@Dick Ich zitiere dich mal aus deinem Eingangspost:
Mir ist klar das man nicht umsonst irgendwo Wohnen kann, aber eine Frau in dem Alter die dazu noch behindert ist auf die Strasse zu stellen finde ich eine Frechheit!
Ich finde, das ist ein zweischneidiges Schwert.
Ich hatte über einige Jahre eine Eigentumswohnung, die als Altersvorsorge dienen sollte.
Das war eine selbsttragende Geschichte. Wenn man Miete mit Abtrag, Grundsteuer und Hausgeld verrechnet, dann blieben im Monat so knapp 10 Euro über.
Wenn ich da nun jemanden drin habe, der zwar wohnt, aber nicht bezahlt, dann bekomme ich ziemlich schnell ein Problem. Zwar nicht sofort, aber spätestens nach zwei oder drei Monaten. Die Tilgung kann man zwar aussetzen, aber die Zinsen nicht.
Man muss in dem Fall aber wohl von einem klaren Versäumnis der Behörden ausgehen.
Meine letzte Mieterin wurde vom Pflegedienst betreut und als man gemerkt hat, dass es nicht mehr geht, wurde eine Betreuerin eingesetzt, dass heißt, man hat ne Anwältin bestellt, die dann den weiteren Verlauf geregelt hat.
(Wohnungskündigung, Pflegeheim, Auflösung der Wohnung)
Inwieweit nun aber der Tod der Frau mit der Räumung zusammenhängt, kann wohl keiner mit Bestimmheit sagen.