Mittelscheitel schrieb am 07.03.2014:also eine Patienterverfügung ist absolut sinnvoll !!!!
Das ist sie, sie ist aber leider auch kein "Allheilnittel", denn hier in DE
MUSS ein Patient im Krankenhaus so lange an die Herz/Lungenmaschine angeschlossen bleiben, bis er für tot erklärt wurde.
Die Patientenverfügung erlaubt (je nachdem, welche Punkte darin enthalten sind), ob und welche Medikamente verabreicht werden dürfen/sollen, inwiweit der kranke noch ernährt wird und wie weit ihm Schmerzmittel und andere Maßnahmen gewährt werden oder nicht.
Aber glaubt mit eines:
Wer mal neben einem solchen Krankenbett gestanden hat und entscheiden MUSSTE, ob der Kranke noch ernährt werden soll, der denkt nachher ganz anders über diese Sache.
Eine solche Entscheidung ist wahrlich nicht leicht!!!
Mir hat genau das damals die Augen geöffnet und meine Denkweise dahingehend völlig verändert.
Wenn es nach mir ginge, sollte niemand (z.B. ein Arzt) dafür bestraft werden dürfen, der einem so kranken Menschen eine letzte wirklich große Ehre erweist und ihn "erlöst".
Komisch, mir fällt dabei gerade ein, dass z.b. Polizisten angefahrene Tiere wie Hirsche, erschießen dürfen... Warum geht das bei Tieren, bei Menschen aber nciht, frage ich mich da?
Zar heißt es ja allgemein, niemand solle üer jemand anderen "richten", aber schaut Euch z.B: mal unsere Urvölker an oder auch heute noch irgendwelche "Buschmänner".
Wenn dort jemand unheilbar krank ist, wird ihm auch die letzte Ehre erwiesen.
Nur die Paragraphengesellschaft, zu der wir uns selber gemacht haben, verbietet uns so etwas, wie ich finde sehr ehrenvolles, leider. Das mag zwar irgendwo sicherlich verständlich sein, ist aber m.M.n. ebenso blödsinnig.
Gucky.