Der Preppers Thread
18.01.2017 um 17:02Niederbayern88 schrieb:Und oft flucht er, weil das Gebiet privatgrund ist und immer wieder sieht er da im Winter Fußspuren von Leuten.Der Wald dient der Erholung der Bevölkerung. Der Eigentümer des Waldes darf niemandem verbieten, den Wald zu betreten. Aufregen darf er sich zwar - ist damit aber im Unrecht.
§ 14 Bundeswaldgesetz: Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.