@Zeo doch natürlich ist das korrekt.
Die Frau war mündig und niemand konnte ihr etwas vorschreiben und sie hat ihre miete nicht gezahlt.
Wenn die Frau mündig ist, ist es weiterhin nicht korrekt von ihr, den kontakt zum amt abzubrechen, daher war es ebenfalls rechtmäßig, die geldzahlung einzustellen.
das macht alles nur sinn, zu sagen, das geht doch nicht, wenn man einsieht, dass diese Frau eben nicht mehr mündig ist.
Ansonsten müsstest du genauso bei einem jungen Menschen verfahren und sagen: soll man ihn doch in ruhe lassen und das amt zahlt.
So geht das aber nicht, es kann nicht sein, dass das amt einfach so, ohne das man überhaupt mit den leuten reden oder kooperieren muss, zahlt.
Das würde, wenn man es allgemein so amcht, einfach nciht hinhauen, und es gibt KEINE, wirklich KEINE Begründung, warum die Frau da eine sonderbehandlung bekommen sollte, wenn man zugleich sagt, sie ist aber mündig und keiner darf ihr was vorschreiben.
Man kann nicht nur verlangen.
Man hat immer die wahl zwischen mehr rechte und mehr pflichten oder weniger von beidem.
Was wär denn so viel geiler gewesen hätte das amt einfach so bezahlt?
Die Frau wäre in der wohnung elendig zu grunde gegangen, genau wie in der notunterkumpft, nur vielleicht später.
Du sagst hier, das gesetz schützt leute die im unrecht sind, aber die vermieterin ist nciht im unrecht.
Sie hat kein geld bekommen für eine leistung, die sie erbracht hat, nämlich die zur verfügungstellung der wohnung.
Die alte frau WAR am ende, hat aber jegliche hilfe die angeboten worden ist abgeschlagen.
Sie wollte nicht.
Und wenn sie mündig ist, muss sie nicht, aber DANN muss sie auch die konsequenzen allein tragen, und das voll zu recht.
Wie gesagt, jemand, der nicht in der lage ist die konsequenzen seines handelns zu tragen, der ist unmündig, und wer unmündig ist, da muss man dann auch sagen, dass man intervenieren muss, zur not auch gegen den willen.
Warum sollte man jetzt bei der Frau sagen. einfach geld zahlen und in ruhe lassen, aber bei allen anderen leuten nicht?