@Jane.M Es gab in XY mehrfach schon Vorstellungen von Fällen, in denen sich angeblich freiwillig abgetauchte Menschen meldeten. Oftmals nur per Brief und Hoffnungen machten zurückzukommen und sich dann nie mehr meldeten.
Das kann auch ein Hinweis drauf sein, dass das Verschwinden nicht freiwillig war.
Wegen den Anrufen. Ich gehe davon aus, dass man auch nach Monaten noch feststellen konnte, dass angerufen wurde. Auch ob abgehoben wurde oder nicht. Und auch, ob eine Rufnummer mit übermittel wurde oder nicht. Ebenso wie die Länge des Telefonates.
Im Fall von Katrin Konert konnte man damals ja sogar die Telefonzelle ermitteln, aus der die Schwester angerufen wurde. Da wurde sicherlich irgendwie die Nummer mit übertragen.
Wenn sie von einem fremden Handy angerufen hat (oder zumindest einem das keiner kannte) oder von einer Telefonzelle, eben einem Apparat, der keine Rufnummer überträgt, dann wird so eine Rückverfolgung sicher schwer bis unmöglich.
Aber ich denke, dass es schwer wäre, diese Anrufe vorzutäuschen. Er muss ja rangehen und wenn es jemand anderer war, der angerufen hat, hätte das ja die Gefahr bedeutet, dass er im nachhinein deswegen entlarvt wird.
Genauso wenn er sich selbst mit einem Handy angerufen hätte. Er hätte vorher nicht gewußt, ob es nicht doch zurückverfolgt werden kann.