@Hailey25Und nicht jeder Zeuge kann hier jemanden verklagen
Man wird schon noch diskutieren dürfen, ob die Aussagen so zutreffen können und welchen Eindruck die Zeugen auf einen gemacht haben.
Das ist im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt.
ich gebe mal anhand des Motorradfahrers ein Beispiel.
Man wird schon diskutieren dürfen, ob der Unfall denn überhaupt an der Stelle hat stattfinden können, die er beschrieben hat. Man wird auch Überlegungen anstellen dürfen, ob einen das überzeugt, dass er sich erst zu einem späten Zeitpunkt bei der Polizei gemeldet hat.
Er hat ja auch berichtet von den mobilen Damen des horizontalen Gewerbes an der Denzerheide. Würde man nun behaupten, er hätte diesen noch einen Besuch abgestattet und wäre deshalb so spät an der Auffahrt zur B42 gewesen, ist mit Sicherheit ehrverletzend und absolut unzulässig.
Ich hoffe, es ist einigermaßen klar geworden, was gemeint ist.
Im übrigen: ich will keinen Maulkorb verpassen.
Aus aktuellem Anlass habe ich hier eine Info weitergegeben. Was der einzelne User daraus macht, ist seine Sache