@kopischke Ess mal weniger Pralinen mit Klischeefüllung
;)@StUffz Wann wie ein Lehrer verbeamtet wird, hängt auch vom Bundesland ab.
In Baden-Würrtemberg ist man als Studienreferendar automatisch Beamter auf Widerruf. Kommt man danach an eine öffentliche Schule, wird man Beamter auf Probe. Bewährt man sich, wird man nach einer definierten Zeit (die u.a. von den Abschlussnoten und Unterrichtsbesuchen des Schulleiters abhängt) Beamter auf Lebenszeit.
@Allmysterio Neben den Dingen, die
@StUffz um 16.02 Uhr aufgeführt hat, spielt auch eine Rolle, dass Lehrer in ihrem Beruf gewisse Aufgaben durchführen, die die Freiheit eines Schülers einschränken: sie geben Hausaufgaben auf, sie beurteilen Leistungen, geben Strafarbeiten, dürfen Schüler bis zu 2 Stunden nachsitzen lassen,... Um den Lehreren eine "Legitimation" oder "Vollmacht" dafür zu geben, bekommen sie den Beamtenstatus, weil nur der Staat Freiheiten einschränken darf.
Trotzdem können Lehrer angestellt sein (wann das der Fall ist, führt bei der Frage zu weit, kann ich aber bei Interesse beantworten), da ihr Vorgesetzter, der Schulleiter, auf jeden Fall verbeamtet ist und somit indirekt diese Vollmacht übernimmt.