@KonradTönz1 KonradTönz1 schrieb:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anklage eindeutig belastende Erkenntnisse bewusst zurückgehalten hat. Denn erstens war es nicht in deren Interesse dass O.P. bis zur Hauptverhandlung freikommt und damit eine gewisse Chance erhält, sich der Hauptverhandlung zu entziehen (ob durch Untertauchen oder Freitod oder sonstwas). Zweitens dürfte es auch in S.A. so sein, dass Beweise und Indizien sowohl der Anklage als auch der Verteidigung vorgelegt werden müssen. Das Vorenthalten von Beweismaterial dürfte ein willkommener Angriffspunkt für die Verteidigung sein, deren Hauptstrategie mangels Alternativen genau darin bestehen dürfte auf solche Ermittlungs- und Verfahrensfehler zu lauern.
Ich bin sogar ziemlich fest davon überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft so einiges zurückgehalten hat - aus den schon genannten Gründen. Hier ging es lediglich darum, ob OP bis zum möglichen Prozess auf Kaution frei kommt, nicht aber darum, ob oder was die Anklage ihm bereits beweisen konnte.
Außerdem hat auch Nel in der Anhörung ganz klar geäußert, dass es Beweise gibt, zu denen er derzeit aber noch nichts weiter sagen will.
Und je mehr die Verteidigung über belastende Beweise informiert ist, umso besser können die ihre Verteidigungsstrategie ausarbeiten - ist doch klar, dass die Anklage das so lange wie möglich verhindern will, damit die Verteidigung dann im Prozess ins Schwitzen kommt und denen die Argumente für einen Gegenbeweis fehlen.
Und klar wollte die Anklage OP nicht unbedingt auf Kaution freilassen. Aber das ist immer das geringere Problem gemessen an der Tatsache, dass die Verteidigung lange vor Prozessbeginn weiß, welche effektiv belastende Beweise die Anklage hat.
Die Kautionsverhandlung war so gesehen nur ein erstes "Geplänkel", denn hierbei ging es nicht um Schuld oder Unschuld von OP. Im Prozess hingegen ist DAS der springende und wichtigste Punkt überhaupt.
Und klar müssen Beweise und Indizien der jeweiligen Gegenseite vorgelegt und dürfen denen nicht vorenthalten werden. Aber das gilt eben erst ab Prozessbeginn und nicht während einer Kautionsverhandlung.
Selbst Richter Nair erklärte, dass sich ein anderer Richter damit befassen muss, ob OP schuldig ist oder nicht - er (Nair) hat nur darüber zu entscheiden, ob ein Fluchtrisiko besteht oder nicht.
Wäre es so, wie du meinst, dann hätte die Anklage der Verteidigung auch schon zur Kautionsanhörung die Toilettentür zur eigenen Untersuchung zur Verfügung stellen müssen. Haben sie aber nicht, und das fand die Verteidigung natürlich auch nicht lustig. Aber sie konnten nichts dagegen tun, sondern müssen warten, bis die Anklage diese Tür zur Untersuchung frei gibt.