Maria Baumer
17.10.2020 um 15:13monstra schrieb:Die Zeit im Gefängnis wird nicht mehr berücksichtigt, seitdem man die Zahlungen in den Rentenkasse für Strafgefangene im Zuge der Agenda 2010 gestrichen hat.So weit ich weiß, wurden auch vor der Agenda 2010 für Strafgefangene, die im Vollzug arbeiten, weder vom Bund noch von den Ländern Beiträge zur Rentenkasse gezahlt. Die Strafhaft zählte und zählt in der Rentenversicherung auch nicht als Anrechnungs- oder Zurechnungszeit. Es gab und gibt immer mal politische Bestrebungen, das zu ändern, aber passiert ist bis heute nichts.
Systematisch ist allerdings richtig, dass Strafgefangene keiner Tätigkeit im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses nachgehen, für welches die Sozialversicherungs- und daraus resultierend auch eine Beitragspflicht des Arbeitgebers gilt. Daher weigern sich Bund und Länder bisher auch, für diese Personen Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen. Ob sich da mal was änert, steht in dem Sternen.
https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/bund-will-keine-rentenbeitraege-fuer-inhaftierte-zahlen.html