Cesair
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"Genehmigung" des Eigenanbaues von Cannabis zu therapeutischen Zwecken
22.07.2014 um 17:14Vor dem VwG Köln wurde die Genehmigung erstritten, Cannabispflanzen zum Eigenbedarf im Sinne einer therapeutischen Behandlung privat anbauen zu dürfen.
Das Bundesamt für Arzeneimittel lehnte mehrere solcher Anträge bisher ab, welche nun durch das VwG zur erneuten Entscheidung an das BAfAM zurückgegeben wurden (3 von 5), welche nun erneut unter strengerer Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden müssen.
Einer Genehmigung des Anbaues in den besagten Fällen steht unter strengen Auflagen nun nichts mehr im Weg. Wie die Auflagen im Detail aussehen, wird der Verwaltungsakt erst zeigen.
Sie werden wahrscheinlich ähnlich spezifisch ausfallen, wie die Vorraussetzungen:
- austherapierter Patient
- keine Behandlungsalternative
- Cannabis in Apotheke unerschwinglich
NRW-Justiz hierzu:
Dass unter gewissen Vorraussetzungen eine Lizenz zum Erwerb sinnvoll ist, ist bekannt und auch gängige Praxis. In diesem Urteil wurde schlicht der private Anbau verhandelt, welcher nunmal die einzige ALternative ist, sofern Apotheken-Cannabis zu teuer ist.
Der Auflagenbescheid des Amtes wird dies alles noch ausreichend konkretisieren.
Quellen:
http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/4356-genehmigung-des-eigenanbaus-von-cannabis-zu-therapeutischen-zwecken
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_22072/index.php (Archiv-Version vom 03.08.2022)
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/schmerztherapie-gericht-erlaubt-schwerkranken-cannabis-anbau-1.2057754
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/cannabis-fuer-schwerkranke-gericht-erlaubt-erstmalig-anbau-a-982244.html
Das Bundesamt für Arzeneimittel lehnte mehrere solcher Anträge bisher ab, welche nun durch das VwG zur erneuten Entscheidung an das BAfAM zurückgegeben wurden (3 von 5), welche nun erneut unter strengerer Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden müssen.
Einer Genehmigung des Anbaues in den besagten Fällen steht unter strengen Auflagen nun nichts mehr im Weg. Wie die Auflagen im Detail aussehen, wird der Verwaltungsakt erst zeigen.
Sie werden wahrscheinlich ähnlich spezifisch ausfallen, wie die Vorraussetzungen:
- austherapierter Patient
- keine Behandlungsalternative
- Cannabis in Apotheke unerschwinglich
NRW-Justiz hierzu:
Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter mehreren Bedingungen als «Notlösung» erlaubt werden...Dieses Urteil ist in begrenztem Maße richtungsweisend. Der Medienrummel diesbezüglich übertreibt allerdings wieder einmal maßlos.
Dass unter gewissen Vorraussetzungen eine Lizenz zum Erwerb sinnvoll ist, ist bekannt und auch gängige Praxis. In diesem Urteil wurde schlicht der private Anbau verhandelt, welcher nunmal die einzige ALternative ist, sofern Apotheken-Cannabis zu teuer ist.
Der Auflagenbescheid des Amtes wird dies alles noch ausreichend konkretisieren.
Quellen:
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_22072/index.php (Archiv-Version vom 03.08.2022)
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/schmerztherapie-gericht-erlaubt-schwerkranken-cannabis-anbau-1.2057754
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/cannabis-fuer-schwerkranke-gericht-erlaubt-erstmalig-anbau-a-982244.html