Ausländer-Kinder RUNTER von deutschen Spielplätzen....
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Deutschland, Kinder, Asylanten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Ausländer-Kinder RUNTER von deutschen Spielplätzen....
01.10.2014 um 17:30Wen es ein Privatgrundstück ist, dann haben die Besitzer natürlich Hausrecht und dürfen bestimmen, wer es betreten darf ...
Dann können sie ja einen Wachdienst engagieren, der darauf aufpasst ;)
Wenn jetzt gar keine Kinder mehr dahingehen, dann war es natürlich ein Eigentor ...
Ansonsten erscheint es mir, dass einige Anwohner einfach nur die üblichen schlechten Nachbarn sind, die sich von jeder fallenden Stecknadel gestört fühlen.
Dass ein leerstehendes Altersheim nicht weitergenutzt werden darf bei dem Platzmangel, fände ich auch nicht in Ordnung ...
Was den heimeigenen Spielplatz angeht: Da stand etwas, dass die AWO nach dem 8. August einen bauen wollte, der steht bestimmt schon ...
Dann können sie ja einen Wachdienst engagieren, der darauf aufpasst ;)
Wenn jetzt gar keine Kinder mehr dahingehen, dann war es natürlich ein Eigentor ...
Ansonsten erscheint es mir, dass einige Anwohner einfach nur die üblichen schlechten Nachbarn sind, die sich von jeder fallenden Stecknadel gestört fühlen.
Dass ein leerstehendes Altersheim nicht weitergenutzt werden darf bei dem Platzmangel, fände ich auch nicht in Ordnung ...
Was den heimeigenen Spielplatz angeht: Da stand etwas, dass die AWO nach dem 8. August einen bauen wollte, der steht bestimmt schon ...
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01.10.2014 um 17:30@vincent
Es ist nicht die Pflicht der Anwohner ihr Grundstück für fremde zu öffnen.
Wenn der deutsche Staat in seiner Asylpolitik versagt und Asylheime ohne Spielplatz konstruiert ist es nicht die Pflicht der Nachbarn dies zu kompensieren.
Es ist nicht die Pflicht der Anwohner ihr Grundstück für fremde zu öffnen.
Wenn der deutsche Staat in seiner Asylpolitik versagt und Asylheime ohne Spielplatz konstruiert ist es nicht die Pflicht der Nachbarn dies zu kompensieren.
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01.10.2014 um 17:31kalamari schrieb:Scheint so als wäre eine Querschnittslähmung nichtmal der worst caseWas willst du denn jetzt immer mit deiner Querschnittslähmung?
Und wenn das nun nem Einwohnerkind passiert hat es mächtig schwein gehabt das es finanziell wenigstens abgesichert ist und man den Rollstuhl finanzieren kann?
Selten so ein dämliches am Thema vorbeibretterndes Argument gelesen
Tussinelda
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01.10.2014 um 17:31wenn man alles richtig macht und sich entsprechend versichert, dann muss man auch nicht haften......
http://www.wohnen-im-eigentum.de/dokumente/news/infoblatt_wartung_von_spielgeraeten.pdf
aber es ist sicherlich schöner, wenn die Mietervereinigungskinder unter sich bleiben, genauso, wie die Asylantenkinder.....wer will schon glücklich spielende Kinder sehen/hören, wenn ein Teil von ihnen nicht rechtmäßigen Zutritt hat
http://www.wohnen-im-eigentum.de/dokumente/news/infoblatt_wartung_von_spielgeraeten.pdf
aber es ist sicherlich schöner, wenn die Mietervereinigungskinder unter sich bleiben, genauso, wie die Asylantenkinder.....wer will schon glücklich spielende Kinder sehen/hören, wenn ein Teil von ihnen nicht rechtmäßigen Zutritt hat
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01.10.2014 um 17:31kalamari schrieb: deutsche Staat in seiner Asylpolitik versagt und Asylheime ohne Spielplatz konstruiertDas war vorher ein Seniorenheim und ich glaube kaum dass da Spielplätze mit vorgesehen sind.
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01.10.2014 um 17:32@Gaap
Gaap schrieb:Ihr habt irgendwie noch nicht so ganz mitbekommen dass es hier nicht um rechtliche Haftungen bei Unfällen oder sonst was geht sondern um Kinder welchen das "Recht auf Spielen" verwehrt wird?Dafür gibt öffentliche Spielplätze.
Gaap schrieb:Hört ihr euch selbst eigentlich mal reden? Es ist ja gut und schön dass es solche Schutzvorschriften gibt, aber man kanns auch übertreiben.Wie gesagt, ich finde Selbstschutz mindestens ebenso wichtig wie den Schutz anderer. Warum stellst du denn nicht einen Spielplatz zur Verfügung den du natürlich auch selbst finanzierst? Wie dreist ist das denn eigentlich, über die Finanzen anderer Leute bestimmen zu wollen ohne eigene Mittel einzusetzen?
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01.10.2014 um 17:32@kalamari
Nicht ihre gesetzliche Pflicht, richtig. Versagen schließt aber weitaus mehr ein, nämlich die persönliche Seite. Die wird nicht vom Gesetz geregelt. Dass du ständig darauf zurückgreifen musst, ist ziemlich schwach.
Nicht ihre gesetzliche Pflicht, richtig. Versagen schließt aber weitaus mehr ein, nämlich die persönliche Seite. Die wird nicht vom Gesetz geregelt. Dass du ständig darauf zurückgreifen musst, ist ziemlich schwach.
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01.10.2014 um 17:32@Yanao
Ach ja genau, und auf öffentlichen Spielplätzen ist die Verletzungsgefahr nicht gegeben? dafuq?
Ach ja genau, und auf öffentlichen Spielplätzen ist die Verletzungsgefahr nicht gegeben? dafuq?
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01.10.2014 um 17:32Grundlagen[Bearbeiten]Wikipedia: Spielplatz#Unf.C3.A4lle auf Spielpl.C3.A4tzen
Öffentliche Spielplätze sind die frei zugänglichen Spielplätze der Kommunen und außerdem alle Spielplätze von Wohngebäuden (außer Einfamilienhäusern), Schulen, Kindergärten, Restaurants, Einkaufszentren, touristisch genutzten Anlagen, Vereinen und Ähnlichem. Öffentliche Spielplätze und die dortigen Spielgeräte müssen in der Europäischen Union seit 1998 der europäischen Norm DIN EN 1176 und 1177 entsprechen. In Deutschland galt davor die deutsche Norm DIN 7926. Ebenfalls zu beachten sind die DIN 18034 (Anforderungen und Hinweise für Planung und Betrieb) und für Spielplätze in Schulen und Kindergärten die Merkblätter der GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherung). Im Verantwortungsbereich des Spielplatzbetreibers liegen nicht nur die Errichtung und sachgemäße Aufstellung und Anordnung der Spielgeräte, sondern auch die laufende Instandhaltung und Wartung.
Für private Spielplätze und Spielgeräte (das sind nur die ausschließlich eigengenutzten) gilt die schwächere DIN EN 71. Die nach dieser Norm gebauten Geräte sind billiger, aber auch labiler, weniger haltbar und weniger langlebig und auch aus diesem Grund auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht für Spielplätze von Kindergärten, gemeinsam genutzten Wohnungsbauten usw. geeignet.
Diese Normen (besonders die Normen 1176 und 1177) sind ein Maßstab dafür, welche Vorkehrungen grundsätzlich beim Bau und Betrieb eines Spielplatzes zu berücksichtigen sind. Die Normen bestimmen Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflichten, da sie einen Hinweis auf den Stand der für die betreffenden Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik geben. Damit ist man letztendlich nach § 823 BGB schadenersatzpflichtig, wenn man gegen eine dieser Normen verstoßen hat.
In den letzten Jahrzehnten ereigneten sich eine Reihe von schweren und tödlichen Unfällen auf Spielplätzen. Alle diese Unfälle lassen sich auf Mängel an den Geräten zurückführen, welche immer durch sachkundige Kontrollen vermeidbar gewesen wären.
Aber passiert ja nie etwas...
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01.10.2014 um 17:33Yanao schrieb:Warum stellst du denn nicht einen Spielplatz zur Verfügung den du natürlich auch selbst finanzierst? Wie dreist ist das denn eigentlich, über die Finanzen anderer Leute bestimmen zu wollen?Immer der gleiche blödsinn. Natürlich muss nen extra spielplatz her...nich das man sich noch einigt und die kinder mit ihren freunden zusammenspielen können...
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01.10.2014 um 17:33@Gaap
Wenn der deutsche Staat sich dazu entschließt dort Kinder unterzubringen und keinen Spielplatz oder sonstigen Ersatz vorsieht ist dies ein Versagen des deutschen Staates.
Die Nachbarn trifft hier dennoch keine Pflicht auf Ausbesserung.
@thanks
Eine Querschnittslähmung ist für mich der worst case, punkt. Wenn dir im eigenen Haushalt etwas passiert ist das dein Problem, passiert einem fremden etwas auf deinem Grundstück ebenso.
Wenn der deutsche Staat sich dazu entschließt dort Kinder unterzubringen und keinen Spielplatz oder sonstigen Ersatz vorsieht ist dies ein Versagen des deutschen Staates.
Die Nachbarn trifft hier dennoch keine Pflicht auf Ausbesserung.
@thanks
Eine Querschnittslähmung ist für mich der worst case, punkt. Wenn dir im eigenen Haushalt etwas passiert ist das dein Problem, passiert einem fremden etwas auf deinem Grundstück ebenso.
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01.10.2014 um 17:34@Gaap
Selbstverständlich ist die Verletzungsgefahr auf öffentlichen Spielplatzen auch gegeben, aber da werden die Folgekosten von der öffentlichen Hand übernommen! Ein wesentlicher Unterschied, oder?
Selbstverständlich ist die Verletzungsgefahr auf öffentlichen Spielplatzen auch gegeben, aber da werden die Folgekosten von der öffentlichen Hand übernommen! Ein wesentlicher Unterschied, oder?
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01.10.2014 um 17:34@kalamari
kalamari schrieb:Wenn der deutsche Staat sich dazu entschließt dort Kinder unterzubringen und keinen Spielplatz oder sonstigen Ersatz vorsieht ist dies ein Versagen des deutschen Staates.Ihnen stehen, wie allen anderen üblichen Bewohnern der Stadt, die öffentlichen Spielplätze zur Verfügung.
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01.10.2014 um 17:34kalamari schrieb:Wenn der deutsche Staat sich dazu entschließt dort Kinder unterzubringen und keinen Spielplatz oder sonstigen Ersatz vorsieht ist dies ein Versagen des deutschen Staates.:D
Die Nachbarn trifft hier dennoch keine Pflicht auf Ausbesserung.
Da sehnt man sich doch echt nach dem - hier so wunderbar bezeichnetem - "Buschland"!
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01.10.2014 um 17:35@Yanao @Herbstblume
schaut mal bitte :
That´s the topic.
schaut mal bitte :
Wie gehen wir mit den Menschen um, die heute, hier und jetzt, bereits bei uns sind? Wollen wir sie ausgrenzen und ihnen für den Rest ihres Lebens eintrichtern, dass Deutschland sie hier nicht haben will und sie nie dazugehören werden? Oder unterstützen wir sie, und somit auch uns, indem wir sie als Teil unserer Gesellschaft begreifen und zu Nachbarn, Schülern & Steuerzahlern machen(Eingangspost von Chimonas)
That´s the topic.
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01.10.2014 um 17:35Das möchte ich gerne nochmal zitieren:
Herbstblume schrieb:In den letzten Jahrzehnten ereigneten sich eine Reihe von schweren und tödlichen Unfällen auf Spielplätzen. Alle diese Unfälle lassen sich auf Mängel an den Geräten zurückführen, welche immer durch sachkundige Kontrollen vermeidbar gewesen wären.
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01.10.2014 um 17:36@moonkitten
Es hält dich keiner ab deine eigene Wohnung der öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Eine Menge Obdachloser wären sehr erfreut darüber.
Es hält dich keiner ab deine eigene Wohnung der öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Eine Menge Obdachloser wären sehr erfreut darüber.
Ausländer-Kinder RUNTER von deutschen Spielplätzen....
01.10.2014 um 17:36@Herbstblume
@Yanao
Eigentlich wollte ich das ja vermeiden.... aber wenn ich euch ( auch wenn ihr im Grund recht habt was die Vorschriften betrifft , welche aber weder was mit den Asylanten noch mit meinem EP was zu tun haben ) so reden höre.....
I don´t wanna live on this planet anymore. *kopfmeetstischplatte*
@Yanao
Eigentlich wollte ich das ja vermeiden.... aber wenn ich euch ( auch wenn ihr im Grund recht habt was die Vorschriften betrifft , welche aber weder was mit den Asylanten noch mit meinem EP was zu tun haben ) so reden höre.....
I don´t wanna live on this planet anymore. *kopfmeetstischplatte*
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01.10.2014 um 17:36Haben Kinder von Asylanten ein Sonderbedürfnis nach Spielplätzen oder warum reichen ihnen nicht die Spielplätze aus, die bsiher auch allen anderen Kindern der Stadt ausreichen mussten?
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