Mittelscheitel schrieb:ch hab nu auch keinen Boock das rauszusichen
Das habe ich ja für Dich erledigt. Siehe Wiki-Artikel. Der beschreibt das, was du an meiner Aussage kritisiert hattest. Nämlich die Aufsummierung der einzelnen Strafen.
Mittelscheitel schrieb:Einfach so zu sagen, Sex mit Minderjährigen wäre in Florida Vergewaltigung stimmt wohl so auch nicht einfach.
Der Punkt ist - wie schon zuvor geschrieben - dass das Wort "Vergewaltigung" unterschiedliche Bedeutungsinhalte hat.
In Deutschland ist es eine sexuelle Nötigung mit Penetration. In der Umgangssprache ist es erzwungener Sex. schon hier ist der Bedeutungsinhalt nicht Deckungsgleich.
In den USA kommt - neben dieser Problematik - noch die Frage der Übersetzung hinzu.
Sexual battery may be defined as non-consensual touching of the intimate parts of another. At least in Florida, "Sexual battery means oral, anal, or vaginal penetration by, or union with, the sexual organ of another or the anal or vaginal penetration of another by any other object"
Das kommt dem Vergewaltigungsbegriff aus dem deutschen Strafrecht sehr nahe. Bis auf den Punkt "nicht einverständlich", der weiter gehend ist, als das deutsche:
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist
Der Punkt hier ist, dass "Lehrer mit 17jährigem Schüler" in den USA den Tatbestand "nicht einverständlich" erfüllt. Was den selben Straftatbestand erfüllt, wie eine erzwungene Penetration.
insofern kann man schon davon sprechen, dass der Vergewaltigungstatbestand in den USA weiter gefasst ist, und zwar um den Punkt "nicht einwilligungsfähig = nicht einverständlich = erzwungen"