kleinundgrün schrieb:Und noch eine Sache, die gegen zu hohe Strafen spricht: Wenn der Täter nach der Vergewaltigung erkennt, dass das Beseitigen des Opfers zwecks Vertuschung nur wenig mehr "kosten" würde, wird aus einer vergewaltigten Frau schnell mal eine vergewaltigte und ermordete Frau.
Das stelle ich mir eher vor, wenn wir die Todesstrafe einführen würden. Sich nochmal "so richtig an seinem Opfer auslassen, denn man weiß was kommt, wenn es herauskommt"
Anscheinend sind die Strafen auch nicht hart genug um die Menschen davon abzuhalten, Kinder und Frauen zu missbrauchen, Zwiespalt...
Bone02943 schrieb:Sexuelle Nötigung wäre doch schon, wenn jemand auf einer Betriebsfeier, der weiblichen Angestellten gegen ihren Willen, an den Busen grabscht und es eigentlich spaßig meinte oder?
Theoretisch ja.
Je nachdem wie belästigt sich die Frau fühlt wird sie wissen, ob sie es nur als kleinen Witz auf der Party zu verstehen hat, oder ob sie sich so genötigt fühlt, dass sie Anzeige erstattet.
Für Busengrabschen ein Jahr im Bau zu sitzen, fände ich bei einer Party wo alle etwas Alkohol imeptus haben auch etwas übertrieben, vrrausgesetzt die Frau wurde nicht anderweitig belästigt oder trägt psychischem Schaden davon.
Bei schweren Fällen geht es ja auch bei 5 Jahren erst los, ob dann 10 Jahre das Maximum sein sollen, darüber lässt sich sicher streiten.
Naja gut, wenn das so ist