Mehmet - Einzelfall oder Prototyp?
10.10.2013 um 12:08Ich sag nur eins wen der wieder nach Deutschland kommt dann wandere ich aus
hallo-ho schrieb:Theoretisch kann ein 13-jähriger seine ganze Nachbarschaft umbringen und nix passiert, weil er nicht strafmündig ist??? Das kann es ja wohl nicht sein.Theoretisch ja, so verstehe ich das jedenfalls bisher.
Kc schrieb:Theoretisch ja, so verstehe ich das jedenfalls bisher.Die gibt es in der Tat. Man wird einem Richter vorgeführt und dieser entscheidet dann ja nach lage ob die Einweisung in eine psychatrische Anstalt oder ein Heim für schwer Erziehbare notwendig ist bzw. ob die Eltern das Sorgerecht behalten dürfen. Eventuell kommt man dann auch ins Kinderheim. Natürlich hat dann die Polizei auch ein Auge auf einen und man ist in jedem Falle erst mal weg vom Fenster. Sozialstunden gibts unter Umständen auch, ebenso wie Sitzungen mit einem Psychologen. Ganz abgesehen davon das ja immer noch gilt "Eltern haften für ihre Kinder". Also nichts mit Straffreiheit.
Du giltst in Deutschland erst mit 14 Jahren als strafmündig. Die Polizei kann dich zwar festnehmen und erstmal davon abhalten, weitere Straftaten zu begehen. Aber es gibt keine Anzeige, du wirst nicht angeklagt.
Du DARFST natürlich nicht machen, was du willst - aber du bekommst dafür keine Strafe.
Also KANNST du praktisch machen, was du möchtest, solange du unter 14 bist.
Keine Ahnung, ob die Polizei oder die Staatsanwaltschaften oder das Jugendamt im Extremfall besondere Möglichkeiten haben, wie geschlossene Jugendheime oder so...
aseria23 schrieb: "Eltern haften für ihre Kinder". Also nichts mit Straffreiheit.Naja der Spruch ist ja ganz schön - aber irgendwo ist die Regelung nutzlos, wenn es den Kindern recht egal ist, was ihren Eltern passiert.
Kc schrieb:Muss dann, wenn der 13-Jährige jemanden zusammenschlägt, der Vater wegen KV in den Knast?Welcher Vater geht schon gern in den Knast? Die Frage ist auch, was passiert mit dem 13-Jährigen, wenn der Vater aus dem Knast zurück ist? Wie wird der Vater reagieren?