@Anevay hast du meinen link gelesen?
die vorsorgevollmachten werden nach belieben einfach nicht anerkannt.
sie sind ihr papier nicht wert, wenn das gericht aus unerfindlichen gründen jemand anderen bestellt.
"In den letzten Artikeln wurde die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht, eingeführt und durch das SWRÄG 2006, behandelt. Seit Ende der 80er Jahre bis zur Novellierung des SWRG haben sich die Fälle der Besachwalterung um rund 300% erhöht."
http://kanzlei-wagner.at/cgi-bin/main.cgi?id=0000021aaus meiner erfahrung kann ich sagen, mir wurde schon bei geringsten bemühungen zum wohle des patienten geantwortet, es wäre besser, wenn er von einem juristen besachwaltert werden könnte, so wie alle anderen auf den stationen.
der überzeuge sich alle sechs wochen vom patientenwohl.
es ist einfach eine methode der subtilen einschüchterung, immer und ohne anlass mit besachwalterung zu drohen.
vor monaten ging durch die presse, einzelne rechtsmenschen würden hunderte patienten besachwalterten, wie das sein könne. die politik fand alles rechtens.
ich sorge mehrmals wöchentlich für besuche oder zusätzliche private betreuung wie begleitung bei spaziergängen. und verrechne nichts dafür, im gegensatz zum sachwalter.
aber durch die präsenz kam es zu der hierarchie unliebsamen situationen, so zum beispiel, dass ein junger spazierbegleiter den patienten, weil er den zuständ behandelnswert fand, einfach ins taxi setzte und ins krankenhaus brachte.
wo man den kranken sofort über nacht auf der notaufnahme behielt und infusionen setzte.