@insideman insideman schrieb:Warum sollte es keine schwulen Schlägerproleten geben?
Aha, wenn man sich per Notwehr verteidigt, ist man also ein Schlägerprolet.
Sehr gut aufgepasst.
Ach, ich hab ganz vergessen, dass ich dich ignorieren wollte, also ciao.
@KillingTime KillingTime schrieb:Blöde gucken ist nicht strafbar - Menschen deswegen schlagen, sehr wohl.
Wenn du nicht lesen kannst, dann lass das Schreiben...
Draiiipunkt0 schrieb:Wenn mich jemand beleidigt
Vor Beleidigungen schützt der § 32, da die Beleidigung ein rechtswidriger Angriff ist, gegen den man sich geeignet verteidigen darf, um diesen zu beenden.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Ich spare mir mal die ausführliche Subsumtion.
Du kannst das jetzt leugnen, woraufhin dich jeder Rechtswissenschaftler auslachen würde.
Ab jetzt werde ich dich konsequent ignorieren, da du ja jetzt dazu übergegangen bist, mir Aussagen zu unterstellen, die ich nie behauptet habe.
Wünsche dir, dass du auf ewig einsam und verbittert bleibst. Ciao.