Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Maria Baumer

9.924 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, 2012 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Maria Baumer

Maria Baumer

17.10.2020 um 15:13
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Zeit im Gefängnis wird nicht mehr berücksichtigt, seitdem man die Zahlungen in den Rentenkasse für Strafgefangene im Zuge der Agenda 2010 gestrichen hat.
So weit ich weiß, wurden auch vor der Agenda 2010 für Strafgefangene, die im Vollzug arbeiten, weder vom Bund noch von den Ländern Beiträge zur Rentenkasse gezahlt. Die Strafhaft zählte und zählt in der Rentenversicherung auch nicht als Anrechnungs- oder Zurechnungszeit. Es gab und gibt immer mal politische Bestrebungen, das zu ändern, aber passiert ist bis heute nichts.

Systematisch ist allerdings richtig, dass Strafgefangene keiner Tätigkeit im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses nachgehen, für welches die Sozialversicherungs- und daraus resultierend auch eine Beitragspflicht des Arbeitgebers gilt. Daher weigern sich Bund und Länder bisher auch, für diese Personen Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen. Ob sich da mal was änert, steht in dem Sternen.

https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/bund-will-keine-rentenbeitraege-fuer-inhaftierte-zahlen.html


1x zitiertmelden

Maria Baumer

17.10.2020 um 20:38
Zitat von AndanteAndante schrieb:So weit ich weiß, wurden auch vor der Agenda 2010 für Strafgefangene, die im Vollzug arbeiten, weder vom Bund noch von den Ländern Beiträge zur Rentenkasse gezahlt.
Ja, da habe ich etwas verwechselt. Lustigerweise gibt es in §§ 190 ff. StVollzG von 1976 sogar einen Abschnitt für die Sozial- und Arbeitslosenversicherung, der nur aus den Überschriften besteht - aber keinen Inhalt hat. Da sollte also noch was kommen. Und es kam nie.

So oder so, die materiellen Aussichten von langinhaftierten Strafgefangenen sind sehr mau, selbst wenn sie Jahrzehnte im Vollzug gearbeitet haben sollten.. Der Rückfallprävention ist das natürlich nicht so zuträglich.


melden

Maria Baumer

17.10.2020 um 20:52
@Watt
Die schriftlichen Urteilsgründe werden 100% noch nicht zugestellt sein. Wie soll denn die Berichterstatterin in einer guten Woche das Urteil schriftlich begründet haben? Sie können sich gar nicht vorstellen, wie viel Arbeit das ist, bei so vielen Zeugen und Terminen. Es muss ja auch revisionssicher formuliert sein. Und paar andere Verfahren sind ja auch noch parallel zu erledigen


4x zitiertmelden

Maria Baumer

18.10.2020 um 01:18
@Lady16
Da wird mit mit Begriffen herumgeworfen: Narzisst? und damit Töter? Verzeihung, da komme ich nicht mehr mit. Meine alte Leier: Suchtproblematik wird nicht untersucht, da käme man ja in Teufel's Küche bei der Vor- und Nach-Geschichte . . .


1x zitiertmelden

Maria Baumer

18.10.2020 um 12:20
@Volker_Meid
Bitte genau lesen, was ich geschrieben habe. Im Übrigen werfe ich nicht einfach mit Begriffen um mich. 😉


melden

Maria Baumer

18.10.2020 um 18:35
Ich bin mir absolut sicher, dass Frau Dr Lausch Fragen zu einem evtl Suchtverlauf bei Herrn F. gestellt hat. Das ist Grundhandwerkszeug. Es gab eben einfach keine Anhaltspunkte für einen Hang bzw. Eine Kausalität zwischen diesem und der Tat. Dass er anderen etwas einflößt hat doch nicht mit der eigenen Suchtproblematik zu tun. Und dass er sexuellen Mißbrauch bei den Domspatzen erlebt hat halte ich für ausgeschlossen. Das hätten die Anwälte schon aufs Tableau gebracht, zumindest im letzten Prozess


melden

Maria Baumer

18.10.2020 um 19:43
@Hugenotte
Zitat von HugenotteHugenotte schrieb:gestern um 20:52
@Watt
Die schriftlichen Urteilsgründe werden 100% noch nicht zugestellt sein. Wie soll denn die Berichterstatterin in einer guten Woche das Urteil schriftlich begründet haben? Sie können sich gar nicht vorstellen, wie viel Arbeit das ist, bei so vielen Zeugen und Terminen. Es muss ja auch revisionssicher formuliert sein. Und paar andere Verfahren sind ja auch noch parallel zu erledigen
Ich weiß sehr wohl wie viel Arbeit und Leistung eine Urteilsbegründung erfordert und denke auch wie Sie das
noch einiges an Zeit vergehen wird bis wir ein rechtskräftiges Urteil erhalten.


melden

Maria Baumer

18.10.2020 um 22:33
@Lady16
Der Vergleich mit Trump geht mir entschieden zu weit, das geht einfach daneben und ist mehr als weit hergeholt. Und: Narzissten morden normalerweise nicht, sondern ziehen sich zurück - da braucht es anderer Erklärungsmuster - der BGH wird's klären.


1x zitiertmelden

Maria Baumer

18.10.2020 um 23:24
@Hugenotte

Ich bin auch Deiner Meinung bzgl. der Zeit bei den Domspatzen.
Dies geht auch aus den Befragungen hervor.


melden

Maria Baumer

19.10.2020 um 00:09
Zitat von Volker_MeidVolker_Meid schrieb:Der Vergleich mit Trump geht mir entschieden zu weit, das geht einfach daneben und ist mehr als weit hergeholt. Und: Narzissten morden normalerweise nicht, sondern ziehen sich zurück - da braucht es anderer Erklärungsmuster - der BGH wird's klären.
Geht das bitte,
dass Du zuerst sorgfältig liest, wer was gesagt hat...!?

Trump habe ich, nicht @Lady16, zuvor erwähnt, aber in einem ganz
Zusammenhang - nicht als Vergleich zu CF.

Diese undifferenzierten Anschuldigungen gehen damit
ins LEERE und an die falschen Personen -

und stiften Verwirrung !!

Lies bitte zurück, bevor Du andere User kommentierst, und das muss ich sagen, trotz "Userbezug".


melden

Maria Baumer

19.10.2020 um 04:19
@RedRobin
Danke für die Klarstellung.

😉

@Volker_Meid
Ich denke, es ist alles gesagt. Bitte korrekt lesen und vor allem sich fachlich kundig machen. Alles andere ist nicht sinnvoll, sondern bringt wie schon von einem User geschrieben, Verwirrung.


melden

Maria Baumer

19.10.2020 um 09:23
Zitat von Volker_MeidVolker_Meid schrieb:Da wird mit mit Begriffen herumgeworfen: Narzisst? und damit Töter? Verzeihung, da komme ich nicht mehr mit. Meine alte Leier: Suchtproblematik wird nicht untersucht, da käme man ja in Teufel's Küche bei der Vor- und Nach-Geschichte . . .
Schon mal in Erwägung gezogen, dass es, betreffend diesen Prozess, gar keine Suchtproblematik gibt,, zum Zeitpunkt der Tötung von Maria nicht und zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr?

Was dazwischen gewesen sein mag, wurde im Prozess 2016 nicht thematisiert und ist deshalb abgefrühstückt.


melden

Maria Baumer

19.10.2020 um 21:52
@emz
Warten wir es ab: das LG hat gesprochen, der BGH wird revisieren. Bin halt etwas misstrauisch. Es gibt die römisch-rechtliche Sentenz: Quod non est in actis non est in mundo = was nicht in den Akten steht ist nicht in der Welt - die Welt besteht aber nicht nur aus Akten, sondern des öfteren aus fehlenden Menschen. Mag zwar gefrühstückt sein, aber noch nicht aller juristischen Tage Abend. Trägt zur Rechts- und Gesellschafts-Fortbildung bei. In diesem Sinne, VM


1x zitiertmelden

Maria Baumer

19.10.2020 um 21:59
Zitat von Volker_MeidVolker_Meid schrieb:Warten wir es ab:
Du phantasierst dir da was zusammen, das niemals Thema war.
Selbst von CF kam nichts in der Richtung.


melden

Maria Baumer

21.10.2020 um 22:55
@emz
Kleiner Nachtrag: Nach 78 StPO hat der Richter die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten, also Mitteilung der strafrechtlichen Anknüpfungspunkte bei der Auftragserteilung. Wenn das Gutachten nicht vor der Hauptverhandlung wie hier dem Verteidiger in schriftlicher Form mitgeteilt wurde, kann dieser einen Aussetzungsantrag stellen, um zu dem Gutachten ggf. durch ein Gegen-Gutachten Stellung zu nehmen: ein solcher Antrag wurde offensichtlich nicht gestellt. Da hat RA Euler wohl nicht so ganz geschaltet. Die Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung nach 338 Nr. 8 StPO kann damit nicht erhoben werden. Sieht also für die Revision insoweit ungünstig aus, das LG konnte und musste von der Richtigkeit des wenn auch spät eingeholten psychiatrischen Gutachtens ausgehen. Ausser wenn gerichtliche und psychiatrische Fachfehler nachgewiesen, das wird wohl etwas schwerfallen . . .


melden