den Mann befreien? Wie soll das funktionieren?

Wenn die Schwangerschaft gegen beider Willen entstanden ist, sind beide verantwortlich. Es grenzt an Erpressung, wenn der Mann sagt: Wenn du nicht abtreibst, schau, wo du bleibst.

Wo bleibt da der Kompromiss?
Kompromisse können Mutter und Vater gerne privat schließen wenn sie möchten.

Ich wiederhole mich gerne: Ein Kind hat kein real umsetzbares Recht auf eine schöne Kindheit. Das ist eine rein moralisch begründete und juristisch unverbindliche Pflicht der Eltern sich mit all ihrer Liebe und Zuneigung um ihre Nachkommen zu kümmern. Wenn sie das nicht wollen oder können, hat das Kind Pech gehabt (und die Eltern sind natürlich Arschlöcher).


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:27
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Wenn man gesetzlich dazu gezwungen ist Geld an/für das Kind zu zahlen, also dem Kind gegenüber verpflichtet ist, ist es eben eher schlecht möglich, dem Vater zu davon zu entbinden, wenn er sagt er will das Kind nicht und die Frau bekommt es trotzdem.

Wären nur Frau und Mann beteiligt, wäre das eigentlich die einzig richtige Lösung, wenn der Mann entscheidet ob er das Kind will und wenn nicht, dass er dann dafür nicht zahlen muss.
Dem kann ich nur bepflichten, allerdings tritt er dann auch alle Rechte an die Mutter ab .


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:27
Ich versuch das mal nüchtern zu sehen. Also emotionslos:

Frau:
Hat die möglichkeit zu verhüten
Hat die Möglichkeit abzutreiben
Hat die Möglichkeit das Kind "wegzugeben" (Adoption)
um sich der Verantwortung zu entledigen.

Mann:
Hat die Möglichkeit zu verhüten
um sich der Verantwortung zu entledigen.

Ein relatives Ungleichverhältnis.

Natürlich hat die Frau das Kind auszutragen. Aber für die Biologie/Natur den Mann verantwortlich zu machen finde ich etwas.. Nun ja.

Was ist mit Fällen, wo dem Mann nur das Kind untergejubelt wurde (um die Beziehung zu halten, um Geld zu kassieren, um den egoistischen Wunsch eines Kindes zu erfüllen den der Mann nicht teilte)?

Ja, jetzt kommt wieder das Allroundargument, der Mann hätte ja auch verhüten können.
Stimmt, und wenn die Frau mit der "Belastung der alleinigen Kindserziehung" argumentiert, hätte sie ebenso verhüten können ;)

Wenn der Mann verhütet hat und die Frau nicht (es aber vorgab) und es sollte ein Unfall (wie auch immer zustandegekommen sein) passieren, finde ich, der Mann ist aus dem Schneider. Er wollte kein Kein, er hat dafür vorgesorgt, die Frau hat ihn belogen und dennoch darf er dafür sich verantworten?

Mir ist ein FAll bekannt, in dem die Frau vorgab die Pille zu nehmen. Beim Sex riss die Lümmeltüte und laut beider aussagen, wurde der Sex abgebrochen. Aber die Lusttröpfchen reichen nunmal.
Frau wollte unbedingt von ihm ein Kind, er wollte keins, weshalb er ja auch verhütete und der Frau glaube die Pille zu nehmen, was sie nicht tat wie sich rausstellte.

Die Frau wollte das Kind nicht für die Beziehung zu halten, sondern weil in näherer Zukunft der Mann gut erbte und dementsprechend der Unterhalt dann anstieg.
Heute geht die Frau nicht arbeiten, kann sich ein neues Haus leisten, ein neues Auto und recht schöne Klamotten.

Ja, da finde ich doch die Unterhaltsregelungen und die Regressansprüche an einen Vater, der kein Kind wollte aber eins untergeschoben bekam, echt fair.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 20:33
Sorry, ein wenig vom Thema ab :)
Aber damit will ich sagen, der Mann hat schon kein Mitspracherecht ob ein Kind auf die Welt kommt oder nicht. Diese Entscheidung obliegt einzig und allein der Frau.
Wenn die Frau sich, entgegen dem Willen des Mannes, dazu entscheidet, sollte sie auch für die Konsequenz einzig und allein gerade stehen. Denn es gäbe nunmal die Möglichkeit, diese "Belastung und Verantwortung" abzuwenden, zumindest für die Frau.
Die Frau entscheidet also nicht nur über das Kind, sondern auch über die Zukunft des Mannes.


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