Wie kann ich Flüchtlinge aufnehmen?
11.11.2014 um 00:00Im Blickfeld sind dabei auch private Gebäude oder Flächen. Obwohl das Polizeirecht theoretisch auch die Möglichkeit zu Zwangsmaßnahmen gegen Privateigentümer gibt, die ihr Eigentum nicht zur Verfügung stellen wollen, ist dies ausdrücklich nicht geplant. "Es geht nicht darum, jemanden zu enteignen oder gegen seinen Willen Flüchtlinge auf seinem Grund und Boden unterzubringen", sagte Dressel. Wenn privates Eigentum in Anspruch genommen werde, dann "einvernehmlich und zu ordentlichen Konditionen".Aber naaaatürlich.
Und was soll dann das bedeuten?!
Es sei jeweils "diejenige Maßnahme zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten belastet", heißt es im Gesetz. Allerdings steht dort auch: "Bleibt eine Maßnahme wirkungslos, so darf ... eine stärker belastende Maßnahme getroffen werden."Einfach unglaublich!