@Eraz Rechtsanwälte raten immer von Haus aus das Aussageverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen. Weil du dann nichts falsches sagen kannst, womit du dich oder andere belastest, was du nicht müsstest.
Aber in deinem Fall ist die Rechtslage dermaßen klar, da gibts nichts mehr falsches zu sagen, außer, es war gelogen, was du hier erzählt hast.
War es aber die Wahrheit:
1. Erzähle den Sachverhalt genauso wie er passiert
2. Sag, du hast den Gürtel von einem Verwandten mit Zeugnisverweigerungsrecht, weshalb du den namen nicht nennen möchtest
3. Mach klar, dass dir von dieser Person versichert wurde, er wäre echt gewesen udn da es ein naher Verwandter ist, hast du ihm natürlich auch geglaubt
4. Erstatte dem Käufer schnellstmöglich sein Geld zurück bzw. schonmal einen Teil davon. Sieht besser aus und zeigt Einsicht und untermauert nochmal, dass du dich nicht bereichern wolltest. EDIT niemanden übers Ohr hauen wolltest. natürlich wolltest du dich bereichern durch einen Verkauf, aber niemanden zu unrecht betrügen.
5. Sage immer wieder, dass es dir halt wirklich leid tut und du das nicht Absichtlich gemacht hast udn du dem Verwandten einfach nur geglaubt hast.
EDIT
6. Und achte darauf bei der Aussage dann nicht aus versehen von "Onkel" zu sprechen. Gewöhn dir an, auch hier beim Schreiben als Übung immer "Verwandter" zu sagen.
Du musst Reue zeigen so, dass der Staatsanwalt fast in Tränen ausbricht, wenn er deine Aussage liest. Hier zu Schweigen wäre einer der größten Fehler.
@Allesforscher Allesforscher schrieb: Jemand aus meiner Verwandtschaft hat 500 Euro Geldbuße zahlen müssen, weil er einem Fahranfänger der noch keinen Schein hatte Sonntags nachmittags auf einem abgelegenen Parkplatz eine Fahrstunde gegeben hat.
DAS ist mal richtig saudämlich...
1. Er wusste, dass er keinen Lappen hat
2. Parkplätze sind nunmal zum öffentlichen Verkehr zu zählen
3. Es ist fahren ohne Führerschein
4. Es ist fahren ohne Versicherungsschutz
5. Anstiftung zu einer Straftat
Mahlzeit....
Allesforscher schrieb: Und einmal wurden Frösche aus einem Naturschutzgebiet in einem Gefäß nach Hause an den heimischen Teich mitgenommen, jemand hat es gesehen, sich das KFZ-Kennzeichen notiert und dann wurde seitens des Eigentümers des Geländes ermittelt.
Naturschutzgebiet.. Das heisst nicht umsonst so. Sonst hieße es "Gelände zur freien Bedienung an Flora und Fauna"...
Aber all deine beschriebenen Taten waren wissentlich und mit Vorsatz. Mit dem Bewusstsein, gegen das Gesetz zu verstoßen. Was beim TE aber nicht der Fall ist.