Kc schrieb:Ich würde aber erwarten, dass man sich die größte Mühe gibt, sie zu minimieren.
Unbedingt. Vor allem muss man aus Fehlern lernen.
Aber das Problem ist, dass wir bezüglich dieses Falles nur kleine Bruchstücke kennen. Und dass wir bei unserer Beurteilung Fakten kennen, die damals (vielleicht) nicht bekannt waren oder die damals aus Gründen, die wir nicht kennen, anders bewertet wurden.
Gerade Fälle mit naturgemäß dünner Beweislage aber hohem Schaden sind extrem heikel. wenn eine Person vergewaltigt wird, gibt es in der Regel außer dem Opfer keine weiteren Zeugen hinsichtlich des unmittelbaren Tatablaufs. Auch sonstige Beweise, die den Täter belasten können, sind oft nicht vorhanden.
Das bedeute nun, dass die Aussage des Opfers auch einen gewissen "Wert" hat. Und natürlich bedeutet es auch, dass diese Aussage dann besonders intensiv geprüft werden muss. Gerde wenn es Hinweise gibt, dass diese Person schon mal in einer vergleichbaren Situation gelogen hat.
Aber natürlich kann man sich nicht hinstellen und sagen: "Was, Du hast schon mal in Deinem Leben gelogen? na dann glauben wir Dir gar nichts. Es spielt keine Rolle, dass das Jahre her ist und dass es eine andere Situation war."
Aber Du hast in so fern recht, als dass man solche Fälle unter keinen Umständen mit einem Schulterzucken abtun darf. Sie sind auf das Gründlichste zu analysieren und man muss heraus finden, ob vermeidbare Fehler gemacht wurden und wenn ja, wie diese in Zukunft vermieden werden können.