@Mem513185Vor Gericht gehen...
und mit welcher begründung?
könnte verdammt teuer werden für
@Nippels@schnitzelolgawürde auch vllt mal einen Anwalt zu raten ziehen
oder zum Mieterschutzbund etc gehen, die können dir sicher helfen
erstmal muss man sich bei sowas an den vermieter wenden - evtl. muss man die drohung mit der mietminderung dann auch mal umsetzen.
@Nippels Der Vermieter ist übrigens kein Privater, also das nennt sich "Ksg". Die haben mehrere Häuser und Wohnungen, hätte ich wahrscheinlich im EP noch schreiben sollen
das bedeutet also dass die "ksg" vermieter sämtlicher wohnungen im haus ist, richtig? das vereinfacht die sache auf jeden fall - bei einer eigentümergemeinschaft (bei der jede wohnung jemand anderem gehört) wär's nochmal deutlich schwieriger.
@Nippels Die anderen beiden Parteien stört es auch, aber dem Vermieter was sagen tun sie leider auch nicht, außer halt mit auf meinen Schreiben Ihre Unterschrift zu setzen
mehr brauchst du doch auch garnicht - mündliche beschwerden sind sowieso nichts wert, aber 'ne unterschrift ist gold. das bedeutet nämlich konkret dass der vermieter dann wegen "störung des hausfriedens" kündigen kann.
@pumpkinViel kann man nicht machen wenn der Vermieter nicht eingreift. Selbst wegziehen ist da wohl die einzige Lösung ..
die frage ist halt erstmal was der vermieter überhaupt machen kann.
ohne lärmprotokoll nämlich erstmal garnichts. und selbst mit lärmprotokoll muss er erstmal die dame abmahnen. ohne echte beweise wird's aber trotzdem verdammt schwierig.
@ChefheizerPrivatdetektive beauftragen, Beweise sammeln solange bis der Anwalt sagt es genügt und dann offiziell Klage einreichen.
gegen was willst du denn da klagen?
@Nippels Vom Balkon fielen letztes Jahr auch Maden durch den Müll auf den unteren Balkon.
das ist ein punkt an dem eine grenze überschritten wird - aber auch hier muss der vermieter erstmal abmahnen, und kann frühestens dann kündigen wenn dann wirklich nichts passiert.
@Nippels Gerade heute meinte sie wieder mich beleidigen zu müssen weil ich einen Korb und einen Hocker vor MEINER Wohnungstür stehen habe, die ich heut Abend in den Keller bringen möchte wenn mein kleiner schläft, woraufhin sie mich halt als Schlam** und Fot** etc beleidigte und was ich mir einfallen lassen würde meine Schei** dahinzu stellen und so nettigkeiten
leider ganz schlecht damit zu argumentieren, denn der auslöser in dem fall ist ja ein fehlverhalten deinerseits - es sei denn bei euch gelten andere brandschutzvorschriften als bei uns und eine andere hausordnung. normalerweise darf man nämlich nichts ins treppenhaus bzw. auf den gang stellen bzw. nur auf dafür ausdrücklich freigegebene plätze die auch mietvertraglich entsprechend vereinbart wurden.
@Nippels Ich meine klar hätte ich dann meine Ruhe aber ist das den nicht die Aufgabe der in meinem Fall "KSG" dafür sorge zu tragen das man in Ruhe leben kann?
doch, selbstverständlich gehört das zu den aufgaben deines vermieters.
nur braucht er dafür halt beweise die hand und fuss haben (lärmprotokoll, beschwerden von allen bewohnern unsw.) und kann dann erstmal eben auch nur abmahnen und nicht einfach mal eben kündigen.
@Arisu_Yuki Arisu_Yuki schrieb:Und außerdem, wenn der Freund und Helfer schon längst bescheid weiß, warum haben die noch keine weiteren Schritte eingeleitet, wenn das so häufig vorkommt?
was für weitere schritte soll die polizei denn da einleiten?
noch nicht mal dann wenn anzeige gegen die dame erstattet wird können sie mehr tun als die anzeige aufnehmen, die dame auf dem revier verhören und sie dann wieder nach hause schicken.
@martialismartialis schrieb:Wenn sie dich ständig beleidigt ist das schonmal ne Straftat, wenn auch ne leichte.
und was passiert dann? sie kriegt 'ne geldstrafe. das war's.
@martialismartialis schrieb:Ihr solltet euch zusammenschliessen und euch was einfallen lassen. Wenn alle Mieter zusammen ne Beschwerde an den Vermieter schreiben, kann er sie theoretisch kündigen.
ganz so einfach ist das nicht.
hier mal die möglichen kündigungsgründe:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573.htmlbeschwerde von mitbewohnern steht da nicht.
ABER: zu den vertraglichen pflichten eines mieters gehört auch die einhaltung der hausordnung - und das dürfte bezüglich lärm usw. hier ja nicht der fall sein. ist aber nicht ganz einfach auf dieser schiene weiterzukommen, erst recht nicht wenn der dame bereits eine psychische erkrankung nachgewiesen wurde, denn dann verletzt sie die vertraglichen pflichten womöglich nicht schuldhaft sondern aufgrund ihrer erkrankung.
@Nippels Nippels schrieb:Und genau deswegen wäre mein allerletzter Weg auch der Anwalt, weil da ja nun enorme Kosten entstehen.
du müsstest vor allem gegen deinen vermieter klagen - und nicht gegen die dame.
willst du das? solche schüsse gehen ja ganz gerne nach hinten los...
@Nippels Nippels schrieb:Also in den ersten Stock brauch sie ca 10 min, aber sie lässt sich alles mit dem Taxi bringen!
woraus wir schliessen können dass sie offensichtlich nicht arm ist - und sich dann auch problemlos einen gegenanwalt leisten könnte.
@Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:ich würde mich mit den anderen Mietern zusammentun und geschlossen beim Vermieter vorstellig werden bzw. dann eine Anzeige aufgeben.
du meinst sicher anzeige erstatten, oder? eine anzeige im lokalblättchen "alte dame nervt" bringt ja nicht wirklich was...
aber anzeige erstatten eben auch nicht - weswegen denn? wegen ruhestörung? das wird nicht viel bringen.
@Nippels Nippels schrieb:Weiß den einer von euch, was da, wenn ich mir einen Anwalt nehmen würde, für kosten auf mich zukommen würden? So grob pi mal daumen
das hängt vom streitwert ab - und der ist hier ziemlich schwer zu beziffern.
@zettzett schrieb:der vermieter muss für ruhe sorgen, er kann so eine angelegenheit nicht den mietern überlassen, er muss ich darum kümmern. natürlich machen es die meisten nicht, wenn sie selbst nicht im haus wohnen.
sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen, da pauschalisierst du viel zu sehr.
von wegen die vermieter würden sich "natürlich" nicht kümmern wenn sie nicht selbst im haus wohnen, das problem ist, dass es fälle gibt bei denen man einfach nichts machen kann ausser mahnen, mahnen, mahnen.
kein vermieter hat ein interesse an zuständen wie den beschriebenen - auf dauer wird er da nämlich die guten mieter verlieren und nur noch die störenfriede im haus haben. das ist wohl kaum im interesse eines vermieters.
@Nippels Nippels schrieb:Ende vom Lied war halt alles beim alten außer ca 2 Monate Ruhe von der Frau und ich musste halt den offenen Betrag ausgleichen.
schlimmstenfalls musst du das dann eben wiederholen. und nochmal. und nochmal.
am besten du bringst die anderen im haus dazu sich anzuschliessen.
@zettzett schrieb:ja am besten ist es so, dass man die mietkürzung auf ein sparbuch legt oder einfach zu seite legt
am besten ist wenn man BEWEISE sammelt - sonst kann's nämlich passieren dass wenn der vermieter keine berechtigung für die kürzung sieht und wenn sich das ganze auf 2 kaltmieten summiert hat kurzerhand fristlos kündigt.
@zettzett schrieb:und bloß realistisch kürzen, wieviel weiß ich nicht, da kennen sich nur experten mit aus
"realistisch" geht nur, wenn man objektive werte hat (z.b. lärmmessungen, unabhängige zeugen usw.) - und das dürfte ziemlich schwierig werden.
@Nippels Nippels schrieb:Dann werde ich mich nächste Woche mit meinem mal in Verbindung setzen.
dann willst du also wirklich gegen deinen vermieter klagen?
@Nippels Nippels schrieb:Ja leider kümmert sich keiner... wobei ich es einfach nicht verstehe da sie ja auch in der Anstalt war, und ich glaube kaum das sie sich da benommen hat!
sofern sie nicht als geheilt entlassen wurde, macht das die sache eher schwieriger - denn dann ist ihr verhalten möglicherweise noch nicht mal schuldhaft und der einzige derzeit denkbare kündigungsgrund fällt ersatzlos weg.
@BranxBranx schrieb:Mal die Miete nicht bezahlen , bis der Vermieter sich darum kümmert .
selbst die kündigung riskieren?
richtig, dann wär auch ruhe vor der dame wenn man sich was neues suchen MUSS...
@fregmanfregman schrieb:Geh zu einem Anwalt und setze eine Mietminderung durch.
dazu brauchst du erstmal beweise, unabhängige zeugen usw.
könnte schwierig werden.
@zettzett schrieb:150 euro ..oh .. kürzt man nicht so ca. 10 % :D :D ? ich weiß natürlich nicht wie hoch deine kaltmiete ist ^^
10% wären verdammt viel für 'ne gelegentliche ruhestörung ohne handfeste beweise.
@Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Den Mieterschutzbund haben hier ja schon einige empfohlen. Der kann dir auch die Adresse einiger Anwälte nennen und evtl. sogar einen Teil der Kosten übernehmen, daher würde ich da mal als allererstes nachfragen. Die kennen dann auch weitere Adressen, bei denen du Hilfe bekommst.
der mieterschutzbund würde sogar alle kosten übernehmen - wenn man mitglied wäre und zwar schon mindestens 3 monate länger als die störung vorliegt. dafür ist es also viel zu spät.
@Nippels Nippels schrieb:Joa als im härtefall kann man bis zu 50% wohl kürzen, weiß gar nicht mehr so genau ich muss das schreiben mal raussuchen.
nicht mal bei baulärm von morgens bis abends kannst du soviel kürzen.
wo hast du diese zahl denn her?
mal ganz abgesehen davon dass du die kürzung natürlich auch noch umrechnen musst, du darfst natürlich nur für die zeit kürzen, in der die beeinträchtigung tatsächlich vorhanden war, also z.b. nicht für die stunden am tag an denen ruhe herrscht oder die 3 monate in denen die frau in der klinik war usw...
@Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Wenn schon bei so offenscihtlichen Sachen nichts passiert, will ich nicht wissen, wie lange es dauert, wenn man selbst mal ein Problem hat (z.b. irgendwelche Schäden an der Wohnung usw.).
leider wird genau umgekehrt ein schuh draus.
die sache ist ja eben NICHT offensichtlich sondern sogar im gegenteil extrem schwer zu beweisen und noch viel schwerer zu beheben. ein schaden an der wohnung ist dagegen sehr leicht zu beweisen und genauso leicht zu beheben für den vermieter.
zoff unter den mietern ist für vermieter der super-GAU weil er nie weiss wer da jetzt wem vielleicht nur eins reinwürgen will bzw. wer da wen rausekeln will usw.
da objektiv zu bleiben ist ganz sicher nicht einfach. da ist dir jeder rohrbruch lieber als vermieter.
@Nippels Nippels schrieb:Abfluss war auch schon mehrmals verstopft und kam in der unteren Wohnung wieder hoch
das kommt in den besten familien vor. wenn man deshalb gleich gekündigt werden könnte, dann wären alle ständig am umziehen.
@D4VED4VE schrieb:Am besten wäre, wenn die Nachbarn auch noch nachziehen würden und auch ihre Miete kürzen würden, dann würde die alte Schrulle bestimmt nicht mehr lange bei euch sein.
vom miete kürzen kriegt man unliebsame nachbarn nicht los - es müssen beweise her dass die dame schuldhaft gegen ihre pflichten aus dem mietvertrag verstösst. und die kriegste nicht durchs miete kürzen her, da müssen die anderen mieter schon dem vermieter zuarbeiten, denn der kann die beweise nicht herzaubern.
@nurdasein Miete kürzen, das geld legste dir beiseite..
[...]
Wenn der Vermieter dich vertröstet, dann vertröstet du ihm ebenso und ziehst es möglich lange hin um dir die ganze knete -von der mietkür.- zu sparen!
wenn beweise vorhanden sind dass die mietkürzung berechtigt ist kein problem. aber das hat ja offensichtlich schon mal nicht geklappt.
das geld muss evtl. zurückgezahlt werden.
und man muss immer im auge behalten wie hoch der eingekürzte betrag gerade ist - solange die kürzung strittig ist riskiert man da ab 2 kaltmieten die fristlose kündigung.
@nurdasein nurdasein schrieb:denk daran.. alle briefe an vermieter mit einschreiben rückschein und kopie deines briefes!!
quatsch - einschreiben mit rückschein ist totaler nonsens. wenn dann einwurfeinschreiben. aber das beweist auch nicht mehr als dass du dem vermieter einen umschlag hast zukommen lassen. das einzig rechtssichere ist entweder die zustellung per gerichtsbote oder den direkten einwurf beim vermieter mit einem neutralen zeugen der das schreiben direkt vorm einwurf nochmal sieht (und am besten auch direkt unterschreibt).