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Kinderschänder in JVA verprügelt

2.029 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mittelalter, Kinderschänder, JVA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kinderschänder in JVA verprügelt

14.03.2014 um 13:36
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Das kann ich also in keinem der mir bekannten Fälle so bestätigen, im Gegenteil: ein Kind ist eine Schutzperson, mag sein, aber das hat idR genügend Menschen um sich herum, die sich um es kümmern. Vater, Mutter, Oma, Opa, Rest-Familie, zig Psychologen ect pp. Wenn du als Erwachsene völlig alleine darstehst und niemanden hast, der sich um dich kümmert, dann haste eben niemanden der dir beim Abbau deiner Traumatas und deiner Wideraufbauphase hilft.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du kannst nicht das eine Extreme mit dem anderen Extremen vergleichen. Die eine Vergewaltigung hatte keine Auswirkungen aber die andere extrem schlimme. Also ist diese jetzt schlimmerer. Ja in dem Fall hat sie schlimmere Auswirkungen gehabt. Das heißt aber nicht das sich jetze einer eher an Kinder vergehen soll als an Erwachsenen weil es bei denen ja nicht so schlimm ist. Ein Kind bleibt ein Kind. Du behandelst ein Kind ja auch nicht wie einen Erwachsenen oder?


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Zerox ehemaliges Mitglied

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14.03.2014 um 13:39
@CthulhusPrison
Zitat von CthulhusPrisonCthulhusPrison schrieb:Ein Kind bleibt ein Kind. Du behandelst ein Kind ja auch nicht wie einen Erwachsenen oder?
Ich behandel Kinder garnicht, denn ich pflege keinen Umgang mit Kindern.
Aber doch, in vielerlei Hinsicht behandel ich sie zumindest so, dass ich ihnen etwas Verstand zutraue und sie nicht für gehirnamputierte Affen halte, wie Eltern oftmals mit ihren Kindern umgehen.
Was manche Eltern ihren Kindern antun kann man mit seinem Hund machen, aber nicht mit einem Menschen der Verstand im Kopf hat. Kinder werden oftmals unteschätzt, die sind viel klüger und weiter, als die Eltern glauben.


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Zerox ehemaliges Mitglied

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14.03.2014 um 13:40
Zitat von CthulhusPrisonCthulhusPrison schrieb:Das heißt aber nicht das sich jetze einer eher an Kinder vergehen soll als an Erwachsenen weil es bei denen ja nicht so schlimm ist.
Am besten vergeht sich niemand mehr an Menschen


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14.03.2014 um 13:45
Zitat von ZeroxZerox schrieb: Kinder werden oftmals unteschätzt, die sind viel klüger und weiter, als die Eltern glauben.
Und was bedeutet das jetzt für dich? Soll das Gesetz sie anders behandeln und die Kinderschänder?


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Zerox ehemaliges Mitglied

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14.03.2014 um 13:46
@CthulhusPrison
Quatsch, les doch bitte nicht so einen Müll aus meinen Beiträgen raus.
Die letzten Sätze standen nciht im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch, sondern eher mit Eltern die ihre Kinder wie dumme Tiere behandeln.


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Zerox ehemaliges Mitglied

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14.03.2014 um 13:51
Ein kind gehört geschützt wie jeder andere Mensch auch und Kindesmissbrauch ist ein schreckliches Verbrechen, die Täter sollten hart bestraft werden, das ist alles keine Frage für mich.
Ich möchte nur keinen (rechtlichen) Unterschied zwischen Kindmissbrauch und sexuellen Übergiffen an Frauen machen, beides gehört gleich hart bestraft


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Zerox ehemaliges Mitglied

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14.03.2014 um 13:57
@kleinundgrün
Ich habe jetzt nicht den Link zu dem, was ich eben erzählte gefunden, aber das hier:
Hier das Video
Youtube: Google Glasses Sex-App! - Wegen Selfie verprügelt! - Vergewaltigt und zur Ehe gezwungen!
Google Glasses Sex-App! - Wegen Selfie verprügelt! - Vergewaltigt und zur Ehe gezwungen!
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.


Hier der Zeitungslink
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article124096312/Vergewaltigter-Studentin-droht-Zwangsheirat.html

Auch sehr krass wie ich finde


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14.03.2014 um 13:58
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Ich möchte nur keinen (rechtlichen) Unterschied zwischen Kindmissbrauch und sexuellen Übergiffen an Frauen machen, beides gehört gleich hart bestraft
Wird es doch auch. Siehe §176 und §177 StGB. Ich persönlich werte eine Straftat an Kindern ab höher, ist halt meine Meinung.


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Zerox ehemaliges Mitglied

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14.03.2014 um 13:59
@CthulhusPrison
Ja, da gehen die Meinungen auch auseinander, aber ansonsten sind wir uns, denke ich ja einig.

Siehe §176 und §177 StGB
*hust
Das müsste ich erstmal nachgoogeln :vv:


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Zerox ehemaliges Mitglied

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14.03.2014 um 14:01
Zitat von CthulhusPrisonCthulhusPrison schrieb:Siehe §176 und §177 StGB.
§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Lasche Regelung, viel zu lasch...


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14.03.2014 um 14:02
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Auch sehr krass wie ich finde
Absolut. Und dass die Rolle der Frau in vielen arabischen Ländern noch ausbaufähig ist, habe ich auch nie bestritten. Wir hatten doch aber gerade von den USA gesprochen, oder?
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Lasche Regelung, viel zu lasch...
wie sähe denn die Alternative aus? Hinrichten?


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Zerox ehemaliges Mitglied

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14.03.2014 um 14:05
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wir hatten doch aber gerade von den USA gesprochen, oder?
Den suche ich gerade noch, sagte ja, dass ich den bisher noch nicht fand ;)
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:wie sähe denn die Alternative aus? Hinrichten?
Nein,
aber 1-5 Jahre sind einfach zu wenig für eine sexuelle Nötigung / Vergewaltigung. Find' da gehört mindestens das doppelte an Strafe drauf.


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14.03.2014 um 14:06
Als Ergänzung poste ich mal den anderen Paragraphen der eher zum Thema passt:
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3.
auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4.
auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Wichtig sind aber noch die darauffolgenen Paragraphen.


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14.03.2014 um 14:10
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Nein,
aber 1-5 Jahre sind einfach zu wenig für eine sexuelle Nötigung / Vergewaltigung. Find' da gehört mindestens das doppelte an Strafe drauf.
Das sind ja auch die Mindeststrafen. Wenn Umstände vorliegen (in der Person des Täters oder in dem Ablauf der Tat), die die Mindeststrafe gerechtfertigt erscheinen lassen.

Und noch eine Sache, die gegen zu hohe Strafen spricht: Wenn der Täter nach der Vergewaltigung erkennt, dass das Beseitigen des Opfers zwecks Vertuschung nur wenig mehr "kosten" würde, wird aus einer vergewaltigten Frau schnell mal eine vergewaltigte und ermordete Frau.

Ich verstehe Dich, wenn Du beim Gedanken an diese Taten Zorn empfindest. Aber eine doppelt so hohe Strafe würde nicht bedeuten, dass es weniger Vergewaltigungen gäbe. Das einzige wäre mehr Genugtuung des Opfers.


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14.03.2014 um 14:10
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Nein,
aber 1-5 Jahre sind einfach zu wenig für eine sexuelle Nötigung / Vergewaltigung. Find' da gehört mindestens das doppelte an Strafe drauf.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Sexuelle Nötigung wäre doch schon, wenn jemand auf einer Betriebsfeier, der weiblichen Angestellten gegen ihren Willen, an den Busen grabscht und es eigentlich spaßig meinte oder?

Bei schweren Fällen geht es ja auch bei 2 Jahren erst los, ob dann 10 Jahre das Maximum sein sollen, darüber lässt sich sicher streiten.


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14.03.2014 um 14:12
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Sexuelle Nötigung wäre doch schon, wenn jemand auf einer Betriebsfeier, der weiblichen Angestellten gegen ihren Willen, an den Busen grabscht und es eigentlich spaßig meinte oder?
als sexuelle nötigung / belästigung können schon anzügliche witze ausgelegt werden.
kein witz.


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14.03.2014 um 14:13
@Nerok

Krass, aber für eben genau solche Fälle braucht man ja diese Abstufung und zu milderen Strafen bis hin zu den schweren.


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14.03.2014 um 14:14
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und noch eine Sache, die gegen zu hohe Strafen spricht: Wenn der Täter nach der Vergewaltigung erkennt, dass das Beseitigen des Opfers zwecks Vertuschung nur wenig mehr "kosten" würde, wird aus einer vergewaltigten Frau schnell mal eine vergewaltigte und ermordete Frau.
Das stelle ich mir eher vor, wenn wir die Todesstrafe einführen würden. Sich nochmal "so richtig an seinem Opfer auslassen, denn man weiß was kommt, wenn es herauskommt"
Anscheinend sind die Strafen auch nicht hart genug um die Menschen davon abzuhalten, Kinder und Frauen zu missbrauchen, Zwiespalt...
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Sexuelle Nötigung wäre doch schon, wenn jemand auf einer Betriebsfeier, der weiblichen Angestellten gegen ihren Willen, an den Busen grabscht und es eigentlich spaßig meinte oder?
Theoretisch ja.
Je nachdem wie belästigt sich die Frau fühlt wird sie wissen, ob sie es nur als kleinen Witz auf der Party zu verstehen hat, oder ob sie sich so genötigt fühlt, dass sie Anzeige erstattet.
Für Busengrabschen ein Jahr im Bau zu sitzen, fände ich bei einer Party wo alle etwas Alkohol imeptus haben auch etwas übertrieben, vrrausgesetzt die Frau wurde nicht anderweitig belästigt oder trägt psychischem Schaden davon.
Bei schweren Fällen geht es ja auch bei 5 Jahren erst los, ob dann 10 Jahre das Maximum sein sollen, darüber lässt sich sicher streiten.
Naja gut, wenn das so ist


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14.03.2014 um 14:15
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Bei schweren Fällen geht es ja auch bei 5 Jahren erst los, ob dann 10 Jahre das Maximum sein sollen, darüber lässt sich sicher streiten.
Bedenke, bei mind. 15 Jahren beginnt die lebenslange Freiheitsstrafe. Sehr viel Raum zur Abgrenzung bleibt da nicht mehr.


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14.03.2014 um 14:22
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Anscheinend sind die Strafen auch nicht hart genug um die Menschen davon abzuhalten, Kinder und Frauen zu missbrauchen, Zwiespalt...
Die Höhe der Strafe hat kaum einen Einfluss auf die Zahl der Verbrechen. Weil der Täter sich bei der Begehung der Tat nicht überlegt: "gehe ich jetzt 5 oder 7 Jahre dafür in den Knast, wenn ich erwischt werde", sondern er geht davon aus, nicht erwischt zu werden.
Zitat von NerokNerok schrieb:kein witz
Gerade noch mal Glück gehabt - sonst hätte ich Dich angezeigt!


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