@Niederbayern88 Da bleibt dir zunächst nur der Weg über den Facharzt (Orthopäden), der dann versucht dein Leiden in den Griff zu bekommen. Dieser schickt dich dann irgendwann (wenn es wirklich entsprechend schlecht ist) in eine medizinische Reha. Wenn die Reha erfolglos verläuft, also eine Verbesserung deines Zustandes nicht herbeigeführt werden kann, dann erhälst du einen entsprechenden Entlassungsbrief.
Dieser Entlassungsbrief dient dann dazu deinem Arbeitgeber die Dringlichkeit klarzumachen. Denn wenn in dem Gutachten steht dass du nur zB 5 Kilo heben darfst, dann muss er dir einen entsprechenden Arbeitsplatz einrichten. Kann er dies auch betrieblichen Gründen nicht, so ist er berechtigt dich zu kündigen, da du deine Arbeit nciht mehr erfüllen kannst.
Dann kommst du also endlich zum Arbeitsamt und dort gibst du dann die körperliche Einschränkung an. Aufgrund der Einschränkung wird dann entschieden ob umgeschult werden muss oder ob man dich nicht besser in eine andere Arbeitsstelle vermittelt.
VORANGIG ist immer die Vermittlung in eine Arbeitsstelle!
Sollte dies nicht gelingen, so steigen die Chancen auf eine Umschulung. Einfachste Voraussetzung ist eben immer die festgestellte Berufsunfähigkeit.