pfiffi schrieb:"Dass Sie bei unterstellter geistiger Gesundheit die Klospülung bei sich daheim nicht gehört haben wollen, nicht erkannt haben wollen - und genau das behauptet OP ja! - das kaufe ich ihnen nicht ab, dazu ist dieses Geräusch zu spezifisch und Ihnen zu sehr vertraut." Würde vorm BGH locker durchkommen. Und zwar zu Recht!
Nur dann, wenn das Gericht
alle Beweise und Indizien dabei gewichtet und darauf eingeht. Und das bedeutet eben auch, dass der emotionale Zutand eben so gewichtet werden müsste. Der Satz lautete dann vollständig:
"Dass Sie bei unterstellter geistiger Gesundheit und in einer Situation in der Sie subjektiv sich und ihr Leben in Gefahr gesehen haben, die Toilettenspülung so interpretiert haben, als wären das Geräusche, die auch ein Einbrecher hätte verursachen können, kaufe ich Ihnen nicht ab."
Es würde dann dem BGH wahrscheinlich auch nicht reichen, einfach zu argumentieren, dass Geräusch sei spezifisch und vertraut. Ohne Beweis und ohne Würdigung der Situation ist das nicht mehr als eine normative Behauptung.
Man sieht, es geht letztlich darum nachzuweisen, ob die von OP behauptete Situation glaubhaft ist oder nicht.
pfiffi schrieb:Da ist der Fehler in Deinen Überleguzngen mE. Du hättest recht, wenn die Reize sozusagen "wirklich unklar" sind.
Reize sind fast immer "unklar". Damit sie klar werden, muss das Gehirn erst noch eine Menge Arbeit leisten. Diese Interpretationen sind dann auch immer mehr oder weniger affektiv eingefärbt. Wie stark diese emotionale Einfärbung ist, hängt aber eben nicht vom Reiz ab, also von den physikalischen Eigenschaften, sondern von der Interpretation des Reizempfängers.
Ist ein alltagsnahes Phänomen und kennt eigentlich auch jeder: je nach dem, wie man selbst gerade drauf ist, nerven einen unterschiedliche Dinge und die Dinge unterschiedlich.
Interested schrieb:Wer sagt denn überhaupt, dass Reeva die Spülung betätigt hat und nicht Oscar, nachdem er sie erschossen hat?
Wahrscheinlich das Projektil, das in der Toilette gefunden wurde.