grizzlyhai schrieb:Da stellt sich mit noch die Frage, woher wusste der Täter oder Auftraggeber, dass mit ihrem Tod das Geheimnis erloschen ist ?
Eine sehr berechtigte Frage. Das kann eigentlich nur jemand aus ihrem aller nächsten Umfeld gewusst haben. Sicher nicht irgendwelche Gemeindemitglieder.
Aus einer Kirchengemeinde könnte sich jedenfalls keiner sicher sein, dass S.B. nicht bereits ihren Ehemann und/ oder ihre Töchter, evtl. beste Freundinnen eingeweiht hat.
grizzlyhai schrieb:Was aber, wenn sie einen Umschlag bei einem Anwalt oder sonstwo hinterlegt hätte, wo alles drin steht ? Was hat den Täter oder Auftraggeber so sicher gemacht ?
Das wäre für S.B. durchaus eine Möglichkeit gewesen, die sie leider nicht genutzt hat. Im Prinzip konnte keiner sicher sein, dass S.B. nichts bei einem Rechtsanwalt hinterlegt hat, auch nicht der Ehemann. Gibt ja genug Ehefrauen, die, wenn sie Trennungsabsichten / Unzufriedenheit in der Ehe hegen, erst mal still und leise einen RA aufsuchen, um sich beraten zu lassen, ohne dass der Ehegatte etwas davon erfährt.
Ganz unabhängig davon, ob die Beziehung dann weiter geführt wird, oder eben eine Trennung/ Scheidung anvisiert wird. Ich denke, S.B. 24 h täglich "beschatten" zu lassen, wäre viel zu kostspielig gewesen.
Und sie hätte längst vor einer möglichen "Beschattung" bei einem RA gewesen sein können.