@borchert 1.) Bewährungen werden sehr häufig mit Auflagen und Weisungen erteilt. Gerade bei lange im Gefängnis einsitzenden Straftätern, deren Sozialprognose naturgemäß eine andere ist, als von Menschen, die mal zwei Jahre absitzen und Mami und Kinder sie von der JVA abholen, wird auch ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Ich kann da einiges zu erzählen, da ich selbst ehrenamtlich als Bewährungshelfer tätig war.
Bei Hogefeld würde ich es als nahezu sicher einstufen, dass sie sowohl Meldeauflagen als auch andere Weisungen "aufgebrummt" bekam, ein Helfer ist auch wahrscheinlich, z.B. mangels sozialen Kontakten oder wegen der schwierigen Eingewöhnung in eine völlig andere Realität. Das nur nebenbei.
Zusätzlich: Der Staat entlässt mit Sicherheit keine als Terroristen verurteilte Person, ohne sich relativ sicher sein zu können, wo diese sich aufhält und den VS, zumindest stichprobenartig, auf diese anzusetzen. Dass DU nichts darüber weißt, kann ganz z.B. einfach damit zusammen hängen, dass Frau Hogefeld mit ihrer Vergangenheit abschließen möchte oder keinen Bock auf die BLÖD am Vorgartenzaun hat, vernünftige Kontakte zu den Nachbarn haben möchte etc. etc.... und sich nicht wie Boock in jede Talkshow drängen muss, wenn sich die Gelegenheit bietet.
Ergo: Eine Behauptung, sie sei "verschollen", ist somit erstmal völlig aus der Luft gegriffen.
Gegenfrage: Mit welchen Informationen unterfütterst Du die Aussage, sie sei verschollen? Seit Juni 2016 dann, oder wie?
Denn ca. da ist die Bewährungszeit anscheinend abgelaufen, jedoch weiß niemand, ob diese aufgrund von z.B. Verstoß gegen Auflagen und/oder Weisungen oder Vergehen verlängert wurde. Nach §56 StGB widerrufen wurde sie relativ sicher auch nicht, denn davon hätte man etwas mitbekommen.
2.) Bzgl. der Anzahl: Es ging hier darum, was die Ermittlerkreise annehmen. Sowohl Stern als auch Spiegel schrieben zehn, in diesem Artikel waren es nunmal zehn bis 15. Das war ein Beitrag zur neulich hier aufgeflammten Diskussion darüber. Ob es "vage Vermutungen" sind, oder aber die durch Kronzeugenregelung "geschützten" Aussteiger so mitgeteilt haben, das weißt weder du noch ich.
3.) Der dänische Artikel enthält übrigens entgegen deiner Feststellung etwas Neues, nämlich, dass es elf Hinweise sind. Und das stand nicht in einem Artikel, der am 15.08. hier kommentiert wurde.
Außerdem steht in dem Artikel, dass die drei Gesuchten seit 2011 rund drei Millionen erbeutet haben sollen. Das erscheint mir jedoch ziemlich unrealistisch, oder hat hierzu jemand Berechnungen aufgestellt?