@tris Und ein Allgemeinmediziner ist ja nicht irgend ein Depp, der ein Gefälligkeitsgutachten erstellt.
Wenn ich zu meinem Hausarzt gehe, könnte ich sagen "Kurti, ich bräuchte mal ein Attest" und er
Ja, kenne ich auch. Aber wenn Kurti weiß, dass das vor Gericht geht und auch ein Gegengutachten kommen könnte, wird er sich hüten, sich nicht an Fakten zu halten.
Deshalb meine ich, es gab 2 dahingehende Gutachten und der Richter hätte sie mindestens bis zur genaueren Abklärung beachten müssen. Ein Anwalt hätte doch mindestens eine gerichtlich angeordnete Untersuchung erwirken sollen.
Darf ein Richter so mit dem Leben einer kranken Frau spielen?
Dieses Gutachten gefällt, dieses nicht? Dann laß doch selbst eines erstellen, von einem Fachmann deines Vertrauens.