Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
09.12.2013 um 20:54Also insofern ich richtig informiert bin ( Medien- und Urheberrecht sind nicht mein Schwerpunkt ), ist das Downloaden von nicht gemeinfreien Medien illegal. Das Vervielfältigen ebenfalls. Wo das allerdings anfängt und ob die berühmte "Sicherungskopie" dazu zu zählen ist, ist strittig.
Das Streamen indes ist nochmal komplizierter zu fassen: schaut jemand ein Video via Stream, so werden in den temporären Dateien Teile des Videos zwischengespeichert.
Das rechtlich einzuordnen ist nicht leicht.
Das Streamen indes ist nochmal komplizierter zu fassen: schaut jemand ein Video via Stream, so werden in den temporären Dateien Teile des Videos zwischengespeichert.
Das rechtlich einzuordnen ist nicht leicht.