Hallo Leute, ich wollte mal mitteilen das auf der Webseite vom Landeskriminalamt Niedersachsen:
http://www.lka.polizei-nds.de/fahndung/personen/bekannte_straftaeter/neue-ermittlungsansaetze-im-fall-der-gesuchten-ehemaligen-raf-mitglieder-111402.html (Archiv-Version vom 10.06.2016) ein neuer Text hinzugefügt wurde. Dort wird nochmal detailreich erklärt wo und wie die 3 RAF-Kumpels die Raubüberfälle begangen haben und wie viel Geld sie jeweils erbeutet haben, zudem welche Autos sie wo gekauft haben und ähnliche Informationen. Ich poste den Text mal unten:
(gemeinsame Presseinformation des Landeskriminalsamts Niedersachsen und der Staatsanwaltschaft Verden)
Die von der Staatsanwaltschaft Verden mit Haftbefehl gesuchten Ernst-Volker Staub, Burkhard Garweg und Daniela Klette stehen im Verdacht, weitere sechs Raubüberfälle in Niedersachen und Schleswig-Holstein verübt zu haben. Die Auswertungen durch die Ermittler der Polizeiinspektionen Northeim/Osterode und Diepholz sowie des Landeskriminalamts Niedersachsen ergaben Hinweise darauf, dass die Beschuldigten der Geldtransporterüberfälle von Stuhr am 06.06.2015 und Wolfsburg am 28.12.2015 auch Überfälle auf die Sammelkassen von Supermärkten begangen haben könnten. Dabei sollen sie abweichend von der bislang bekannten Tatausführung gezielt die Kassenbüros der Supermärkte angegangen haben. Bei diesen Kassenbüroüberfällen wurden die Beschäftigten der Supermärkte oder Geldboten entweder beim Betreten oder beim Verlassen der Kassenräume mit Pistolen und teilweise mit Elektroschockern bedroht. Die Opfer wurden sodann gezwungen, den Tätern Zugang zum Tresor zu verschaffen oder Bargeld auszuhändigen.
Aufgrund der besonderen Tatausführung rechnen die Fahnder des LKA Niedersachsen auch die nachfolgend aufgeführten Raubüberfälle den Gesuchten zu:
• 30.09.2011 in Celle (Real-Markt), Beute 80.000,00 € bis 100.000,00 €, Tatfahrzeug: grauer VW Passat Kombi, Herkunft und Verbleib unbekannt,
• 24.12.2012 in Stade (Marktkauf), Beute 135.000,00 €, Tatfahrzeug: silberner VW Golf III, gekauft in Hamburg,
• 23.08.2014 in Elmshorn (Marktkauf), Beute 46.000,00 €, Tatfahrzeug: dunkelblauer VW Golf III, gekauft in Bielefeld,
• 02.01.2015 in Osnabrück (Kaufland), Beute 60.000,00 €, Tatfahrzeug: blauer VW Passat Kombi, gekauft in Bielefeld,
• 19.10.2015 in Northeim (Marktkauf), Beute 50.255,00 € und die Schusswaffe eines Geldboten, Tatfahrzeug: schwarzer VW Golf III, gekauft in Hannover, sowie
• 07.05.2016 in Hildesheim (Rewe-Markt), kein Geld erbeutet aber die Schusswaffe eines Geldboten, Tatfahrzeug: dunkelblauer VW Polo, gekauft in Bielefeld,
Darüber hinaus werden weitere Raubtaten darauf überprüft, ob sich ein Tatverdacht gegen die Beschuldigten ergibt.
Auffällige Übereinstimmungen ergaben sich
• beim Ankauf der Tatfahrzeuge (Tatvorbereitung):
o Die Beschaffung der Tatfahrzeuge erfolgt überwiegend ein bis drei Monate vor der Tat.
o Die Täter kaufen bei Händlern stets Fahrzeuge im unteren Preissegment (bis 3000 Euro).
o Sie fahren überwiegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den jeweiligen Autohändlern.
o Sie erscheinen immer allein und wollen bei einer eventuellen Probefahrt nicht selbst fahren sondern setzen sich auf den Beifahrersitz.
o Die Autos werden bar bezahlt, aber erst später unbeobachtet abgeholt und zwar außerhalb der Geschäftszeiten vom Grundstück des Verkäufers oder von einem frei zugänglichen Parkplatz in der Nähe, auf dem der Verkäufer das Fahrzeug zuvor abstellen musste.
• bei der Bedrohung des jeweiligen Supermarktpersonals (direkte Raubtat):
o Zwei Täter gehen auf Angestellte des Supermarkts oder auf Geldboten zu und bedrohen diese mit Waffengewalt.
o Die Täter sind mit Sturmhaube, Schal oder Halstuch maskiert oder haben ihr Aussehen auf andere Art verfremdet.
o Sie verwenden Pistolen und teilweise Elektroschocker (im Gegensatz zu den Überfällen auf die Geldtransporter mit Schnellfeuergewehren und Panzerfaust).
o Das Auftreten der Täter ist ruhig, höflich und besonnen. Sie betonen zum Teil, dass sie nur Geld erlangen wollen.
o Die Opfer müssen sich auf den Boden legen, ein Opfer muss den Tätern Zugang zum Tresor verschaffen.
o Behältnisse zum Transport des erbeuteten Geldes werden mitgeführt.
o Die Täter verlassen die Tatobjekte meist durch Not- oder andere Nebenausgänge.
• beim Fluchtverhalten (Nachtatphase):
o Die Täter verschwinden mit dem angekauften Fluchtfahrzeug und verstecken dieses in der Nähe des Tatorts (Waldgebiet).
o Sie versuchen Spuren meistens durch Anzünden der Fahrzeuge zu vernichten, was aber nicht immer gelingt.
o Die Täter steigen in ein weiteres Fahrzeug und setzen ihre Flucht fort.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden aufgrund der erlangten Erkenntnisse über 4000 Autohändler von der Polizei aufgesucht und auf die Besonderheiten der Fahrzeugbeschaffung aufmerksam gemacht. Durch die Ermittlungen bei den Autohändlern ist es - nach über 25 Jahren - gelungen, ganz neue Fotos aus diesem Jahr zu erhalten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit STAUB und GARWEG zeigen. Durch die Vorlage der Fotos bei den Verkäufern der Fluchtfahrzeuge und anderen Zeugen wurde der Verdacht gegen die Beschuldigten STAUB und GARWEG teilweise noch erhärtet. Die früher veröffentlichten Fahndungsfotos waren sehr alt, sie datierten aus den Jahren 1987 bis 1989.
Aufgrund der Veröffentlichung der neuen Fotos am 18.05.2016 und der anschließenden medialen Berichterstattung sind bislang über 60 Hinweise bei der Polizei eingegangen, ohne dass sich eine heiße Spur darunter befand. Dazu ein Fahnder des LKA: „Trotz der sehr guten Aufnahmen und der markanten Details scheinen die Personen wie vom Erdboden verschluckt. Wenn das mein Nachbar wäre, würde ich ihn doch erkennen. Das ist schon sehr verwunderlich."
Konkrete Hinweise auf die derzeitigen und vergangenen Aufenthaltsorte der Tatverdächtigen liegen nicht vor. Sie könnten sich in Deutschland oder in den angrenzenden Nachbarländern aufhalten. Konkret ergab sich in einem Fall ein Hinweis auf die Niederlande, weil ein Mobiltelefon, mit dem Kontakt zu einem Autohändler aufgenommen worden war, in den Niederlanden ausgeschaltet wurde.
Die Täter sind vermutlich in Geldnot, so dass weitere Taten nicht auszuschließen sind!
Die Polizei bittet alle Autohändler und privaten Verkäufer von Kraftfahrzeugen darum, auf die geschilderten Verhaltensmuster zu achten und gegebenenfalls die Polizei zu benachrichtigen.
Zur Unterstützung der Fahndung liegen die neuen Lichtbilder zur Veröffentlichung an. Die Medien werden gebeten, die weit verbreiteten Alterungsbilder der Beschuldigten nicht mehr zu verwenden, weil diese inzwischen für Fahndungszwecke ungeeignet sind.