Mehmet - Einzelfall oder Prototyp?
08.10.2013 um 00:37@mostellaria
Es ist wahrscheinlich dass er zu diesem Zeitpunkt noch beide hatte, ihm dann in der Türkei seine deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde, bzw. er sie garnicht erst eingefordert hat.
Die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist nur möglich, wenn vorab ein umfassender und plausibler Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt wird.[9][10] Davon ausgenommen sind Deutsche, die die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder der Schweiz annehmen,[11] sofern dies nach dem 28. August 2007 erfolgt ist.[12]
Ob er dann mit 18 selbstständig "abgedankt" hat, oder wie auch immer, kann ich nicht sagen, weil ich mich mit dem Fall nie weiter auseinandergesetzt habe. Ich kenne aber die Situation von Bekannten und Freunden mit Migrationshintergrund, in eben gerade diesem Beispiel:
Seit dem Jahr 2000 sind in Deutschland geborene Migrantenkinder Deutsche. Doch ihre Staatsangehörigkeit ist nur befristet. Die hier zur Welt gekommenen Migrantenkinder unterliegen der sogenannten "Optionspflicht". Das bedeutet: Sobald sie 18 sind, müssen sie sich entscheiden für die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft der Eltern.
Es ist wahrscheinlich dass er zu diesem Zeitpunkt noch beide hatte, ihm dann in der Türkei seine deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde, bzw. er sie garnicht erst eingefordert hat.
Die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist nur möglich, wenn vorab ein umfassender und plausibler Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt wird.[9][10] Davon ausgenommen sind Deutsche, die die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder der Schweiz annehmen,[11] sofern dies nach dem 28. August 2007 erfolgt ist.[12]
Ob er dann mit 18 selbstständig "abgedankt" hat, oder wie auch immer, kann ich nicht sagen, weil ich mich mit dem Fall nie weiter auseinandergesetzt habe. Ich kenne aber die Situation von Bekannten und Freunden mit Migrationshintergrund, in eben gerade diesem Beispiel:
Seit dem Jahr 2000 sind in Deutschland geborene Migrantenkinder Deutsche. Doch ihre Staatsangehörigkeit ist nur befristet. Die hier zur Welt gekommenen Migrantenkinder unterliegen der sogenannten "Optionspflicht". Das bedeutet: Sobald sie 18 sind, müssen sie sich entscheiden für die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft der Eltern.