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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

3.638 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Messer, Erstochen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

24.03.2021 um 00:09
@ColumbOB
Es gibt Mordmerkmale , die müssen strafrechtlich nachgewiesen werden.
Welches soll denn Deiner Meinung nach in Frage kommen und wie willst du das Nachweisen?

Ich sehe kein Mordmerkmale das man heute noch nachweisen könnte . Ansonsten ist es wohl als Totschlag zu qualifizieren
Aber wir können ja alle Mordmerkmale mal durchgehen die im StGB genannt werden.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

24.03.2021 um 01:23
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es gibt Mordmerkmale , die müssen strafrechtlich nachgewiesen werden.
Korrekt. Aber das gilt für Totschlag ebenfalls.

Ob der Täter heute noch rechtlich für seine Tat belangt werden kann, spielt auch nur eine untergeordnete Rolle. Selbst wenn er nicht mehr belangt werden kann, dann ist die Polizei trotzdem verpflichtet zu ermitteln und den Fall aufzuklären (wenn es ihnen möglich ist). Es ist immerhin ein Mensch getötet worden. Da kann die Polizei nicht einfach sagen "ach das lohnt nicht mehr, ist ja sowieso verjährt".


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

24.03.2021 um 18:26
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Es ist immerhin ein Mensch getötet worden. Da kann die Polizei nicht einfach sagen "ach das lohnt nicht mehr, ist ja sowieso verjährt".
Ja sicherlich, wenn es denn neue, erfolgversprechende Spuren gibt.
Aber in diesem Fall sind alle Spuren kalt und außerdem eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr gewährleistet.

Man hat halt auch bei der Kripo nur begrenzte Kapazitäten und der Fall wurde seinerzeit schon "ausermittelt".
Allen Spuren wurde nachgegangen und das waren nicht wenige.
Leider ergebnislos.
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Korrekt. Aber das gilt für Totschlag ebenfalls.
Mordmerkmale ist was anderes. Totschlag ist, wenn jemand einen Menschen tötet ohne Mörder zu sein. ( §212 StGB)


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

24.03.2021 um 23:54
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich sehe kein Mordmerkmale das man heute noch nachweisen könnte . Ansonsten ist es wohl als Totschlag zu qualifizieren
Aber wir können ja alle Mordmerkmale mal durchgehen die im StGB genannt werden.
Ok dann gehen wir die mal durch.

Mordlust
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs
Habgier
Sonstige niedrige Beweggründe
Ermöglichungsabsicht
Verdeckungsabsicht
Heimtücke
Gemeingefährliche Mittel
Grausamkeit

Dann bin ich mal auf deine Subsumtion gespannt. Dann zeige mir mal bitte (in Form eines Gutachtenstils), wie du die einzelnen Tatbestände ausschließt.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

25.03.2021 um 00:07
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ja sicherlich, wenn es denn neue, erfolgversprechende Spuren gibt.
Aber in diesem Fall sind alle Spuren kalt und außerdem eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr gewährleistet.
Eine strafrechtliche Verfolgung ist durchaus möglich. Das bedeutet ja erst mal nur, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Das dient ja dem Zweck überhaupt rauszufinden, ob ein Tatverdächtiger schuldig oder unschuldig ist.
Wenn die Polizei einen Tatverdächtigen ermitteln würde und ihn wegen Verdacht auf Mord festnehmen würde, dann entscheidet ein Gericht über seine Schuld oder Unschuld.

Den Fall bei Aktenzeichen xy vorzustellen wäre eine gute Sache. Schaden kann es sicher nichts. Vielleicht ergibt sich dadurch eine neue Spur. Vielleicht auch nicht. Aber man sollte nichts unversucht lassen.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Mordmerkmale ist was anderes. Totschlag ist, wenn jemand einen Menschen tötet ohne Mörder zu sein. ( §212 StGB)
Ich habe mich etwas falsch ausgedrückt. Ich meinte auch Totschlag muss nachgewiesen werden.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

25.03.2021 um 00:09
Mordlust: nicht nachweisbar und auch nicht wahrscheinlich.

Befriedigung des Geschlechtstriebes: Wie es aussieht einvernehmlicher Sex zunächst.

Habgier: Fällt von alleine weg

Niedrige Beweggründe : Muß man erst einmal nachweisen und ich kann keine erkennen

Verwerfliche Absicht: Kommt per Definition auch nicht in Frage. Wäre der Fall, wenn eine vorherige oder weitere Straftat dadurch etrmöglicht wäre . Als Beispiel: Wenn er Cindy ermordet hätte um an ihr Auto zu kommen und damit eine Bank zu überfallen

Heimtücke : Ist das bewusste Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit zum Zwecke der Tötung . Hier nicht gegeben. ( siehe auch Fall Brieger, wo genau dies nicht nachgewiesen werden konnte)

Grausamkeit: Ja grausam ist das, nicht aber im Sinne von § 211 StGB. Das wäre, wenn man jemanden zu Tode quält-

Hier nochmal der genaue Wortlaut § 211 StGB:
§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html.

Hätte man den Täter seinerzeit ermittelt, er wäre ganz höchstwahrscheinlich wegen Totschlags verurteilt worden.
Denn
§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Quelle:https://dejure.org/gesetze/StGB/212.html


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

25.03.2021 um 00:36
@nightrider

Ich finde deine Schlussfolgerungen total interessant... du bist dir so sicher, obwohl dir nur rudimentäre Informationen über den Sachverhalt vorliegen. Das finde ich echt sehr bewundernswert. Jetzt mal im Ernst, du wusstest bis vor einigen Monaten nicht einmal, dass man Cindy mit einem oder möglicherweise zwei verschiedenen Typen in der Disco gesehen hat und das, obwohl du dich ja seit Jahren mit diesem Fall beschäftigst. Stichwort Podcast. Daher muss ich mich hier nochmals wiederholen. Wir wissen nicht alles was die Polizei weiß, deswegen wäre ich vorsichtig mit derartigen Äußerungen wie z.B. man kann nur Totschlag nachweisen etc.
Vielleicht wurde Cindy vergewaltigt und im Anschluss getötet und der Mörder hat hier versucht die Vergewaltigung zu verdecken und das Opfer deswegen umgebracht.

Das, was du da soeben geschrieben hast, hat mit einer juristischen Subsumtion und einem Gutachtenstil absolut nichts zu tun. Das zeigt, dass du keinerlei juristisches Hintergrundwissen hast. Das ist auch nicht so schlimm, solange man nicht so selbstsicher wie ein Richter hier irgendwelche Schlüsse zieht, die nur von fachkundigen Leuten gezogen werden können. Also im besten Fall von einem Staatsanwalt, der über alle Fakten was den konkreten Sachverhalt betrifft informiert ist und ein juristisches Studium hat.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

25.03.2021 um 00:45
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Den Fall bei Aktenzeichen xy vorzustellen wäre eine gute Sache. Schaden kann es sicher nichts. Vielleicht ergibt sich dadurch eine neue Spur. Vielleicht auch nicht. Aber man sollte nichts unversucht lassen.
Ich hoffe auch, dass das bei Aktenzeichen xy ausgestrahlt wird. Man sollte nichts unversucht lassen, absolut richtig👍


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

25.03.2021 um 01:02
Mich schockiert dieser Fall so enorm, gerade weil es so einiges gibt, was man sich von außen nicht so recht erklären kann.

Cindy war noch recht frisch Mutter, wohnte ganz nahe von ihrer eigenen Mutter, wollte mit 19 Jahren aber dennoch etwas Spaß und ausgehen. Dass man in dem Alter dennoch auch mal unüberlegte Dinge macht, ist auch noch soweit verständlich.

Dennoch Frage ich mich auch, wieso man nach der eigentlich schon abgeschlossenen Partynacht wieder "frisch" loszieht und jemanden mit nach Hause bringt. Auf den ersten Blick würde ich sagen, da war wer, auf den Cindy total gestanden hatte und an diesem Abend ihre Chance sah.
Hätte da aber die Freundin nichts davon gewusst?

Ich fänd es auch gut, wenn man den Fall bei Aktenzeichen XY vorstellen würde, es wäre ja bei weitem nicht der erste ältere Fall.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

25.03.2021 um 02:04
Es gibt einen ganz guten Podcast zum Thema. Ich weiß nicht, ob der hier schon verlinkt wurde. Dort werden auch zwei potentielle Täterbesschreibungen erwähnt, es handelt sich dabei um Männer, die in Begleitung von Cindy auf dem Gelände der Turbinenhalle gesehen wurden.

https://www.radio912.de/artikel/der-mord-an-cindy-koch-611747.html


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

25.03.2021 um 02:27
@ColumbOB
Na ja. Es ist immer müßig, wenn sich Laien über Themen unterhalten, die man ohne juristische Ausbildung gar nicht beurteilen kann. Ich habe Jura studiert, es ist lange her und ich arbeite nicht als Jurist. Dennoch hat man natürlich einen anderen Zugang zu manchen Themen. Mord oder Totschlag? Diese Frage läßt sich ohne exakte Kenntnisse der Tatumstände (und da schließe ich die Aussagen eines Tatverdächtigen ausdrücklich ein) schlicht nicht beantworten. Alleine der Umstand, dass ein Mensch, der in den Fokus der EB geraten sollte, schweigen würde , bedeutete nicht, dass man ihm keine Mordmotive würde nachweisen können. Wissen wir, welche Vorgeschichte und psychische Verfassung ein Täter zur Tatzeit hatte, aus welcher Richtung bspw. eine Tatausführung erfolgte, welche Vorbeziehung es zum Opfer gab? Es gibt sicher noch andere Aspekte, die zu einer Einordnung der Tathandlung beitragen würden. All das läßt sich aus den uns verfügbaren Informationen nicht ableiten.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

25.03.2021 um 07:54
@NRW76

das mit dem Jurastudium bei dir habe ich mir schon gedacht...deine vorherigen Ausführungen und Texte, die ich hier gelesen habe, haben eine ganz andere Qualität...😉


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

25.03.2021 um 15:46
@NRW76
Du magst ja mit Deinen juristischen Ausführungen recht haben.
In der Praxis kann es durchaus schwer sein Mordmerkmale nachzuweisen.
Siehe etwa den Fall Lolita Brieger, bei dem es sogar ein "Mordmotiv" gab und der Angeklagte nichts weiter tun mußte als schweigen.

Den Fall Cindy hab ich von Anfang an, für einen Totschlag gehalten, so wie er denn in dem Beitrag und der Presse thematisiert wurde.

Cindy nimmt Mann mit nach Hause um Sex zu haben, die Sache eskaliert aus irgend einem Grunde und der Täter flippt total aus.

Erst würgt er sie und als sie sich wehrt holt er auch noch ein Messer aus der Küche.
Umso mehr sich Cindy wehrt, umso mehr gerät er in Rage. So sehr, das er sich noch selbst verletzt .
In dem, Szenario sehe ich einen typischen Totschlag.
(Vielleicht sogar unter Einfluß irgend welcher Substanzen, die man so nahm zu jener Zeit.)

Sicherlich verwerflich und gemein die Tat.
Der Täter aber, hätte man ihn seinerzeit ermittelt, wäre m.E. nur für Totschlag verurteilt worden, vielleicht sogar mit vernminderter Schuldfähigkeit.
Er wäre sicherlich längst wieder draußen. Ob man das jetzt persönlich für gerecht hält oder nicht.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

25.03.2021 um 17:39
@Nightrider64
Zunächst mal danke dafür, dass du mich durch deine Antwort darauf aufmerksam gemacht hast, dass ich Mordmotiv geschrieben habe, wo ich eigentlich Mordmerkmal meinte (war ein wenig spät).
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Cindy nimmt Mann mit nach Hause um Sex zu haben, die Sache eskaliert aus irgend einem Grunde und der Täter flippt total aus.
Das kann sehr gut so gewesen sein, aber das spricht für sich noch nicht für Totschlag. Ich schliesse insbesondere Heimtücke nicht aus. Man stelle sich vor, die Tat wurde während des Vollzugs des GV begangen und das Opfer hatte keinen Blickkontakt zum Täter (andere Blickrichtung / Augen verbunden etc.). In einer solchen Konstellation hätte der Täter im Zeitpunkt des Würgens uU heimtückisch gehandelt, auf den Zeitpunkt des Tötungserfolges durch das Erstechen käme es nicht an.

Denkbar wäre auch eine vorher begangene Straftat (zB Entwendung von Vermögensgegenständen), die durch Cindy entdeckt wurde. Dann ließe sich über Verdeckungsabsicht reden.

Zum Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe läßt sich nicht viel sagen, da dessen Vorliegen erst nach Kenntnis der inneren Verfassung des Täters bei der Tatbegehung beurteilt werden kann. Insoweit wäre dieses sicher auch am schwersten nachzuweisen.

Zusammenfassend vermute ich, dass die EB aufgrund ihrer Kenntnisse der Tatumstände durchaus zuversichtlich in eine Vernehmung gehen und die StA eine Anklage wegen Mordes anstreben würde, wobei ich zugebe, dass ohne genaues Wissen um die Spurenlage hierüber keine sichere Einschätzung möglich ist.

Ich wünsche mir aber sehr, dass hier doch noch eine Klärung herbeigeführt wird, denn dieser Fall hat mich seit seiner erstmaligen Ausstrahlung auf RTL 2 nie losgelassen.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

07.04.2021 um 20:29
Zitat von NRW76NRW76 schrieb am 25.03.2021:Ich wünsche mir aber sehr, dass hier doch noch eine Klärung herbeigeführt wird, denn dieser Fall hat mich seit seiner erstmaligen Ausstrahlung auf RTL 2 nie losgelassen.
Das haben wir gemeinsam.
Zitat von NRW76NRW76 schrieb am 25.03.2021:Man stelle sich vor, die Tat wurde während des Vollzugs des GV begangen und das Opfer hatte keinen Blickkontakt zum Täter (andere Blickrichtung / Augen verbunden etc.). In einer solchen Konstellation hätte der Täter im Zeitpunkt des Würgens uU heimtückisch gehandelt, auf den Zeitpunkt des Tötungserfolges durch das Erstechen käme es nicht an.
Cindy hat sich aber auch gewehrt, so daß der Täter sich selbst verletzte.
Heimtücke ist da schwer nachzuweisen ohne entsprechende Angaben des Täters zum Tatablauf.

Ich glaube der Fall kann nur gelöst werden, wenn der Täter doch noch beichtet oder sich jemanden anvertraut.
Halte ich aber für unwahrscheinlich

Wenn überhaupt, so wird er es sicher so darstellen, daß er im Affekt, vielleicht unter Drogen handelte oder das er von Cindy schwerst provoziert wurde.
Das Gegenteil nachzuweisen wäre schwer.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

07.04.2021 um 22:41
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich glaube der Fall kann nur gelöst werden, wenn der Täter doch noch beichtet oder sich jemanden anvertraut.
Halte ich aber für unwahrscheinlich
Oder er wird durch seine DNA überführt.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

09.04.2021 um 21:40
Zitat von 1cast1cast schrieb:Oder er wird durch seine DNA überführt.
Klar per Zufall.
Ich denke aber, der Mann war kein Serientäter oder sonstwie Schwerkrimineller.
Mich würde nicht wundern, wenn er heute eine bürgerliche Existenz führen würde.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

21.06.2021 um 10:53
Am 14.07.2021 wird fast 24 Jahre nach der Tat der Fall filmisch nachgestellt sehr wahrscheinlich bei Aktenzeichen XY laufen. In der Vorschau bei wikixy.de steht zumindest dies
Junge Mutter ermordet
Inhalt
Dienststelle:
Beamter im Studio:
Tatzeit:
Tatort:
Details: Eine alleinerziehende junge Frau möchte einen unbeschwerten Abend verleben. Mit einer Freundin besucht die 20-Jährige mehrere Discos. Die Nacht endet mit einem furchtbaren Verbrechen.
Zitate:
Sprecher: Christian Baumann
Darsteller:
Belohnung:
Status: ungeklärt
Quelle: https://www.wikixy.de/Sendung_vom_14.07.2021


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

21.06.2021 um 11:01
Das finde ich eine gute Idee. Bei der Ausstrahlung des Filmfalls erhofft man sich vielleicht noch auf Aussagen von Leuten, die bislang nichts mitbekommmen haben von dem Fall, oder bislang aus unerklärlichen Gründen nichts gesagt haben.

Gleichzeitig wird es wohl auch der letzte Strohhalm sein, an dem man sich jetzt klammert.
Kommt hierbei nichts rum, wird der Fall wohl nie geklärt werden.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

21.06.2021 um 21:16
Zitat von nonameboynonameboy schrieb:Das finde ich eine gute Idee. Bei der Ausstrahlung des Filmfalls erhofft man sich vielleicht noch auf Aussagen von Leuten, die bislang nichts mitbekommmen haben von dem Fall, oder bislang aus unerklärlichen Gründen nichts gesagt haben.
Der Beitrag kann sich nur an den Täter selbst, vor allem aber an Mitwisser richten, denen er die Tat irgend wann mal geschildert hat.
Ich frage mich nur, warum man dies erst jetzt tut, wo der Täter wenn überhaupt jetzt vielleicht noch ermittelt, kaum aber wohl noch belangt werden kann.


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