Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
09.12.2013 um 22:36@vogman66
So stand es in dem Artikel.
@DCWS
Ok das wusste ich gar nicht, dachte in Deutschland gibts sowas auch.
So stand es in dem Artikel.
Streaming: Weshalb sind alle Abgemahnte Telekom-Nutzer?http://lars-sobiraj.de/porno-streaming-erster-betroffener-stellt-strafanzeige-gegen-uc/ (Archiv-Version vom 09.12.2013)
Für die Telekom als Auskunftsstelle spricht, dass der größte deutsche Internet-Anbieter die Anschrift der Anschlussinhaber länger als 7 Tage (angeblich bis zu 14 Tage) nach der Urheberrechtsverletzung preisgeben soll. Ist die Tat bei den meisten anderen Internet-Anbietern länger als eine Woche her, wird man als Rechteinhaber keine Auskunft mehr erhalten.
@DCWS
Ok das wusste ich gar nicht, dachte in Deutschland gibts sowas auch.