Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
20.06.2014 um 20:11Der Staatsanwalt ist mMn nicht besonders hoch, sondern angesichts der gegebenen Fakten- und Indizienlage genau angemessen eingestiegen.
Fakt ist ja nun zunächst einmal, dass kein Einbrecher, sondern Reeva erschossen wurde. OP wusste, dass sie sich mit ihm in dieser Nacht im Haus aufhielt. Er war es, der geschossen hat. Es ist nun an ihm, glaubhaft zu machen, dass es sich von seiner Seite aus um einen großen Irrtum handelt und alles gar nicht so ist wie es aussieht. Der Staatsanwalt muss aber doch bei den gegen den Angeklagten sprechenden Fakten ansetzen. Wenn dann auch noch entsprechende Beobachtungen von Zeugen und Erkenntnisse von Experten hinzukommen, die die Version, die sich dank der unbestrittenen Fakten zwangsläufig aufdrängt, stützen, dann kann dies der Staatsanwalt nicht ignorieren und muss entsprechend seine Anklage formulieren. Im Übrigen scheint es gerade im südafrikanischen Recht Usus zu sein, dass sich der Staatsanwalt im Prozess darauf konzentriert, die belastenden Beweise vorzubringen, während die Verteidigung Entlastendes präsentiert:
http://www.deutscheranwaltsuedafrika.de/news/2011/4/19/strafrecht/
„Das südafrikanische Strafrecht hat sich großenteils aus dem englischen Recht entwickelt und vor allem das Strafprozessrecht folgt dem Britischen akkusatorischen System, wobei der Richter die Funktion hat Recht zu sprechen, jedoch nur eine sehr begrenzte Ermittlungspflicht hat. Es wird davon ausgegangen, daß der Staatsankläger die belastenden Beweise vorbringt und der Verteidiger die entlastenden Beweise, mit der Folge, daß der Richter endgültig nur zwischen den beiden vorgetragenen Versionen zu entscheiden hat und sich nur wenig in das Geschehen im Gerichtssaal einmischt.“
Fakt ist ja nun zunächst einmal, dass kein Einbrecher, sondern Reeva erschossen wurde. OP wusste, dass sie sich mit ihm in dieser Nacht im Haus aufhielt. Er war es, der geschossen hat. Es ist nun an ihm, glaubhaft zu machen, dass es sich von seiner Seite aus um einen großen Irrtum handelt und alles gar nicht so ist wie es aussieht. Der Staatsanwalt muss aber doch bei den gegen den Angeklagten sprechenden Fakten ansetzen. Wenn dann auch noch entsprechende Beobachtungen von Zeugen und Erkenntnisse von Experten hinzukommen, die die Version, die sich dank der unbestrittenen Fakten zwangsläufig aufdrängt, stützen, dann kann dies der Staatsanwalt nicht ignorieren und muss entsprechend seine Anklage formulieren. Im Übrigen scheint es gerade im südafrikanischen Recht Usus zu sein, dass sich der Staatsanwalt im Prozess darauf konzentriert, die belastenden Beweise vorzubringen, während die Verteidigung Entlastendes präsentiert:
„Das südafrikanische Strafrecht hat sich großenteils aus dem englischen Recht entwickelt und vor allem das Strafprozessrecht folgt dem Britischen akkusatorischen System, wobei der Richter die Funktion hat Recht zu sprechen, jedoch nur eine sehr begrenzte Ermittlungspflicht hat. Es wird davon ausgegangen, daß der Staatsankläger die belastenden Beweise vorbringt und der Verteidiger die entlastenden Beweise, mit der Folge, daß der Richter endgültig nur zwischen den beiden vorgetragenen Versionen zu entscheiden hat und sich nur wenig in das Geschehen im Gerichtssaal einmischt.“