@Tussinelda Die Munition "Black Talon" wurde verbannt und hat sich unter dem Namen "Ranger" wieder auf dem Markt eingeschlichen.
Das hatte ich hier bereits verlinkt.
Wer eine Waffe zu seinem Schutz neben sich oder unter dem Bett aufbewahrt, will damit sicherlich nicht nur auf Wassermelonen schiessen.
Einen Warnschuss damit ist er ausserdem schuldig geblieben.
Da ich noch einiges nachzulesen und mir den link nicht so einfach aus dem Ärmel schütteln kann, werde ich jetzt nicht danach suchen.
Was darüber hinaus NOCH NICHT ERWÄHNT wurde, wird es vielleicht nächste Woche. Ein bißchen Geduld muss man schon mitbringen.
Warum ich auf einen Freispruch komme, bzw. ihn später nicht ausschliesse???
Nun ich denke, den kann man nicht ausschliessen, wenn es kein Mindestmaß für culpable homicide gibt.
Man muss doch für alle Möglichkeiten offen sein.
Allerdings gibt es das nicht bei diesem Gericht, auch das sagte ich.
Vorsätzlichen Mord im Affekt, sehe ich hier nämlich bestätigt. Nach dem ersten Schuss hätte SCHLUSS sein müssen und OP hat es ausserdem versäumt sich (und Reeva) aus der VIEL NÄHER LIEGENDEN SCHLAFZIMMERTÜR in Sicherheit zu bringen.
Es bestand zu keiner Zeit eine Bedrohung für Leib & Leben. Darüber war er sehr wohl unterrichtet, wie es der Waffenexperte ausgesagt hat.