Maria Baumer
15.12.2012 um 17:50@leoniesa
Wenn der Verlobte nach den Ermittlungen der Kripo eindeutig und bewiesenermaßen entlastet wäre, wäre es doch gerade Pflicht der Kripo, dies unverzüglich in einer Presseerklärung eindeutig und unmissverständlich klarzustellen.
z.B.: Maria B. wurde am .....Juni 2012 von einem Zeugen definitv gesehen , oder: ...hat am ....... in einem Hotel in Hamburg etc. übernachtet oder hat am...... Juni, Juli; August etc. ein Zugticket gelöst (Beweis: Überwachungskamera am Bahnhof.... etc.
Dann wäre doch der Verlobte entlastet und die Bevölkerung wäre aufgerufen, ihr Augenmerk in ganz andere Richtungen zu richten.
Wenn der Verlobte nach den Ermittlungen der Kripo eindeutig und bewiesenermaßen entlastet wäre, wäre es doch gerade Pflicht der Kripo, dies unverzüglich in einer Presseerklärung eindeutig und unmissverständlich klarzustellen.
z.B.: Maria B. wurde am .....Juni 2012 von einem Zeugen definitv gesehen , oder: ...hat am ....... in einem Hotel in Hamburg etc. übernachtet oder hat am...... Juni, Juli; August etc. ein Zugticket gelöst (Beweis: Überwachungskamera am Bahnhof.... etc.
Dann wäre doch der Verlobte entlastet und die Bevölkerung wäre aufgerufen, ihr Augenmerk in ganz andere Richtungen zu richten.