Macht uns die moderne Arbeitswelt zu funktionierenden Zombies?
23.07.2015 um 18:12Ja macht sie, dazu finde ich folgendes Lied sehr schön:
https://www.youtube.com/watch?v=1jH6vbZZjIE (Video: Die Toten Hosen - Hier Kommt Alex (Unplugged))
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geht von einer Höchstarbeitszeit von 60 Stunden in der Woche aus (§ 3 ArbZG) und einer 6-Tage-Woche aus, also Montag bis Samstag. Die Arbeitszeit darf auf täglich 10 Stunden verlängert werden, woraus sich die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden ergibt. Dies ist jedoch nur dann erlaubt, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten oder 24 Wochen die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschreitet. Es muss also nach einem Block von Höchstarbeitszeit – in Ihrem Fall 6 Wochen – soviel Ausgleich gewährt werden, dass im Gesamtzeitraum nicht mehr als 8 Stunden täglich im Durchschnitt gearbeitet wurde. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit ist das erlaubte Maximum an Arbeitszeit, also einschließlich etwaiger Überstunden in dieser Zeit. Werden bei Ihnen Nachtschichten gefahren, dann gilt das oben gesagte mit der Maßgabe, dass die werktägliche Arbeit nur dann auf 10 Stunden erhöht werden kann, wenn bereits innerhalb von einem Monat im Durchschnitt täglich 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 2 ArbZG). Für alle Arbeitnehmer gilt, dass sie nach Beendigung ihrer täglichen Arbeitszeit einen Anspruch auf mindestens 11 Stunden ununterbroche-ner Ruhe haben. Hierauf müssen Sie als Vorgesetzter unbedingt achten. Die gesetzliche Ruhezeit zwischen 2 Arbeitstagen / Schichten darf allerdings ausnahmsweise aufgrund einer Dienstvereinbarung / Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages um bis zu 2 Stunden verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeiten innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraum ausgeglichen wird (§ 7 Absatz 1 Nummer 3 ArbZG).Bedeutet aber nicht das ich blind daran glaube, dass diese Gesetze überall eingehalten werden.
Das ist Lächerlich, weil das durch innerbetriebliche Vereinbarungen ausgehebelt wird.McMurdo schrieb:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden
Ein Betrieb kann dieses Gesetz nicht aushebeln.Heijopei schrieb:Das ist Lächerlich, weil das durch innerbetriebliche Vereinbarungen ausgehebelt wird.
Auch das kann man dann vor Gericht einklagen.Heijopei schrieb:Das geht sogar soweit das die Mehrarbeit nicht vergütet wird.
Klar, die Leute im Betriebsrat und in der Gewerkschaft sind ja auch alles Deppen. Die können die Unternehmens- und Betriebszahlen bestimmt alle nicht lesen.Heijopei schrieb:Es läuft doch heute so ,das erst so getan wird als wenn der Laden kurz vor der Pleite steht dann eine Entlassungswelle folgt und der Rest der verbiebenen eingeschüchtert ist.
Dann kommen ausserordentliche Betriebsversammelungen wo die verzweifelte Situation nochmal dramatisch geschildert wird.
Dann kommt ne abstimmung der Gewerkschaftsmitglieder.
Ist der Arbeitnehmer dann weichgekocht willigt er fast jeder Betriebsvereinbarung ein die er vorgelegt bekommt.
Kaum ist das unterzeichnet , ist auf einmal Arbeit ohne ende da so dass eine 50Stunden woche nicht ausreicht, nur mit dem Unterschied das man nur 35 bezahlt bekommt.
Heijopei schrieb:Nein, denn alle halten sich stets an die Gesetze. Im Märchenland.
Das ist Lächerlich, weil das durch innerbetriebliche Vereinbarungen ausgehebelt wird.
Ein Betrieb kann dieses Gesetz nicht aushebeln.
Heijopei schrieb:Na klar. Und du behältst deinen Job, bleibst auf dem aufsteigenden Ast,
Das geht sogar soweit das die Mehrarbeit nicht vergütet wird.
Auch das kann man dann vor Gericht einklagen.
Er kann es höchstens versuchen. Wenn es ein Betrieb ohne Betriebsrat ist, dann übt er in der Regel das Direktionsrecht aus und kann Direktiven aufstellen, die sich nicht an das Gesetz halten. Aber diese gelten dann nicht, denn das Gesetz steht über ihnen. Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, der dann einer entsprechenden Betriebsvereinbarung zustimmt, (die dann über den Direktiven des AG steht) dann gilt diese dennoch nicht, denn es kann nichts geltend gemacht werden, wodurch der Arbeitnehmer schlechter behandelt wird, als es das Gesetz vorsieht. Betriebsvereinbarungen und Direktiven des AG gehen nur dann vor, wenn sie zum Vorteil des Arbeitsnehmers vom Gesetz abweichen. Das nennt sich Günstigkeitsprinzip.McMurdo schrieb:Ein Betrieb kann dieses Gesetz nicht aushebeln.
Heijopei schrieb:In meiner Branche ist sowas mittlerweile etabliert , und einklagen kann man da auch nix
Das geht sogar soweit das die Mehrarbeit nicht vergütet wird.
Auch das kann man dann vor Gericht einklagen.
Heijopei schrieb:
Es läuft doch heute so ,das erst so getan wird als wenn der Laden kurz vor der Pleite steht dann eine Entlassungswelle folgt und der Rest der verbiebenen eingeschüchtert ist.
Dann kommen ausserordentliche Betriebsversammelungen wo die verzweifelte Situation nochmal dramatisch geschildert wird.
Dann kommt ne abstimmung der Gewerkschaftsmitglieder.
Ist der Arbeitnehmer dann weichgekocht willigt er fast jeder Betriebsvereinbarung ein die er vorgelegt bekommt.
Kaum ist das unterzeichnet , ist auf einmal Arbeit ohne ende da so dass eine 50Stunden woche nicht ausreicht, nur mit dem Unterschied das man nur 35 bezahlt bekommt.
Klar, die Leute im Betriebsrat und in der Gewerkschaft sind ja auch alles Deppen. Die können die Unternehmens- und Betriebszahlen bestimmt alle nicht lesen.
Alles nur Polemik was du hier schreibst.
Eine Betriebsvereinbarung gilt für die Arbeitnehmer normativ und zwingend.Wikipedia: Betriebsvereinbarung
Nur wenn Sie nicht gegen geltendes Recht verstößt. @HeijopeiHeijopei schrieb:Eine Betriebsvereinbarung gilt für die Arbeitnehmer normativ und zwingend
Das würde mich wirklich brennend intressieren inwieweit Lohnverzicht gegen geltendes Recht verstösst, gerade wenn er durch in meinen Augen "arglistige täuschung" erreicht wurde.McMurdo schrieb:Nur wenn Sie nicht gegen geltendes Recht verstößt. @Heijopei
Ja, nur funktioniert die Realität doch nich so, das ein jeder vor Gericht klagen geht.McMurdo schrieb:Wenn dein Arbeitgeber sich nicht dran hält, steht es dir frei das anzuklagen.
Größere Unternehmen können es sich gar nicht mehr leisten dagegen zu verstoßen.
Quatsch, das halten sehr viele Betriebe nicht ein. Das juckt garkeinen. Da kommt alle paar Jahre mal ein Prüfer der dann eine Verwarnung für den Betrieb schreibt und das wars. Habe ich so von den Geschäftsführern mehrer großer Betriebe gehört...McMurdo schrieb:Ein Betrieb kann dieses Gesetz nicht aushebeln.
Und genau das macht uns zu "funktionierenden Zombis", man übt eine Tätigkeit aus weil man es muss.Piorama schrieb:Beispielsweise wird ne alleinerziehende Mutter die auf ihr Gehalt angewiesen ist, bestimmt nich gleich vor Gericht gehen, sondern wird alles mögliche erdulden, weil sie eben auf das Geld angewiesen ist und sie keine Unsicherheit riskieren kann/will.
Genau so. Und das wollen manche Leute einfach nich realisieren und reden sichs schön.Heijopei schrieb:Und genau das macht uns zu "funktionierenden Zombis", man übt eine Tätigkeit aus weil man es muss.
Mit der ursprünglichen Idee von "Berufstätigkeit" hat das doch nichts mehr zu tun.
War das jemals anders? Ich denke die Möglichkeiten heute das zu tun was man möchte waren niemals größer.Heijopei schrieb:Und genau das macht uns zu "funktionierenden Zombis", man übt eine Tätigkeit aus weil man es muss.