@vincent vincent schrieb:Oh man.. hoffe mal, nicht viele Juristen sind so drauf. Du präsentierst einfach mal deine Einschätzung, deren Grundlage du auch nicht näher erläuterst, als Fakt.
Habe ich oft genug gemacht... bis hin zur Wiedergabe der Definition von Pornografie in höchstrichterliche Rechtsprechung. Ich wiederhole mich halt hier nicht gerne ständig wieder und wieder.
Aber hier nochmal für dich:
Es stünden im Eneffekt nur zwei Tatbestände im Raum: Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Um Kindesmissbrauch handelt es sich hier sowieso nicht und (Kinder-)Pornografie wird damit auch nicht dargestellt, weder ein reales, noch ein fiktives Geschehen (tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen).
Eine Defintion höchstrichterlicher Rechtsprechung sieht Pornografie dann als gegeben,
"...wenn sie unter Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreisserischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre objektive Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf die Aufreizung des sexuellen Triebs beim Betrachter abzielt sowie dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstands eindeutig überschreitet...".Da fallen diese Puppen und auch die Bilder definitiv nicht drunter. Pornografie ist nicht bereits durch die Sichtbarkeit von Genitalien oder Nacktheit gegeben.
vincent schrieb:Die "Aufklärung" hättest du dir sparen können -.-
Du warst es, der behauptet hat, es ginge nicht nur um rechtliche Aspekte. Ich habe dir aufgezeigt, dass die rechtliche Betrachtung eine bereits ziemlich allumfassende darstellt. Du hingegen bist es schuldig geblieben, alternative Sichtweisen zu erläutern und zu begründen.