@SUPERVISOR1982 So ein Urteil bindet immer nur die beiden Parteien. Ansonsten kann es allerhöchstens als Vorbildfunktion dienen, ein anderes Gericht kann diese Auffassung aber auch ablehnen.
Und auch der Arbeitgeber muss sich nicht daran halten. Solange die höchstrichterliche Rechtsprechung am Streikverbot (inkl. Strafe bei Verstoß) für Beamte festhält, dürfte sich der Arbeitgeber gute Chancen ausrechnen, dass ihm bei einem Gerichtsverfahren recht gegeben wird (s. das Urteil vom VG Osnabrück, dass sich trotz Bedenken an die höchstrichterl. Rechtsprechung gehalten hat).
Wenn man also als Beamter streikt und erwischt wird, sollte man sich auf ein Gerichtsverfahren einstellen. Denn mit einem Verweis auf das VG Kassel und das VG Düsseldorf gegenüber dem Arbeitgeber ist es da nicht getan.