@Tussinelda Tussinelda schrieb:aber es gab ja keinen Angriff, es hätte ja auch ein unbewaffneter Einbrecher leise weinend im Klo sitzen können, weil er sich im Fenster geirrt hat...
*LOL*, so einer gehört nicht erschossen, aber ordentlich durchgewatscht. Schon der Blödheit wegen... :-D
Ich würde aber nicht ausschließen, dass auch im deutschen Recht bei sowas Notwehr geltend gemacht werden könnte.
Tussinelda schrieb:...es gab ja keine unmittelbare Gefahr, er hätte, wie in dem Gesetz ja angesprochen, den Rückzug antreten können....
Nach meiner jetzigen Einschätzung scheint das Südafrikaische Notwehrrecht eher restriktiver zu sein, als unseres (was ich nicht erwartet hätte), aber hier ist es nicht unbedingt erforderlich, dass Gefahr für das eigene Leben besteht. Es werden auch Angriffe gegen Besitz und Ehre anerkannt (wobei hier sicher entsprechende Relativierungen gemacht werden müssen) Weiterhin muß man nicht unbedingt warten, bis ein Angreifer den ersten Schuß abgibt.
Ich persönlich würde zuviel spekulieren, wollte ich zu dem Fall P. derzeit weitere Schlüsse ziehen. Ich weiß einfach viel zu wenig über den tatsächlichen Ablauf der Sache.