pannettone schrieb:bitte einen fall benennen... verurteilung wegen MORDES (§ 211 stgb), keine leiche, keine genaue kenntnis des tatablaufs durch das erkennende gericht.
Das Gericht muss den Tatablauf nicht kennen. Es muss lediglich nachweisen, dass es
einen möglichen Tatablauf gibt, der zu allen bekannten Indizien passt.
Zusätzlich muss es den Indizienring geben, der keinen anderen Schluss zulässt, als dass die Tat vom TV begangen wurde. Im Böhringer-Thread gibt es seitenweise interessante Ausführungen zum Indizienring und welche Überzeugungssicherheit gegeben sein muss, damit es für eine Verurteilung ausreicht.
Und vor einem anderen Gericht hätte evtl. der Spaten, der 3 Tage vor Marias Tod vom TV gekauft wurde, schon ausgereicht.
Mir persönlich hätte das und die Lügen ausgereicht.
Mit den Lorazepam-Rückständen in Marias Leiche kann die StA nachweisen, dass es einen möglichen Ablauf gibt, in welchem sie vom TV ermordet wurde.
Ich bin überzeugt davon, dass er diesmal im Knast landet und das für lange Zeit.
Im Böhringer-Fall war die Indizienlage mE viel schlechter und dennoch sitzt der TV und das wird auch noch lange so bleiben.