Diskriminierung des Mannes
21.12.2014 um 16:46@Ilvareth
Ilvareth schrieb:Das Erregen von Abscheu oder Ekel ist auch ein Tatbestandsmerkmal. Wenn das Opfer nicht angewidert, sondern belustigt ist beispielsweise, sind die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt.Das finde ich irgendwie eigenartig, dass ein Tatbestand von der Reaktion eines anderen abhängig gemacht wird. Ich meine, ein Diebstahl ist ein Diebstahl, egal ob den Bestohlenen das nun anwidert oder womöglich auch noch lustig fände. Wie kann eine Handlung zu einem Straftatbestand werden, oder eben auch nicht, je nachdem wie ein anderer darauf reagiert? Entweder es ist einer, oder es ist keiner. Das ist mir irgendwie zu schwammig.