Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
15.12.2013 um 16:01Unfreiwilliges streamen von Prono mal etwas anders dargestellt...
Ein ungewöhnlicher “Kriminalfall” beschäftigt die Nürnberger Polizei. Die Rückfahrkamera eines Klein-Lkws zeigte beim Einparken plötzlich Pornofilme.http://www.lawblog.de/
Ein 43-Jähriger Fahrer aus dem Landkreis Roth parkte vorgestern seinen Klein-Lkw in der Nürnberger Innenstadt. Dabei half ihm eine Rückfahrkamera. Doch unmittelbar nach Einschalten der Kamera wechselte das Bild. Anstatt den Bereich hinter dem Fahrzeug zu zeigen, lief plötzlich ein Pornofilm auf dem Monitor.
Der verblüffte Fahrer alarmierte die Polizei. Diese nahm mit aus kriminalistischer Erfahrung gespeister Intuition einen nahegelegenen Sexshop ins Visier. Dort, so stellte sich heraus, war eine drahtlose Überwachungskamera im Einsatz. Diese hatte wohl auch einen Monitor im Visier, auf dem Pornofilme liefen. Da beide Kameras auf der gleichen Frequenz arbeiten, kam der Fahrer in den Genuss des falschen Videostreams.
Der Sexshopbetreiber hat seine Kamera freiwillig außer Betrieb genommen. Die Polizei prüft gleichwohl, ob sie ein Strafverfahren wegen des Verbreitens pornografischer Schriften einleitet. Eine Regensburger Anwaltskanzlei prüft, ob sie den Lkw-Fahrer wegen Urheberrechtsverletzung abmahnen kann. Noch ist allerdings nicht klar, ob die Hauptdarstellerin des Films Amanda hieß.