@martialis martialis schrieb:Der mögliche Kündigungsgrund ist ja auch nicht die Beschwerde von Mitbeohnern, sondern die ständige Lärmbelästigung und Beleidigungen etc. Die Mieter sollen nur zusammen die Beschwerde wegen dieser Sachen beim Vermieter eingeben.
beschwerde allein reicht nicht - wenigstens lärmprotokolle müssen da schon sein.
sonst könnten ja jederzeit mieter rausgemobbt werden.
martialis schrieb:Er hat dann irgendwann die Kündigung gekriegt wegen Lärmbelästigung, Störung der Hausordnung P.P.
nun ja - erstmal muss da aber abgemahnt werden, so einfach ist das nicht mit der kündigung.
aber das wird in deinem fall sicherlich auch so gewesen sein - oder der störenfried ist freiwillig gegangen ohne sich zu wehren.
martialis schrieb:Man muss aber auch davon ausgehen, das die besagte Mieterin bei einer Kündigung nicht freiwillig das Feld räumt. Dann hilft da nur eine Räumungsklage seitens des Vermieters. Diese ist mit enormen Kosten für den Vermieter verbunden. Vielleicht ist das ein Grund, warum ihm die Sache nicht so wirklich interessiert.
langsam.
erstmal muss ja gekündigt werden, und dagegen kann natürlich widersprochen werden.
verstösse gegen die hausordnung müssen - wie du ja nachlesen konntest - schuldhaft sein, damit deshalb gekündigt werden kann, das ist im krankheitsfall nicht gegeben.
die mieterin könnte sich da problemlos rauswinden.
und wer das taxi für sich einkaufen lässt kann sicherlich auch problemlos einen anwalt bezahlen.
damit man räumungsklage einreichen kann muss der mieter erstmal tatsächlich den auszugstermin verpassen - vorher kannste keine räumungsklage einreichen (wär ja auch recht sinnlos, gell?).
übrigens: wir vermieten jetzt seit demnächst 50 jahren (und so lange hab ich die unterlagen hier auch vorliegen) und wir hatten noch nie den fall dass wir auf räumung hätten klagen müssen.
so häufig wie's gerne dargestellt wird ist das garnicht.
es gibt nur massenhaft vermieter die panik schieben wenn ein gekündigter mieter zickig wird und dann glauben dass derjenige nur um sie zu ärgern sich diesen terz an die backe hängt. in 99 von 100 fällen tritt das dann aber nicht ein. panik umsonst, nerven zerrüttet umsonst, umsonst wochenlang schlecht geschlafen, womöglich umsonst bereits anwälte konsultiert...